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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Meldebefreiung gemäß § 6 WiEReG entfällt die Verpflichtung zur Meldung der Änderungen, wenn die Eintragung im jeweiligen Stammregister binnen vier Wochen beantragt wird. Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, haben binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3…

InvFR 2018 Rz 146–1573. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Investmentfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…157: Vor dem 1.4.2012 hatten bei ausländischen Investmentfonds zur Abgrenzung von Stückzinsen beim Erwerb und bei der Veräußerung eines Fondsanteils jährliche Meldungen über ausschüttungsgleiche Erträge an das BMF und an die Meldestelle der OeKB sowie Kapitalertragsteuermeldungen über laufende thesaurierte Zinserträge eines Investmentfonds auf…

VPR 2021 Rz 447–4533.2.3.3. Mitteilungspflicht iZm der Pflicht zur Übermittlung des länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die Berichtspflicht übernimmt. Die Mitteilung hat für sämtliche inländische Geschäftseinheiten einer multinationalen Unternehmensgruppe im Sinne von § 3 Abs. 1 VPDG jährlich spätestens bis zum letzten Tag des berichtspflichtigen Wirtschaftsjahres zu erfolgen (Mitteilungsfrist). Eine solche gesetzlich festgesetzte Frist ist durch das Finanzamt nicht verlängerbar (vgl. § 110…

GMSR Rz 4–61.4. Zeitpunkt und Form der Meldung (§ 4 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…erlangen, welche während der Zweijahresfrist zwischen der Identifikation des bestehenden Kontos als meldepflichtiges Konto und dem Ende des zweiten Kalenderjahres, das dem Jahr der Identifikation folgt, zumindest einmal jährlich zu erfolgen haben. Solche Anstrengungen sind beispielsweise Kontaktversuche mit dem Kontoinhaber per Post, Fax oder Telefon…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…Sozietäten) mit einer Vielzahl von (teilweise jährlich wechselnden) Partnern (Nominatoren), deren Anteile aufgrund von formellen Nominee-Vereinbarungen (Treuhandschaftsverhältnissen) zur administrativen Vereinfachung von einigen wenigen Gesellschaftern (Nominees) im eigenen Namen auf fremde Rechnung gehalten werden, die Ermittlung und Meldung dieser Nominee-Vereinbarungen im Hinblick auf treuhändig…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 BAO der letzte davorliegende Handelstag als letzter Tag der Frist anzusehen. Für die Bestimmung der Handelstage ist der jährlich veröffentlichte Kalender der Handelstage für den österreichischen Kassa- und Terminmarkt der Wiener Börse AG maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt keine Ausschüttungsmeldung…

InvFR 2018 Rz 183–1933.1.1.3.7. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Allgemeines Rz 183: Als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung sind die vom steuerlichen Vertreter des Fonds in der Ausschüttungsmeldung bzw. der Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) übermittelten und dort veröffentlichten Steuerdaten heranzuziehen. Die Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds ist immer…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ergänzend - einmal jährlich nach dem Fondsgeschäftsjahresende in Form der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (siehe dazu näher Rz 152 f). Für den Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge ist die Auszahlung der Kapitalertragsteuer oder die Veröffentlichung der Meldung der steuerlichen Daten samt der ermittelten ertragsteuerlichen…

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…idF vor BBG 2011 an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) vorgenommen, jedoch die ausschüttungsgleichen Erträge durch einen steuerlichen Vertreter gegenüber dem BMF jährlich nachgewiesen haben, waren vor Inkrafttreten des BBG 2011 die vom Fondsgeschäftsjahresende bis zur Veräußerung aufgelaufenen Zinsen unter Anwendung des § 42 Abs…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…errechnet die Meldestelle gemäß § 12 KMG die daraus abgeleiteten Daten und retourniert diese mit dem Status "OPEN" zur Bestätigung an den steuerlichen Vertreter. Dieser hat die Meldung zur Freigabe an die Meldestelle gemäß § 12 KMG mit dem Status "CONFIRMED" zurückzuschicken. Die damit verbundene Bestätigung des…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…des Fondsanteils um ausschüttungsgleiche Erträge wird diesfalls nicht vorgenommen. Werden ausschüttungsgleiche Erträge für Altbestände im Rahmen eines Selbstnachweises durch den Abzugsverpflichteten korrigiert, hat eine Meldung an das Finanzamt zu erfolgen. 3.1.1.4.5.2. Nachweis von Fondserträgen gemäß § 4 FMV 2015 Rz 222:…

VPR 2021 Rz 471–4753.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.5. Übermittlung der Dokumentation Rz 471: Die Übermittlung der länderbezogenen Berichte an das zuständige Finanzamt hat gemäß § 8 Abs. 1 VPDG im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Die technischen Spezifikationen sind auf der Internetseite des BMF (www.bmf.gv.at, Services >…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

5.14. Veröffentlichung der Meldungen Rz 484: Nach § 5 Abs. 1 FMV 2015 hat die Meldestelle gemäß § 12 KMG die Meldefonds mit den für ihre ertragsteuerliche Behandlung relevanten Daten samt der nach den Ermittlungsvorgaben des Bundesministeriums für Finanzen ermittelten ertragsteuerlichen Behandlung sowie das Meldedatum im…

InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…endet am 31.12.X1, die Frist zur Vornahme der Jahresmeldung läuft daher bis zum 31.7.X2 (des Folgejahres). Bei fristgerechter Vornahme der Jahresmeldung wird somit vom Abzugsverpflichteten im Zeitpunkt der Meldung KESt abgezogen. Wird in der Folge die Jahresmeldung korrigiert, ist zu unterscheiden:…