…ist mit Beschwerdevorentscheidung (§§ 262 und 263 BAO) durch die Abgabenbehörde oder mit Beschluss (§ 278 BAO) des Verwaltungsgerichtes zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde (§ 260 Abs. 1 BAO). 2.1.2. Unzulässigkeit 2.1.2.1. Grundsatz Eine Bescheidbeschwerde…
…eines fristgerechten, fehlerfreien und vertraulichen Informationsaustauschs, wirksamer und zuverlässiger Übertragungswege sowie Ressourcen für die zügige Klärung von Fragen und Anliegen zum Austausch oder zu Auskunftsersuchen sowie für die Durchführung des § 4 dieser Vereinbarung) und iii) die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Verpflichtung der berichtenden Rechtsträger zur Vorlage…
…Erst die abschließende Erledigung der Bescheidbeschwerde verdrängt die Beschwerdevorentscheidung. Vorlageanträge sind zurückzuweisen, wenn sie unzulässig sind (zB bei mangelnder Aktivlegitimation des Einschreiters, bei Einbringung vor Ergehen der Berufungsvorentscheidung, bei Verzicht auf die Stellung eines Vorlageantrags) oder nicht fristgerecht eingebracht sind. Die Zurückweisung obliegt dem Verwaltungsgericht…
…Geschäftstätigkeit steuerpflichtig ist, und ii) keine freigestellte multinationale Unternehmensgruppe ist; c)der Ausdruck "freigestellte multinationale Unternehmensgruppe" bedeutet eine Unternehmensgruppe, die nicht zur Vorlage eines länderbezogenen Berichts verpflichtet ist, da der jährliche konsolidierte Umsatzerlös der Unternehmensgruppe in dem Wirtschaftsjahr, das dem Berichtwirtschaftsjahr unmittelbar voranging, gemäß ihrem…
…Der Steuerpflichtige kann, sofern der Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge nicht durch einen steuerlichen Vertreter erfolgt, selbst die Besteuerungsgrundlagen in gleichartiger Form im Veranlagungsweg nachweisen. Rz 218: Ein solcher Selbstnachweis hat in geeigneter Form unter Vorlage entsprechender Unterlagen (Rechenschaftsbericht, Jahresberichte, Ertragsrechnungen unter Ableitung des steuerlichen Ergebnisses…
…die vorgelegte Beschwerde gemäß § 53 zweiter Satz BAO an die Abgabenbehörde ohne unnötigen Aufschub zurückzuschicken, wenn es seine Unzuständigkeit erkennt, weil rechtswidriger Weise keine Beschwerdevorentscheidung erlassen oder kein Vorlageantrag eingebracht worden ist (VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0015, Rz 26). § 53 BAO gilt…
…Sachverhalten und Umständen (ua. Angaben zu den Beziehungen zwischen den betroffenen Personen, zB Beteiligungsstruktur und -verhältnisse). Dazu gehören auch Informationen, die eine Überprüfung der fristgerechten Einreichung des Antrags ermöglichen; d)Angabe der betroffenen Besteuerungszeiträume; e)Kopien der betreffenden Steuerveranlagungen bzw. Steuerbescheide, Betriebsprüfungsberichte oder von vergleichbaren…