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KfzBStR 2021Anhang I: Genehmigungsdatenbank (allgemein)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| | Ig. Erwerb: | JA | JA | | Import aus Drittland: | JA | JA | | Kauf von Privatperson (EU-Binnenmarkt): | NEIN | JA | Sonstige Unternehmer (kein Fahrzeughändler) | NOVA 2 | JA | | | | Ig. Erwerb (mit…

KfzBStR 2021 Rz 445–455B.1.4. Änderung der Verhältnisse (§ 1 Z 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 1 Z 4 NoVAG 1991, die nachfolgende Rückführung in den begünstigten Zweck löst aber wiederum eine Befreiung im Wege der Vergütung aus. Eine bloße Nutzungsentnahme (Kraftfahrzeug bleibt Betriebsvermögen) löst als solche keine Steuerpflicht aus. Beispiel: Geringfügige Privatfahrten mit einem Taxifahrzeug Rz 447: Die Wertminderung durch…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…verwenden würde. So beispielsweise der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges mit Wohnsitz bzw. Sitz im Inland. Dies gilt, solange nach § 12a NoVAG 1991 keiner anderen Person (als inländischer Zulassungsbesitzer, gewerblicher Vermieter oder Fahrzeughändler) die Vergütung zusteht. Dies bedingt, dass die Person, die die Vergütung beantragt, das…

KfzBStR 2021 Rz 421–424B.1.3. Erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 oder 4 NoVAG 1991 vor, so bestehen keine Bedenken, die Steuerpflicht mit dem Vergütungsanspruch zu kompensieren. Es unterbleiben daher sowohl Steuervorschreibung als auch Vergütung. Der Vergütungsanspruch ist jedoch - unabhängig einer allfälligen Kompensation - im Sinne des § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 dem Grunde…

KfzBStR 2021 Rz 536–542B.2.2.1.3. Maßgebliche zolltarifarische Einreihung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…zollbehördliche Vorfragenentscheidungen betreffend Einreihungen, welche sich auf andere Kraftfahrzeuge als das zu beurteilende Kraftfahrzeug beziehen. Rz 541: Liegt im maßgeblichen Zeitpunkt kein Zollsachverhalt bzw. keine Vorfragenentscheidung einer Zollbehörde betreffend die einzureihende Ware vor, ist eine (NoVA-rechtliche) zolltarifarische Einreihung durch das Finanzamt vorzunehmen (§ 116 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 658–664B.3.4. Vorführkraftfahrzeuge und Tageszulassungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Genehmigungsdatenbank gesperrt werden. Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn bei der erstmaligen Zulassung als Vorführkraftfahrzeug keine Sperre vorgenommen wird. Rz 662: Wird ein Vorführkraftfahrzeug verkauft, tritt nach § 1 Z 4 NoVAG 1991 im Zuge der Lieferung die Pflicht zur Leistung der Normverbrauchsabgabe ein. Die Normverbrauchsgabe…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…31. Dezember 2020)Für Gebrauchtfahrzeuge, die Europäische Union verlassenaus Drittländern in das Inland gebracht werden, womit es nunmehr als Drittland anzusehen istbesteht keine Regelung im Sinne des § 6 Abs. 8 NoVAG 1991. Alle KraftfahrzeugeBei Gebrauchtfahrzeugen, die aus diesem Gebieteinem Drittland importiert werden (unabhängig vom Erstzulassungsdatum)…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Zeitpunkt des normverbrauchsabgabepflichtigen Vorgangs die Rechnungen vorgelegt werden. Der Aussteller der Rechnung muss ein Unternehmer im Sinne des UStG 1994, jedoch kein befugter Fahrzeughändler sein. Um eine Gleichbehandlung sicherzustellen, Verwaltungslasten zu vermeiden und ungewollte Umgehungskonstruktionen zu verhindern, kann eine vereinfachte Ermittlung der Bemessungsgrundlage angewendet werden…

KfzBStR 2021 Rz 912–918B.6.1.4. Maßgeblicher CO2-Emissionswert (§ 6 Abs. 4 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 2 Abs. 1 Z 4 NoVAG 1991 nicht nach dem WLTP-Messzyklus, sondern ausschließlich nach dem NEFZ-Messzyklus ermittelt (auslaufende Serien), sind die nach dem NEFZ-Messzyklus ermittelten Werte maßgeblich (siehe Rz 915 ff). Liegt überhaupt kein CO2-Emissionswert vor, weder nach dem WLTP- noch…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…| NoVA-Gesamt | 4.960,53Euro Beispiel 3 - Einkauf des Kraftfahrzeuges durch Fahrzeughändler im Unionsgebiet: Ein österreichischer Fahrzeughändler erwirbt im Juli 2021 in Deutschland ein gebrauchtes Kraftfahrzeug (Erstzulassung in Deutschland im September 2012) zu einem Preis von 13.000 Euro, es wird ihm keine…

KfzBStR 2021 Rz 1050–1055B.7. Entstehung der Steuerschuld (§ 7 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 7 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991 - mit Ablauf des Kalendermonates, in dem die Entgelte vereinnahmt worden sind. Eine wirksame Option zur Sollbesteuerung ist auch für die Normverbrauchsabgabe maßgeblich. Rz 1055: Eine Anzahlungsbesteuerung ist nicht vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung der…

KfzBStR 2021 Rz 1209–1218B.12.4. Durchführung der Vergütung der Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Drei Monate später erwirbt eine Leasinggesellschaft das Kraftfahrzeug, welcher dafür die Normverbrauchsabgabe in Rechnung gestellt wird (§ 1 Z 4 NoVAG 1991). Die Gesellschaft selbst hat kein Interesse am Kraftfahrzeug, sondern nimmt nur eine Finanzierungsfunktion für eine Fahrschule wahr. Daher und da die Leasinggesellschaft die Normverbrauchsabgabe…

KfzBStR 2021 Rz 1326–1350B.15.6. Kaufvertrag vor dem 1. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ist kein ausreichender Nachweis für das Vorliegen einer Ausnahmegenehmigung für auslaufende Serien. Randzahlen 13321333 bis 1349: derzeit frei B.16. Vollziehung (§ 16 NoVAG 1991) Rz 1350: Mit der Vollziehung des NoVAG 1991 ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Hinsichtlich des § 13 NoVAG 1991 (Mitwirkung anderer…

KfzBStR 2021 Rz 219–228A.3.6.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…oder Gästewagen). Da diese Unternehmer keine Sperren in der Genehmigungsdatenbank setzen können, müssen sie das zuständige Finanzamt über die bevorstehende Lieferung in Kenntnis setzen. Dies hat im Rahmen der Freischaltung des Kraftfahrzeuges vor der Lieferung durch den Hinweis am übermittelten Formular NOVA 4 zu erfolgen…

KfzBStR 2021 Rz 229–238A.3.6.2.1.2. Sonstige Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Da bei der Lieferung eines solchen Kraftfahrzeuges kein normverbrauchsabgabepflichtiger Vorgang verwirklicht wird, kann die Befreiung für Menschen mit Behinderungen nicht in Anspruch genommen werden. Rz 237: Im Gegensatz zur bis 30. Juni 2021 in Kraft stehenden Befreiungsbestimmung des § 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…steuerpflichtiger Vorgang im Sinne des § 1 NoVAG 1991 bereits früher gesetzt wurde, da hierbei kein normverbrauchsabgabepflichtiger Tatbestand erfüllt wird und daher die vorliegende Lieferung ins Ausland von vornherein nicht steuerbar ist. Werden die Voraussetzungen des § 12a NoVAG 1991 erfüllt, ist für solche Exporte allerdings eine…

KfzBStR 2021 Rz 688–698B.3.8.1.8. Entwicklungsfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…3 Z 8 NoVAG 1991 befreite Kraftfahrzeuge, die ausschließlich zu Erprobungs- und Entwicklungszwecken durch unternehmerisch tätige Fahrzeughersteller oder Fahrzeugentwickler verwendet werden. Aufgrund des Wortlauts der Befreiungsbestimmung sowie aufgrund der Beschaffenheit und Ausstattung solcher Kraftfahrzeuge, dürfen diese für keine anderen Zwecke verwendet werden. Rz 694695: Wird…

KfzBStR 2021 Rz 938–948B.6.1.9. Vergütung des Umsatzsteueranteils in Höhe von 16,67%
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Basis der gleichen Bemessungsgrundlage erhoben werden und somit keine Umsatzsteuer auf die Normverbrauchsabgabe erhoben wird. Ist jedoch bei einem im Rahmen einer Tageszulassung befreit zugelassenen Kraftfahrzeug die Normverbrauchsabgabe, aufgrund einer Überschreitung der in § 3 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 vorgesehenen Zulassungsbeschränkung von drei Monaten…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Bonus gemäß § 6a Abs. 1 Z 3 - aliquotiert: (200 € / 8) x 1 = 25,00 € Summe NoVA-Bonus - aliquotiert: (500 € / 8) x 1 = 62,50 € Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem…

KfzBStR 2021 Rz 1014–1017B.6.2.4.3. Nachgewiesener CO2-Wert (§ 6 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der der Berechnung des Steuersatzes nach § 6 Abs. 2 NoVAG 1991 erster Satz zugrunde liegt, wahlweise mit dem Zweifachen der Nennleistung des Verbrennungsmotors in Kilowatt angenommen werden. Es besteht daher die Wahlmöglichkeit, für die Berechnung des Steuersatzesder Normverbrauchsabgabe entweder nach demden gemessenen CO2-Emissionswert für…