…Abgaben, und zwar Nebenansprüche iSd § 3 Abs. 2 BAO. 7.1. Feste Gebühren Rz 128: Für die festen Gebühren, die für Schriften und Amtshandlungen iSd Tarifposten des § 14 GebG anfallen, sieht das Gesetz einerseits eine zwingende Gebührenerhöhung als objektive Rechtsfolge einer nicht ordnungsgemäßen Entrichtung vor (…
…Dauer angelegten und auf Grund von Statuten organisierten Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Der Verein genießt Rechtspersönlichkeit (§ 2 Abs. 1 VerG). Das Vereinsvermögen darf nur im Sinne des Vereinszwecks verwendet werden. Die Mitglieder eines Vereins müssen nicht zwingend ein…
…hochzuladen. Es ist allerdings zu beachten, dass das Fehlen einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises bei natürlichen Personen ohne Hauptwohnsitz im Inland grundsätzlich den objektiven Tatbestand der Verletzung der Meldeverpflichtung gemäß § 15 Abs. 1 und 2 WiEReG verwirklicht. Allerdings wird bei Einhaltung der oben beschriebenen Vorgehensweise…
…dass ein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung des Rechtsgeschäftes vorliegt, hat der Abgabenschuldner zu erbringen (siehe Rz 1014). Die Auflösung ex nunc hat auf das Entstehen der Gebührenschuld und den entstandenen Abgabenanspruch keine Auswirkung. Bei Dauerschuldverhältnissen wirkt die Auflösung des Rechtsgeschäftes im Allgemeinen ex nunc…
…3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell-rechtlichen Grundlage…
…anderen Person steht. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Bei Gesellschaftern oder übergeordneten Rechtsträgern ist eine Kontrolle auf andere Weise nur dann anzunehmen, wenn objektive und eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die für das Vorliegen einer Kontrolle auf andere Weise sprechen. Die Anhaltspunkte sind zu dokumentieren. Bloße Gerüchte…
2.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis Rz 20: Sind von mehreren Beteiligten nur einzelne persönlich befreit, so bleibt die Gebühren- und Haftungsschuld (siehe Rz 1187, Rz 1193) der übrigen Beteiligten davon unberührt. Daran vermögen auch zivilrechtliche Vereinbarungen nichts zu ändern, zumal der öffentlich…
13.2. Formmangel der Urkunde Rz 1095: In welcher Form die Urkunde über das Rechtsgeschäft errichtet wurde, ist für das Entstehen der Gebührenschuld grundsätzlich unerheblich. Kommt ein Rechtsgeschäft wegen eines Formmangels allerdings zivilrechtlich nicht gültig zustande, wie zB bei Ehepakten ohne Notariatsakt, entsteht keine Gebührenschuld…