RIS AI
4 Treffer329 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG jährlich spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres zu erfolgen (Mitteilungsfrist). Eine solche gesetzlich festgesetzte Frist ist durch das Finanzamt nicht verlängerbar (vgl. § 110 Abs. 1 BAO)…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Tatbestand zutrifft. Er hat innerhalb der gesetzlichen - nicht verlängerbaren - Frist von fünf Jahren ab Verwirklichung des Vergütungstatbestandes den entsprechenden Antrag auf Vergütung unter Verwendung der amtlichen Formulare (NOVA 1 oder NOVA 2) oder als befugter Fahrzeughändler über FinanzOnline bei der zuständigen Abgabenbehörde einzureichen, um eine…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…nicht abgesondert anfechtbare Bescheide. Solche Bescheide haben den Hinweis auf die Zurücknahmefiktion (für den Fall der Nichtbefolgung bzw. nicht fristgerechter Befolgung des Auftrages) zu enthalten. Mängelbehebungsaufträge sind zweckmäßigerweise mit Zustellnachweis zuzustellen. Im Mängelbehebungsauftrag ist eine angemessene Frist zu setzen. Die Mängelbehebungsfrist ist auf Antrag verlängerbar…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…a BAO) unterliegt nicht der Entscheidungspflicht. Sie begründet keinen Rechtsanspruch des Beschwerdeführers auf Weiterleitung durch das Verwaltungsgericht bzw. auf Aufhebung durch die Abgabenbehörde. Die Frist des § 300 Abs. 1 lit. c BAO ist eine behördliche Frist im Sinn des § 110 Abs. 2 BAO (somit verlängerbar)…