…den Verwaltungsgerichten und dem Verwaltungsgerichtshof dem Grundsatz nach ausgenommen (§ 2 Abs. 1 Z 4 erster Fall BiBuG 2014). Davon bestehen wiederum Gegenausnahmen, die - in den durch die Abgabenbehörden des Bundes nach dem Verfahrensrecht der BAO zu besorgenden Materien - folgende Funktionen und Anbringen umfassen: Übersichtstabelle Berechtigungsumfang…
…die Entstehung des Anspruchs auf Beschwerdezinsen nicht relevant: ob die Entrichtung vor Fälligkeit, am Fälligkeitstag oder danach erfolgte, ob die nicht zeitgerechte Entrichtung Säumnisfolgen (insbesondere Säumniszuschläge) ausgelöst hat, ob die Entrichtung im Wege einer Zwangsvollstreckung erfolgte, ob die Entrichtung einen Abgabenbetrag betraf, dessen Einhebung gemäß …
…Gesellschafters wird die Gesellschaft nicht aufgelöst (§ 184 Abs. 2 UGB). Die Parteifähigkeit einer OG oder KG erlischt erst mit Vollbeendigung der Gesellschaft. Die Auflösung solcher Gesellschaften und die Löschung ihrer Firma im Firmenbuch beeinträchtigt ihre Parteifähigkeit so lange nicht, als ihre Rechtsverhältnisse zu Dritten (zB…
…April 2006, BMF-010103/0030-VI/2006, AÖF Nr. 128/2006. Im Fall der nachträglichen Herabsetzung der Abgabenschuld hat die Berechnung der Stundungszinsen, Aussetzungszinsen und Säumniszuschläge von Amts wegen unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu erfolgen (nach den §§ 212 Abs. 2 letzter Satz, 212a Abs…
1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…
…zinsen | Aussetzungs- zinsen | Anspruchs- zinsen | Beschwerde- zinsen | Umsatzsteuer- zinsen | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 erster Satz COFAG-NoAG | Zinsen gemäß § 16 Abs. 1 zweiter Satz COFAG-NoAG | 09.04.1999 | 2% | 6% | 3% | - | …
10.14.2. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 692: Die Gebührenschuld entsteht mit der Ausfertigung des Zulassungsscheines (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheines durch die Zulassungsstelle. Rz 693: Für als amtliches Zeugnis von Behörden des Bundes oder der Länder ausgestellte Zulassungsscheine (Zulassungsbescheinigung) und Überstellungsfahrtscheine entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt…
7. Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Rz 127: Die Gebühren nach dem GebG - mit Ausnahme der Wettgebühren nach § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG - fallen gemäß § 2 Abs. 2 FinStrG nicht unter die Abgaben, für die das Finanzstrafrecht anzuwenden ist (siehe Rz 4). Die Erhöhungen…
… 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für die erste Meldung mit dem Status "NEW" um 15:00 Uhr; für die letzte Meldung mit dem Status "CONFIRMED" um 15:25 Uhr; für sonstige Meldungen um 16:00 Uhr. Fällt das Ende…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
5.13. Verspätete Meldungen Rz 481: Werden Ausschüttungs- oder Jahresmeldungen nach Ablauf der jeweiligen Meldefrist erstmalig vorgenommen (§ 3 Abs. 2 FMV 2015), können diese Meldungen vom Abzugsverpflichteten beim KESt-Abzug nicht automatisch berücksichtigt werden. Dies führt dazu, dass die in § 186 Abs. 2 Z 3…
25.1.3. Form der Gebührenanzeige Rz 1204: Die Gebührenanzeige hat mit einer Abschrift (bloße Kopie) oder einer Gleichschrift (Kopie oder weiterer Ausdruck der Urkunde, versehen jeweils mit Originalunterschriften) der über das Rechtsgeschäft errichteten Urkunde zu erfolgen. Rz 1205: Urkunden über Rechtsgeschäfte, die nicht in…
3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…
…allein keine Gebührenschuld aus. Damit die Gebührenschuld entsteht, muss das Anbot erst angenommen und die Annahme beurkundet werden. 12.1.2. einseitig verbindliche Rechtsgeschäfte Rz 1055: Bei einseitig verbindlichen Rechtsgeschäften entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Unterzeichnung durch beide Vertragspartner im Inland. Dies gilt bei…
…12.2014, G 72/2014-11). § 82 Abs. 8 KFG 1967 idF BGBl. I Nr. 26/2014 ist somit schließlich erst am 24. April 2014 (mit Ablauf des Tages der Kundmachung im Bundesgesetzblatt) in Kraft getreten. § 82 Abs. 8 KFG 1967 idF BGBl. I Nr…
17.1.1. Änderung des Vertragsinhaltes Rz 1136: Gebührenrechtlich relevant sind nur solche Änderungen des ursprünglichen Rechtsgeschäftes, mit denen zusätzliche Rechte oder Pflichten begründet werden, die für die Höhe der Gebührenschuld maßgeblich sind. Ein Zusatz oder Nachtrag unterliegt der Art nach der gleichen Gebühr wie…
10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…
8.2.2. Amtliche Ausfertigungen Rz 169: Bei amtlichen Ausfertigungen nach § 14 TP 2 GebG (siehe Rz 280 ff) entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Hinausgabe, also mit der Aushändigung oder Übersendung an die Person, die aus der amtlichen Ausfertigung unmittelbare Rechte ableiten kann. Rz…
…die Versicherungssteuer für die Jahre 2018 bis 2022 zu erstatten. Wird der Antrag beim Finanzamt im Jahr 2024 gestellt, hat das Finanzamt die Versicherungssteuer für die Jahre 2019 bis 2022 zu erstatten. Wird der Antrag beim Finanzamt erst im Jahr 20232025 gestellt, ist dieser gemäß …
…108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1161: Die Steuerschuld entsteht mit Ablauf des Kalendermonats der Lieferung (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1 Z 1 und Z 4 erster Fall NoVAG 1991, siehe Rz 1050), des Entnahmeeigenverbrauchs (§ 7 Abs. 1 Z 1 iVm § 1…