RIS AI
5 Treffer390 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1215–121425.1.3. Form der Gebührenanzeige
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…persönliche Gebührenfreiheit nicht allen in Betracht kommenden Gebührenschuldnern zu, so besteht die Anzeigepflicht für die übrigen, nach § 31 Abs. 2 GebG hiezu verpflichteten (nicht persönlich befreiten) Personen. Rz 1212: Bei nicht ordnungsgemäßer Gebührenanzeige haften die zur Gebührenanzeige Verpflichteten gemäß § 30 GebG (siehe Rz 1193 ff…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…ob bzw. wann das neu zuständige Finanzamt von der Übertragung der Zuständigkeit Kenntnis erlangt, auf dieses übertragen. Um eine ordnungsgemäße Übergabe sicherzustellen, hat das den Bescheid erlassende Finanzamt dem neu zuständigen Finanzamt den Bescheid, mit dem die Zuständigkeit übertragen wird, unverzüglich zur Kenntnis zu bringen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…Mitnahme") durch den Leistungsempfänger soll für diesen möglichst einfach erfolgen. Der elektronische Beleg ist auf einem Bildschirm anzuzeigen, der dem Leistungsempfänger zugewandt ist und eine adäquate Anzeige ermöglicht. Dazu ist der elektronische Beleg dem Leistungsempfänger ausreichend lange zur Auslese anzubieten. Eine spezielle Form des elektronischen…

GebR 2025 Rz 1384–138827.3.5.4. Bestandgeber, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…mangels ordnungsgemäßer Gebührenanzeige oder wegen nicht rechtzeitiger Gebührenentrichtung bis zum Fälligkeitstag an dem die selbst zu berechnende Gebühr zu entrichten war, eine Erhöhung gemäß § 9 Abs. 2 GebG festsetzen (siehe Rz 132 ff). Werden Bestandverträge entgegen der gesetzlichen Pflicht zur Selbstberechnung innerhalb der Anzeigefrist persönlich…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1201: Anzeigepflichtige Rechtsgeschäfte sind bis zum 15. Tag des der Entstehung der Gebührenschuld (= grundsätzlich Tag der Vertragsunterfertigung, im Detail siehe Rz 1046 ff) zweitfolgenden Monats beim Finanzamt anzuzeigen. Die Gebührenanzeige ist beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten vorzunehmen. Rz 1202: Bei Erfüllung der Anzeigeverpflichtung im…