…entsprechende Nachweis ist lediglich im Falle einer Prüfung durch die Registerbehörde vorzuweisen. 5.7.2 Wirtschaftlicher Eigentümer verstirbt nach der Meldung Sofern es sich bei dem wirtschaftlichen Eigentümer um eine Person handelt, die mit einem Hauptwohnsitz im Inland an das Register gemeldet wurde und diese…
…der Umstand der subsidiären Ermittlung bzw. das Vorliegen des wirtschaftlichen Eigentums von anderen, nicht im Auszug enthaltenen, wirtschaftlichen Eigentümern zu melden ist. Da mit diesen Bestimmungen eine Verwaltungsvereinfachung angestrebt wird, solle daher ein nicht zu strenger Maßstab bei der Prüfung, ob die eingetragenen Daten über…
…Ausfallmeldungen und die Prüfung von Start- und Jahresbelgen vom zentralen Rechner über das Web-Service (siehe Abschnitt 3.3.3.3. und 3.5.3.2.) durchgeführt werden. In geschlossenen Gesamtsystemen dürfen zur Minimierung des administrativen Aufwandes mehrere Registrierkassen unter einer Kassenidentifikationsnummer zusammengefasst werden (Registrierkassenverbund…
…eigenen Fondsbestimmungen bzw. ihrer eigenen Satzung insgesamt höchstens 10% des Fondsvermögens in Anteile anderer OGAW oder OGA anlegen dürfen. Rz 44: Für die Beurteilung, ob es sich im Fall eines Dachfonds bzw. Zielfonds in steuerlicher Hinsicht um einen inländischen oder ausländischen OGAW handelt, ist jeder…
…wenn das erwerbende "Andere Sondervermögen" aufgrund seiner Fondsbestimmungen nur höchstens 10% in Anteile an "alternative Investments" anlegen darf. Rz 58: Da "Andere Sondervermögen" iSd der §§ 166 f InvFG 2011 von der FMA zu bewilligen und beaufsichtigen sind und nur die Rechtsform eines inländischen Sondervermögens haben…