RIS AI
6 Treffer674 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 350–353A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw.
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…nicht ableitbar. Beispiele: WD-123 (Bundesland Wien, Diplomatische Vertretungsbehörde)* VK-234 (Bundesland Vorarlberg, Konsularische Vertretungsbehörde) GK-345 (Sonderregelung für Bundesland Steiermark, Konsularische Vertretungsbehörde) *… Die Buchstabenkombination "WD" wird auch für Dienstkraftfahrzeuge internationaler Organisationen oder Ständige Vertretungen fremder Staaten zu diesen (mit Amtssitz in Wien) verwendet.

GMSR Rz 26–304. Sorgfaltspflichten bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Kulturaustauschprogramm teilnimmt und, soweit erforderlich, ein entsprechendes Visum hat; an eine diplomatische Vertretung, eine konsularische Vertretung oder eine ständige Vertretung (einer internationalen Organisation) im relevanten Staat entsendet wurde; ein Grenzgänger ist und zB in einem Zug arbeitet, der zwischen den Staaten fährt (Sec. IV Rz…

GebR 2025 Rz 48–542.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…2.3.4. Gebührenbefreiung für Gesandte ausländischer Staaten Rz 54: Die Bestimmung des § 2 Z 4 GebG sieht die persönliche Gebührenfreiheit für die in Österreich akkreditierten Missionschefs ausländischer Vertretungen vor. Die Befreiung umfasst die von ihnen ausgestellten Schriften von den festen Gebühren, ausgenommen sind jene…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in Österreich) anderen Personen, die in Österreich Privilegien genießen (z.B. Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in Österreich) |…

KfzBStR 2021 Rz 372–375A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…an Ständigen Vertretungen Internationaler Regierungsorganisationen gegenüber der Republik Österreich tätig sind. Diplomaten und Berufskonsuln sind von allen Steuern, sohin auch von der Kraftfahrzeugbesteuerung (KfzSt, mVSt) befreit. Honorarkonsuln genießen keine diesbezüglichen Privilegien. Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden genießen zwar insgesamt weniger…

2024-0.459.298Teilweise Suspendierung des Doppelbesteuerungsabkommens durch Belarus
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.459.29827.06.2024

…der Doppelbesteuerung (Art. 23) Gleichbehandlung (Art. 24) Verständigungsverfahren (Art. 25) Informationsaustausch (Art. 26) (siehe dazu im Detail unten) Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen (Art. 27) In-Kraft-Treten (Art. 28) und Kündigung (Art. 29) Protokollbestimmungen in Bezug auf den Ausdruck "Gebietskörperschaft", zu Artikel 7…