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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…5 Stille Gesellschaft und atypische stille Gesellschaft Gemäß § 179 Abs. 1 UGB liegt eine stille Gesellschaft lediglich dann vor, wenn eine Einlage geleistet wird, die in das Vermögen des Inhabers eines Unternehmens übergeht. Der stille Gesellschafter ist also weder am Vermögen, noch an der Geschäftsführung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…Anteile des meldenden Rechtsträgers beziehen oder - im Falle von Nominee-Direktoren - die Geschäftsführung des zu meldenden Rechtsträgers betreffen). Nominee-Vereinbarungen auf übergeordneten Ebenen sind nicht gemäß § 5 Abs. 1 Z 3b WiEReG zu melden. Diesfalls sind nur die daraus resultierenden wirtschaftlichen Eigentümer und der Umstand…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…Nominee-Vereinbarungen zu übermitteln sind, welche unabhängig von deren Umfang direkt auf Ebene des meldenden Rechtsträgers bestehen (sich also entweder direkt auf die Anteile des meldenden Rechtsträgers beziehen oder - im Falle von Nominee-Direktoren - die Geschäftsführung des meldenden Rechtsträgers betreffen) und daher gemäß § 5 Abs…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…11 Abs. 1 Z 1 GebG; siehe Rz 157) aus der Schrift hervorgehen. Beispiele: Käufer und Verkäufer haben bei einem gemeinsamen Antrag auf grundverkehrsbehördliche Genehmigung des Kaufvertrages unterschiedliche Parteistellung, weil die Pflicht des einen zugleich das Recht des anderen ist (VwGH 16.5.1974, 1814…