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10 Treffer434 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 360–36710.4. Beilagen (§ 14 TP 5 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Diesem Antrag werden die abgeänderten Bauunterlagen (zB Bauplan und Detailzeichnungen) ebenfalls beigelegt. Eingaben, mit denen eine vorausgegangene Eingabe (=Bauansuchen) geringfügig geändert wird stellen eine gebührenbefreite ergänzende Begründung dar (siehe Rz 446). Die dieser gebührenbefreiten Eingabe beigelegten Bauunterlagen unterliegen damit keiner Beilagengebühr. Die einer Eingabe beigelegten…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…durch Anbringen einer Rechtskraftklausel entstehen. Zum Anbringen einer Rechtskraftklausel durch ein Gericht siehe Rz 647. 10.5.7.5. Ergänzende Begründungen Rz 429: Eingaben, mit denen in einem anhängigen Verfahren zu einer vorangegangenen Eingabe eine ergänzende Begründung abgegeben wird, sind gemäß § 14 TP 6 Abs…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Eingabe eine ergänzende Begründung erstattet, eine Erledigung urgiert oder eine Eingabe zurückgezogen wird (siehe Rz 166 und Rz 422 f) | Eingaben, mit denen eine vorausgegangene Eingabe geringfügig geändert wird (zB geringfügige Projektmodifikationen) stellen eine gebührenbefreite ergänzende Begründung dar. | Eine ergänzende Begründung kann nur…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Art sowie im Verfahren zur Genehmigung solcher Vorhaben siehe Rz 446). Vor Beendigung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gibt der Bewilligungswerber eine erneute Stellungnahme ab, in der er zusätzliche Beweise vorbringt. Die zweite Stellungnahme im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stellt eine ergänzende Begründung zur vorangegangenen Eingabe dar, die gemäß …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…darzustellen (vgl. zB VwGH 3.7.2003, 98/15/0128). Bei einer Schätzung (§ 184 BAO) hat die Begründung die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse (Darstellung der Berechnung) darzulegen (vgl. zB VwGH 28…

InvFR 2018Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechte und Pflichten begründen. Begründungen von Erledigungen sind aus diesem Grund ausschließlich auf die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen oder auf die ergangene Judikatur zu stützen und nicht auf Aussagen in den InvFR 2018. Vor der Veröffentlichung der InvFR 2018 ergangene Erlässe…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht oder gelangt er im Inland zu einem amtlichen Gebrauch, so ist in diesem Zeitpunkt die Gebühr auf den Betrag von 1/8% von der Wechselsumme zu ergänzen (siehe Rz 1638 ff). 27.11.3. Entstehen der Gebührenschuld…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…Veranlagungszeitraum verwenden kann. In der Praxis wird der Vertreter daher lediglich Änderungen aufgrund von Mandatszugängen oder -abgängen vornehmen müssen. Der Vertreter wird die Möglichkeit haben, die vorgeschlagenen Steuernummern händisch zu entfernen oder zu ergänzen bzw. mittels xml-Uploads zu überschreiben. § 2 Abs. 3 QuRV listet…

2026-0.202.270Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1265 des Rates vom 29. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2011/85/EU über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.202.27006.03.2026

Zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie 2011/85/EU in der Fassung der Richtlinie (EU) 2024/1265 (im Folgenden "Haushaltsrahmenrichtlinie") wird - ergänzend zu weiteren Umsetzungsmaßnahmen, insbesondere im Rahmen eines neuen Österreichischen Stabilitätspaktes 2025, einer Novelle der Gebarungsstatistik-Verordnung 2014 sowie einer Novelle des Fiskalrats- und Produktivitätsratgesetzes…

GebR 2025 Rz 1131–113517. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17. Zusätze und Nachträge (§ 21 GebG) 17.1. Allgemeines Rz 1131: Werden durch einen Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits ausgefertigten Urkunde die darin beurkundeten Rechte oder Verbindlichkeiten ihrer Art oder ihrem Umfang nach geändert oder wird die vereinbarte Geltungsdauer des Rechtsgeschäftes verlängert, so ist…