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InvFR 2018 Rz 242–2433.1.1.5.8. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und…

InvFR 2018 Rz 2443.1.1.5.8.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Das inländische Kreditinstitut als inländische depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2…

InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 zu oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs…

InvFR 2018 Rz 247–2483.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs. 2…

InvFR 2018 Rz 258–2693.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…sind die Kennzahlen 897 (für Ausschüttungen) und 936 (für ausschüttungsgleiche Erträge) auszufüllen. [Grafik]   Erfolgte bereits ein KESt-Abzug durch eine inländische depotführende Stelle für den konkreten Fonds, ist die bereits für die erklärten Einkünfte abgeführte KESt des jeweiligen Kalenderjahres in der Kennzahl 899 anzugeben…

InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Verlustausgleich durch die depotführende Stelle (§ 93 Abs. 6 EStG 1988) Rz 327: Gibt der Anteilinhaber an, dass das Depot betrieblichen Zwecken dient, ist ein Verlustausgleich durch die depotführende Stelle unzulässig. Andernfalls kann der Verlustausgleich durch die depotführende Stelle auf Grund der Privatvermögensfiktion grundsätzlich durchgeführt werden…

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen ist auf die KöSt anrechenbar. Der KESt-Abzug durch die depotführende Bank des Anteilinhabers wird in der Regel durch eine Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3. Besteuerung von Ausschüttungen an die Anteilinhaber 7.4.1.2.3.1. Ausschüttungen an ausländische Anteilinhaber bei Anteilen auf einem inländischen Depot Rz 565: Liegen die ausländischen Investmentfondsanteile eines ausländischen Anteilinhabers bei einer inländischen depotführenden Stelle, so ist im Falle von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen…

InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… gewährleistet, dass die Erträge des Fonds gemäß den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften und Vertragsbedingungen des Investmentfonds verwendet werden. Die Depotbank ist jedoch von der depotführenden Bank des Anlegers zu unterscheiden, wobei letztere für die Vornahme des KESt-Abzuges entscheidend ist (siehe Rz 160). Rz 40: Während…

InvFR 2018 Rz 167–1763.1.1.3. Besteuerung von laufenden Erträgen (Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge) von Meldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Rz 172: Die inländische depotführende Stelle (Kreditinstitut) führt die vom inländischen Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer für den Anteilinhaber an ihr zuständiges Finanzamt ab. Soweit der Fondsanteilinhaber von der Kapitalertragsteuer befreit ist, wird die aus dem Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer von seiner depotführenden Stelle direkt an ihn weitergeleitet…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Ein KESt-Abzug erfolgt nicht, die Einkünfte sind in die Steuererklärung aufzunehmen. Die als ausgeschüttet geltenden AIF-Einkünfte führen auch bei einer inländischen depotführenden Stelle nicht zu einer Erhöhung der Anschaffungskosten auf Ebene des Anteilinhabers. Bei der Veräußerung des Fonds werden diese daher nicht automatisch…

InvFR 2018 Rz 194–2023.1.1.3.9. Besteuerung von laufenden Erträgen eines Investmentfonds bei unterjährigem Kauf bzw. bei unterjährigem Verkauf eines Investmentfondsanteils bei inländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß § 58 Abs. 2 InvFG 2011 von 0,88 Euro aus dem Investmentfonds und mit der Abfuhr dieser Kapitalertragsteuer durch die depotführende Stelle an ihr zuständiges Finanzamt sind die ausschüttungsgleichen Erträge beim Fondsanteilinhaber endbesteuert; diese erhöhen die Anschaffungskosten. Die Auszahlung der Kapitalertragsteuer…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelter ausschüttungsgleicher Erträge hat grundsätzlich in gleicher Weise zu erfolgen, wie tatsächlich nachgewiesene Fondserträge. Sie können daher auch von der depotführenden Bank in die Verlustverrechnung gemäß § 93 Abs. 6 EStG 1988 miteinbezogen werden. 3.1.1.4.2. Besteuerung…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…4.2012 bis 31.12.2012 unter der Kennzahl 898 einzutragen. Beispiel: Anschaffung eines ausländischen thesaurierenden Nichtmeldefonds am 20.12.2016 um Euro 70 zzgl. 1,5 Euro Ausgabeaufschlag über eine ausländische depotführende Bank. Der Rücknahmepreis des Fonds beträgt am 1.1.2016 71 Euro…

InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…der zum KESt-Abzug verpflichteten Stelle (inländisches Kreditinstitut) zu erbringen. Die depotführende Bank hat den Selbstnachweis erst nach Ablauf der Siebenmonatsfrist zu berücksichtigen und einen korrekten KESt-Abzug sicherzustellen (Beispiele siehe Rz 483). Das inländische Kreditinstitut hat den KESt-Abzug auf Basis des vorgelegten Selbstnachweises…

InvFR 2018 Rz 231–2413.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sie erhöhen daher auch in voller Höhe die steuerlichen Anschaffungskosten des Fondsanteilscheines. Bei auf einem Depot eines inländischen Kreditinstitutes befindlichen Fondsanteilschein eines Nichtmeldefonds hat das depotführende Kreditinstitut die Korrektur der Anschaffungskosten vorzunehmen, in Evidenz zu halten und bei einer späteren Veräußerung die korrigierten Anschaffungskosten dem…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die der Steuerpflichtige als Treuhänder hält, sowie Einkünfte aus Depots mit mehreren Depotinhabern (und/oder-Depots) ausgeschlossen. Rz 251: Die depotführende Stelle hat den Verlustausgleich für sämtliche bei ihr geführten Depots des Steuerpflichtigen durchzuführen (depotübergreifender Verlustausgleich). Es fließen dabei sämtliche auf verschiedenen Depots der Steuerpflichtigen…

InvFR 2018 Rz 302–3133.2.2.2.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…die ausschüttungsgleichen Erträge nicht ausschließlich aus Einkünften aus der Überlassung von Kapital (ordentliche Erträge) bestehen. Die von der depotführenden Stelle auf die ausschüttungsgleichen Erträge einbehaltene KESt wird im Rahmen der Veranlagung angerechnet. Zur Ausschüttung der bereits versteuerten Substanzgewinne in den Folgejahren siehe Rz 299. Beispiel:…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702 und Rz 7738). Bei ausländischen Immobilienfondsanteilen hat die depotführende Stelle jedoch gemäß § 93 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 für…

InvFR 2018 Rz 435–4434.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine inländische depotführende Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 zu oder werden sie nicht über eine inländische Stelle iSd § 95 Abs. 2…