…nicht ableitbar. Beispiele: WD-123 (Bundesland Wien, Diplomatische Vertretungsbehörde)* VK-234 (Bundesland Vorarlberg, Konsularische Vertretungsbehörde) GK-345 (Sonderregelung für Bundesland Steiermark, Konsularische Vertretungsbehörde) *… Die Buchstabenkombination "WD" wird auch für Dienstkraftfahrzeuge internationaler Organisationen oder Ständige Vertretungen fremder Staaten zu diesen (mit Amtssitz in Wien) verwendet.
…Kulturaustauschprogramm teilnimmt und, soweit erforderlich, ein entsprechendes Visum hat; an eine diplomatische Vertretung, eine konsularische Vertretung oder eine ständige Vertretung (einer internationalen Organisation) im relevanten Staat entsendet wurde; ein Grenzgänger ist und zB in einem Zug arbeitet, der zwischen den Staaten fährt (Sec. IV Rz…
…2.3.4. Gebührenbefreiung für Gesandte ausländischer Staaten Rz 54: Die Bestimmung des § 2 Z 4 GebG sieht die persönliche Gebührenfreiheit für die in Österreich akkreditierten Missionschefs ausländischer Vertretungen vor. Die Befreiung umfasst die von ihnen ausgestellten Schriften von den festen Gebühren, ausgenommen sind jene…
…des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in Österreich) anderen Personen, die in Österreich Privilegien genießen (z.B. Angehörige des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden oder ständiger Vertretungen zu internationalen Organisationen in Österreich) |…
…an Ständigen Vertretungen Internationaler Regierungsorganisationen gegenüber der Republik Österreich tätig sind. Diplomaten und Berufskonsuln sind von allen Steuern, sohin auch von der Kraftfahrzeugbesteuerung (KfzSt, mVSt) befreit. Honorarkonsuln genießen keine diesbezüglichen Privilegien. Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals diplomatischer oder konsularischer Vertretungsbehörden genießen zwar insgesamt weniger…
…der Doppelbesteuerung (Art. 23) Gleichbehandlung (Art. 24) Verständigungsverfahren (Art. 25) Informationsaustausch (Art. 26) (siehe dazu im Detail unten) Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen (Art. 27) In-Kraft-Treten (Art. 28) und Kündigung (Art. 29) Protokollbestimmungen in Bezug auf den Ausdruck "Gebietskörperschaft", zu Artikel 7…