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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…nicht ein solcher Inhalt beizumessen, der ihr die Rechtsverteidigungsmöglichkeit nimmt (zB VwGH 29.7.2010, 2009/15/0152). Dies gilt auch, wenn zweifelhaft erscheint, ob eine zur Unwirksamkeit der Beschwerde führende Bedingung oder ein (zulässiger) Eventualantrag vorliegt. 2.1.3. Nicht fristgerechte Einbringung 2.1…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…jedoch nicht die Beschwerdevorentscheidung aus dem Rechtsbestand. Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei Einbringung vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung, bei Verzicht auf die Stellung eines Vorlageantrags) oder nicht fristgerecht…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…seine Zuständigkeit in einer bestimmten Angelegenheit verloren hat, der Einschreiter trotzdem innerhalb eines Jahres ab dem Verlust der Zuständigkeit das Anbringen bei diesem Finanzamt eingebracht hat und er nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Verspätete Meldungen entfalten somit nicht dieselbe Wirkung wie fristgerechte Meldungen, gelten aber für den Selbstnachweis gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 letzter Satz InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 2 letzter Satz ImmoInvFG als ausreichend qualifizierte Grundlage. Für die Vornahme eines Selbstnachweises ist dabei…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…auf eine vergleichbare Qualifikation berufen, ein formales Anerkennungsverfahren nicht vorgesehen ist. Bestehen nach Ansicht der Meldestelle gemäß § 12 KMG Zweifel über die notwendige vergleichbare Qualifikation und besteht die bestellte Person auf ihre "Zulassung", kann diese nach erfolgter Ablehnung einen Antrag beim Bundesministerium für Finanzen einbringen…