RIS AI
7 Treffer433 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…wenn das Finanzinstitut in seinen Unterlagen eine Wohnsitzadresse des Kontoinhabers hat, diese Adresse aktuell ist und diese Adresse anhand von erfassten Belegen vorliegt. Die Identifizierung anhand der Wohnsitzadresse kann dabei vom meldenden Finanzinstitut hinsichtlich aller Konten oder auch nur für bestimmte Gruppen von Konten angewandt…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Satzung, soweit sich aus dieser abweichende Stimmrechte oder Kontrollverhältnisse ergeben, zu übermitteln. Der Nachweis über für das wirtschaftliche Eigentum relevante Anteilsrechte und Aktien kann insbesondere durch folgende Unterlagen erbracht werden: Bei börsennotierten Aktiengesellschaften: Ein Ausdruck (Screenshot) der Börseninformation von internationalen Informationsdienstleistern wie Bloomberg, Thomson Reuters…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Umsatzgeschäft im eigenen Namen abgeschlossen hat, ist als ausländischer Abnehmer zu betrachten. Dies gilt allerdings nicht für die österreichische Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmers. Rz 673: Ausfuhrnachweis und Buchnachweis sind Unterlagen, mit denen der Lieferant einer steuerfrei behandelten innergemeinschaftlichen Lieferung nachweist, dass der Gegenstand der Lieferung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet, dem Notar beweiskräftige Unterlagen zu ihren wirtschaftlichen Eigentümern vorzulegen und die Meldung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 WiEReG nachzuweisen. Der Nachweis der Meldung kann auch dadurch…

GebR 2025 Rz 250–25810. Tarife der festen Gebühren (§ 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…17.9.1990, 89/15/0045 bis 0047). Es ist unerheblich, ob und allenfalls welcher Gebühr die Urschrift unterlegen war. Bei der Gebührenpflicht nach dieser Tarifpost handelt es sich um einen Sondertatbestand des gebührenpflichtigen Zeugnisses nach § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff); ein…

GMSR Rz 86–8812.6. Belege (§ 101 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…autorisierten staatlichen Stelle geführten oder genehmigten und öffentlich zugänglichen Verzeichnis enthalten sind (Sec. VIII Rz 152 CRS-Kommentar). Eine österreichische Meldebestätigung kann als Beleg herangezogen werden (betreffend Rechnungen von Energieversorgungsunternehmen und ähnlichen Unterlagen vgl. Sec. III Rz 11 CRS-Kommentar). 2.Gültige Ausweise Bei einer…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.13.2. Amtliche Zeugnisse Rz 642: Unter amtlichen Zeugnissen versteht man Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden. 10.13.2.1. Organe der Gebietskörperschaften Rz 643: Organe der Gebietskörperschaften sind Behörden und Ämter und die sie…