…für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt zuständig (§ 13 Abs. 1 letzter Satz UmgrStG). Besteht für den Einbringenden keine inländische Finanzamtszuständigkeit, ist die Meldung an das für das übertragene Vermögen zuständige Finanzamt zu richten. 3.4.3. Entgegennahme der Einbringungsbilanz Rz…
…dem zum Schiedsverfahren führenden Fall befasst waren. Die zuständigen Behörden ernennen keine aktiven Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes oder ehemalige Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes der Vertragsstaaten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nach deren Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Richter und Professoren gelten in diesem Sinne…
…auf Basis einer Funktionsanalyse (Rz 61) festzustellen, ob sie ein wirtschaftlich signifikantes Risiko trägt oder eine wirtschaftliche Funktion in der Wertschöpfungskette ausübt. Tut sie das nicht, wird ihr aufgrund des Fremdvergleichsgrundsatzes kein Gewinn zugerechnet werden können, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil…
…im Beschäftigerstaat keine Besteuerung, liegt die (widerlegbare) Vermutung vor, dass die Voraussetzung für die Steuerfreistellung in Österreich nicht erfüllt ist. Die Vermutung könnte beispielsweise dadurch widerlegt werden, dass die ausländische Steuerverwaltung den Beschäftiger zwar korrespondierend zur österreichischen Einstufung als Arbeitgeber im Sinn der 183-Tage…
…dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag vom 24. August 2000, zuletzt geändert durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010, (im Folgenden als "Abkommen" bezeichnet) haben die zuständigen Behörden Österreichs und Deutschland die folgende Konsultationsvereinbarung zur Anwendung des Abkommens zur Auslegung der Grenzgängerregelung nach…
…keine Anwendung, da die Tätigkeit nicht in der Grenzzone ausgeübt wird, insoweit kommt Artikel 15 Absatz 1 bis 3 des Abkommens zur Anwendung und das Besteuerungsrecht steht Österreich zu. öAG 2: 12.05. - 31.12. = Prüfung, ob die Grenzgängerregelung anwendbar ist. 2. Ermittlung der…
…Weise nachweist, dass kein Verstoß gegen die oben genannten Absätze vorliegt oder dass die zweitgenannte zuständige Behörde geeignete Maßnahmen zur Behebung solcher Verstöße ergriffen hat. 3. Jede zuständige Behörde kann diese Vereinbarung beenden und soll die Beendigung der anderen zuständigen Behörde schriftlich mitteilen. Die…
…von Ferialpraktikanten und die Feststellung der Gegenseitigkeit im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland wird aufgehoben, da in Deutschland Ferialpraktikanten nicht steuerbefreit sind. Im Verhältnis zu Deutschland besteht somit kein Gegenseitigkeitsverhältnis im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 12 EStG 1988. Der Erlass des BMF vom 23…
… 98 EStG 1988 überhaupt keine Steuerpflicht oder aus dem zwischenstaatlichen Steuerrecht ergibt sich, dass der Steuerabzug zur Gänze oder zum Teil vom jeweiligen DBA nicht gedeckt ist. Zur Entlastung vom Steuerabzug stehen im Allgemeinen drei Verfahren zur Verfügung: Entlastung im Rahmen einer Veranlagung, Rückerstattungsverfahren gemäß…
…VPDG zum Eintritt in die Berichtspflicht zu verpflichten, sofern keine andere österreichische Geschäftseinheit in die Berichtspflicht eingetreten ist (§ 5 Abs. 2 zweiter Satz VPDG). Rz 445: Im Einklang mit dem internationalen Standard (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, V.1.) steht einem Bescheid…
…dass für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union keine Fälle gemeldet werden durften, die sich schon unmittelbar unter Abschnitt VIII Unterabschnitt C Nummer 17 Buchstabe g bzw. Abschnitt VIII Unterabschnitt B Nummer 1 Buchstabe c des Anhangs I der Richtlinie 2011/16/EU subsumieren…
…die keine materiellrechtlichen sondern finanzstrafrechtliche Folgen (§ 51 Abs. 1 lit. c FinStrG) haben kann. Im Falle einer Berichtigung oder Änderung von Auszahlungstatbeständen sind auch die Evidenzkontenstände entsprechend zu berichtigen. 4.2. Form der Evidenzkontenführung Zur vereinfachten Evidenzkontenführung bei kleinen und mittelgroßen GmbH siehe Anhang I…
…in der Einkommen-, Körperschaft- oder Umsatzsteuer beziehen. Dies betrifft allerdings nur Fälle, in denen zuvor noch keine Steuernummer erteilt worden ist, alle übrigen in § 120 BAO geregelten Anzeigepflichten (zB betreffend die Änderung oder den Wegfall der persönlichen Abgabepflicht) sind an das zum Zeitpunkt der Anzeige…
…81: Die Veranlagung der Einkommensteuer obliegt dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe. Für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger bestehen keine speziellen Zuständigkeitsregelungen. Das gilt auch für Anträge eines beschränkt Steuerpflichtigen auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG 1988). Welches der beiden Finanzämter…
…ist - so keine Spezialzuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe nach § 61 Abs. 4 Z 1 oder 2 BAO gegeben ist - jenes Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Abzugsverpflichteten zuständig gewesen ist. Rz 96: Ist ein Ausgleich der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer…
…Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Empfängers der Einkünfte zuständig ist (mangels Erwähnung des § 107 Abs. 10 EStG 1988 in § 61 Abs. 3 BAO besteht keine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn dieses zwar für den Abzugsverpflichteten, nicht aber für den Empfänger der Einkünfte…
…NO, WTBG 2017, etc.) von Bedeutung sein könnten. Es bestehen keine Bedenken, wenn über die in den Punkten 1 bis 4 genannten Inhalte hinausgehende Informationen in den Aktenvermerk aufgenommen werden, wenn diese zur Verhinderung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung dienlich sind. Gemäß § 5a Abs. 3 WiEReG…
…vom Einkommen und vom Vermögen ("das Doppelbesteuerungsabkommen"), die Grundlage für den Informationsaustausch zu Steuerzwecken einschließlich des automatischen Informationsaustauschs schafft sowie den zuständigen Behörden von Österreich und Hongkong (die "zuständige Behörde") gestattet, den Umfang und die Modalitäten dieses automatischen Austauschs zu vereinbaren, in der Erwägung…
…sich beispielsweise um bloß vorbereitende Tätigkeiten oder Hilfstätigkeiten im Sinne von Artikel 5 Absatz 4 des Abkommens handelt oder es an der Verfügungsmacht des Arbeitgebers über die für das Homeoffice genutzten Räumlichkeiten fehlt. Ungeachtet dessen begründet ein Arbeitnehmer jedenfalls dann keine Betriebsstätte für den Arbeitgeber…
…enthaltenen Bestimmungen sind bei der Anwendung der Amtshilferichtlinie zu beachten. 2. Mit Wirkung vom 1. Januar 2013 finden daher jene Bestimmungen des AHV 1954, die sich auf die Leistung von Amtshilfe durch Informationsaustausch in Steuersachen beziehen, grundsätzlich keine Anwendung mehr. Der AHV 1954 findet weiterhin…