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5 Treffer392 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

Es bestehen keine Bedenken, wenn der Verpflichtung gemäß § 3 Abs. 2 WiEReG dadurch entsprochen wird, dass sich die meldepflichtigen Rechtsträger zum Zwecke der Aufbewahrung der Unterlagen eines in § 5a Abs. 3 WiEReG genannten geeigneten Dritten bedienen, welcher die in § 3 Abs. 2 WiEReG genannten Kopien…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…im Vorjahrzuletzt abgegebenen Mitteilung Änderungen ergeben (zB, wenn sich die oberste Muttergesellschaft ändert oder die Berichtspflicht nicht mehr übernommen wird). Ergeht keine Mitteilung, ist die für ein vorangegangenes Wirtschaftsjahr ergangene Mitteilung für jedes folgende Berichtswirtschaftsjahr weiterhin gültig. Das Ende der Zugehörigkeit zu einer multinationalen Unternehmensgruppe…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…der Hinterziehung bereits verwirklicht worden ist. Derart fällt ein ohne diese kriminelle Intention durchgeführtes Software-Update mangels Manipulationsvorsatz nicht unter diese Strafbestimmung. 7.2. Verstoß gegen Registrierkassenpflicht Die Nichtbeachtung der Registrierkassenpflicht ist, wenn kein Verkürzungstatbestand vorliegt, als Finanzordnungswidrigkeit strafbar (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 3/4

…FinStrG (Finanzordnungswidrigkeit). 4.7. Belegentgegennahmepflicht Nach § 132a Abs. 5 BAO hat der Leistungsempfänger oder der an dessen Stelle die Gegenleistung ganz oder teilweise erbringende Dritte den Beleg entgegenzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten mitzunehmen. Eine Verweigerung der Annahme des Belegs durch den Leistungsempfänger hat keine…

GMSR Rz 9413. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…129/1958) auf eine einzige Geldstrafe zu erkennen, wobei bei den hier vorgesehenen festen Strafdrohungen gemäß § 21 Abs. 2 FinStrG keine Kumulation der Strafdrohungen stattfindet. Das bedeutet, die höchste Einzelstrafdrohung der verwirklichten Finanzvergehen ist zugleich die Höchststrafe für alle Finanzvergehen gemeinsam (RegerKöck/HackerJudmaier/NordmeyerKalcher/KurokiSchmitt, …