…gelten und daher keiner Meldepflicht iSd GMSG unterliegen. § 62 Z 1 GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst staatliche Rechtsträger, internationale Organisationen und Zentralbanken aus. Eine Gegenausnahme besteht jedoch bei Zahlungen, die aus einer Verpflichtung in Zusammenhang mit gewerblichen Finanzaktivitäten stammen, die denen einer spezifizierten Versicherungsgesellschaft…
… neuartige Art und Weise der Verwertung und daher mangelnde Erfahrungswerte; Übertragung an verbundenes Unternehmen gegen Zahlung eines Pauschalbetrags; Nutzung oder Entwicklung im Rahmen eines Kostenverteilungsvertrags. Rz 155: Bei Transaktionen mit HTVI besteht in besonderem Ausmaß eine Informationsasymmetrie zwischen Abgabepflichtigen und Finanzverwaltung im Hinblick auf die…
…die Stelle eines mit Bescheidbeschwerde angefochtenen Bescheides, so gilt die Beschwerde als auch gegen den späteren Bescheid gerichtet. Dies gilt auch dann, wenn der frühere Bescheid einen kürzeren Zeitraum als der ihn ersetzende Bescheid umfasst (§ 253 BAO). Die Bescheidbeschwerde ist nach § 261 Abs. 1 lit…
…jährlichen Überprüfung zu erfolgen, dh. bis zum 29. August 2024. Wird die jährliche Überprüfung früher durchgeführt, so hat dies keine Verkürzung der Meldefrist zur Folge, da sich diese nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung bestimmt. Es sollte allerdings darauf geachtet werden, dass die Meldung zeitnah…
…dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. Sollten Regelungen in früheren Erlässen zu diesem Erlass im Widerspruch stehen, gelten diese insoweit als aufgehoben (zB KRL 2012). Soweit Verweise auf materielles Steuerrecht erfolgen, sind die jeweils dazu…