AlleRichtlinienErlässe & Informationen2EAS-AuskünfteBFG-EntscheidungenUFS-EntscheidungenAmtliche Veröffentlichungen2
2 Treffer547 msnur geltende Fassungen
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6
…dazu führen, dass die Summe der "Stifteranteile" der gemeldeten Stifter nicht 100% beträgt. Bei der Anteilsberechnung ist immer auf den Zeitpunkt der jeweiligen Meldung abzustellen. Im Zusammenhang mit Nachstiftungen bedeutet das, dass eine Änderungsmeldung erforderlich wird, wenn sich durch die Nachstiftung die jeweiligen Anteile des…
2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6
…Nominator zu handeln. Nominee-Direktor (nominierter Angehöriger der obersten Führungsebene): eine natürliche Person oder ein Rechtsträger, der routinemäßig die Funktion der Geschäftsführung eines Rechtsträgers im eigenen Namen und vorbehaltlich der direkten oder indirekten Anweisungen des Nominators ausübt. Wichtig: Eine natürliche Person ist nicht aufgrund des…