…3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und…
…Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2…
…gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 zu oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs…
…gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs. 2…
…sind die Kennzahlen 897 (für Ausschüttungen) und 936 (für ausschüttungsgleiche Erträge) auszufüllen. [Grafik] Erfolgte bereits ein KESt-Abzug durch eine inländische depotführende Stelle für den konkreten Fonds, ist die bereits für die erklärten Einkünfte abgeführte KESt des jeweiligen Kalenderjahres in der Kennzahl 899 anzugeben…
…Verlustausgleich durch die depotführende Stelle (§ 93 Abs. 6 EStG 1988) Rz 327: Gibt der Anteilinhaber an, dass das Depot betrieblichen Zwecken dient, ist ein Verlustausgleich durch die depotführende Stelle unzulässig. Andernfalls kann der Verlustausgleich durch die depotführende Stelle auf Grund der Privatvermögensfiktion grundsätzlich durchgeführt werden…
…Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen ist auf die KöSt anrechenbar. Der KESt-Abzug durch die depotführende Bank des Anteilinhabers wird in der Regel durch eine Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug…
…3. Besteuerung von Ausschüttungen an die Anteilinhaber 7.4.1.2.3.1. Ausschüttungen an ausländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem inländischen Depot Rz 565: Liegen die ausländischen Investmentfondsanteile eines ausländischen Anteilinhabers bei einer inländischen depotführenden Stelle, so ist im Falle von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen…
… gewährleistet, dass die Erträge des Fonds gemäß den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen des Investmentfonds verwendet werden. Die Depotbank ist jedoch von der depotführenden Bank des Anlegers zu unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während…
…Rz 172: Die inländische depotführende Stelle (Kreditinstitut) führt die vom inländischen Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer für den Anteilinhaber an ihr zuständiges Finanzamt ab. Soweit der Fondsanteilinhaber von der Kapitalertragsteuer befreit ist, wird die aus dem Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer von seiner depotführenden Stelle direkt an ihn weitergeleitet…
…Ein KESt-Abzug erfolgt nicht, die Einkünfte sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Die als ausgeschüttet geltenden AIF-Einkünfte führen auch bei einer inländischen depotführenden Stelle nicht zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten auf Ebene des Anteilinhabers. Bei der Veräußerung des Fonds werden diese daher nicht automatisch…
…Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 von 0,88 Euro aus dem Investmentfonds und mit der Abfuhr dieser Kapitalertragsteuer durch die depotführende Stelle an ihr zuständiges Finanzamt sind die ausschüttungsgleichen Erträge beim Fondsanteilinhaber endbesteuert; diese erhöhen die Anschaffungskosten. Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer…
…Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelter ausschüttungsgleicher Erträge hat grundsätzlich in gleicher Weise zu erfolgen, wie tatsächlich nachgewiesene Fondserträge. Sie können daher auch von der depotführenden Bank in die Verlustverrechnung gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988 miteinbezogen werden. 3.1.1.4.2. Besteuerung…
…4.2012 bis 31.12.2012 unter der Kennzahl 898 einzutragen. Beispiel: Anschaffung eines ausländischen thesaurierenden Nichtmeldefonds am 20.12.2016 um Euro 70 zzgl. 1,5 Euro Ausgabeaufschlag über eine ausländische depotführende Bank. Der Rücknahmepreis des Fonds beträgt am 1.1.2016 71 Euro…
…der zum KESt-Abzug verpflichteten Stelle (inländisches Kreditinstitut) zu erbringen. Die depotführende Bank hat den Selbstnachweis erst nach Ablauf der Siebenmonatsfrist zu berücksichtigen und einen korrekten KESt-Abzug sicherzustellen (Beispiele siehe Rz 483). Das inländische Kreditinstitut hat den KESt-Abzug auf Basis des vorgelegten Selbstnachweises…
…Sie erhöhen daher auch in voller Höhe die steuerlichen Anschaffungskosten des Fondsanteilscheines. Bei auf einem Depot eines inländischen Kreditinstitutes befindlichen Fondsanteilschein eines Nichtmeldefonds hat das depotführende Kreditinstitut die Korrektur der Anschaffungskosten vorzunehmen, in Evidenz zu halten und bei einer späteren Veräußerung die korrigierten Anschaffungskosten dem…
…die der Steuerpflichtige als Treuhänder hält, sowie Einkünfte aus Depots mit mehreren Depotinhabern (und/oder-Depots) ausgeschlossen. Rz 251: Die depotführende Stelle hat den Verlustausgleich für sämtliche bei ihr geführten Depots des Steuerpflichtigen durchzuführen (depotübergreifender Verlustausgleich). Es fließen dabei sämtliche auf verschiedenen Depots der Steuerpflichtigen…
…die ausschüttungsgleichen Erträge nicht ausschließlich aus Einkünften aus der Überlassung von Kapital (ordentliche Erträge) bestehen. Die von der depotführenden Stelle auf die ausschüttungsgleichen Erträge einbehaltene KESt wird im Rahmen der Veranlagung angerechnet. Zur Ausschüttung der bereits versteuerten Substanzgewinne in den Folgejahren siehe Rz 299. Beispiel:…
…findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702 und Rz 7738). Bei ausländischen Immobilienfondsanteilen hat die depotführende Stelle jedoch gemäß § 93 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 für…
…gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 zu oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs. 2…