…Z 1 GMSG ist "eine Kapitalgesellschaft, deren Aktien regelmäßig an einer oder mehreren anerkannten Wertpapierbörsen gehandelt werden" keine meldepflichtige Person. "Regelmäßig gehandelt" bedeutet dabei, dass ein bedeutsames Handelsvolumen der Aktie auf laufender Basis erfolgt. Eine anerkannte Wertpapierbörse bedeutet eine Börse, die von einer staatlichen Behörde …
…unrichtige Meldung vor, die entsprechend korrigiert werden kann (siehe Rz 477 ff). Enthält die Ausschüttung steuerfreie Erträge oder Erträge, die keine Einkünfte im Sinne des EStG 1988 sind, kann die Meldung der steuerlichen Daten der Ausschüttung im Rahmen der Jahresmeldung "nachgeholt" werden, womit die volle…
…teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht jedoch dann keine Meldepflicht, falls durch eine Selbstauskunft des Kontoinhabers, durch im Besitz des meldenden Finanzinstituts befindliche oder öffentlich verfügbare Informationen in vertretbarer Weise festgestellt wird, dass der Kontoinhaber eine nicht meldepflichtige Person ist (§ 38…
…die Rechnungslegungsstandards anzuwenden, die bereits vom Konzern angewandt werden. Werden die Anteile nicht an der Börse gehandelt, dann sind für die Berechnung des Schwellenwerts wahlweise entweder die inländischen Rechnungslegungsstandards des Staats der obersten Muttergesellschaft oder IFRS als maßgeblicher Rechnungslegungsstandard zu verwenden (vgl. OECD, Leitlinien zur…
…Die Privatstiftung hat keine rechtlichen Eigentümer und ist daher eine Stiftung im Sinne des Art. 3 Z. 6 lit. c der Richtlinie (EU) 2015/849 bzw. gemäß § 2 Z 3 lit. a WiEReG. Eine Privatstiftung kann durch einen oder mehrere Stifter mittels eines Notariatsaktes gegründet…
…Ausnahmen vom Anwendungsbereich des § 1 WiEReG bedeuten keine Ausnahme vom Anwendungsbereich der berufsspezifischen Sorgfaltspflichten gemäß anderer Aufsichtsgesetze. Umgekehrt sind auch Ausnahmen, die in anderen Aufsichtsgesetzen vorgesehen sind, wie beispielsweise die Ausnahme für börsennotierte Gesellschaften gemäß § 2 Z 3 FM-GwG (oder § 87 Abs 2 Z…
…Handelsplatz (die Börse, an der die überwiegende Mehrheit der Umsätze stattfindet) darstellen. Es bestehen keine Bedenken, wenn im Zuge von Umgründungen dieses Kriterium anhand eines angemessenen Beobachtungszeitraumes (bis zu einem Jahr) beurteilt wird. Sofern sich innerhalb dieses Beobachtungszeitraumes herausstellen sollte, dass eine unzulässige Börse den…