27.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG Rz 1570: Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten unterliegen gemäß § 33 TP 21 GebG einer Gebühr von 0,8% des Entgelts. 27.10.1. Gegenstand der Gebühr Rz 1571: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition…
…eines Rechtes gültige Rechtstitel iSd bürgerlichen Rechtes. Der Rechtsgrund muss für die mehreren Personen ein gemeinschaftlicher sein. Ein gemeinschaftlicher Rechtsgrund liegt nur dann vor, wenn mehrere Personen gemeinsam berechtigt oder gemeinsam verpflichtet werden (VwGH 5.3.1990, 89/15/0015). Bloße Gleichheit des Rechtsgrundes ist…
…nicht erfüllt. Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen Bürge und Gläubiger. Rz 1402: Eine Bürgschaft setzt eine gültige Hauptschuld voraus (Akzessorietät). Rz 1403: Dieser Tatbestand umfasst alle Arten der Bürgschaft iSd bürgerlichen Rechtes. Darunter fallen: die Erklärung über eine Bürgschaft als Bürge und Zahler nach §…
…das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (zB Miete) genügt für die Entstehung der Gebührenschuld, dass eine der Vertragsseiten entweder im Inland eine Leistung erbringen muss (zB Pflicht zur…
…9.9.2015, Ro 2014/16/0072 mit Hinweis auf VwGH 11.9.2014, 2012/16/0023). Rz 1340: Liegt ein Präsentationsrecht vor, ist die Wahrscheinlichkeit der Ausübung dieses Rechtes zu prüfen. Führen Beschränkungen hinsichtlich der Auswahl des präsentierten Vertragspartners (insbesondere betreffend Unternehmensgruppe, Sitz, Bonität…
…und die Scheckbürgschaft unterliegen nicht den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes; insbesondere besteht keine Akzessorietät. Solche Wechsel- oder Scheckbürgschaften sind wertpapierrechtliche Zusätze, die nach § 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht…
…1454: Der Gebühr unterliegt nicht erst der Erwerb einer Dienstbarkeit, also ihre grundbücherliche Einverleibung, sondern schon die rechtsgeschäftliche Einräumung des Titels zum entgeltlichen Erwerb (VwGH 5.3.1990, 89/15/0014). Rz 1455: Verträge, welche die Überlassung des Gebrauches einer Wohnung gegen Entgelt zum Gegenstand…
…wonach "sämtliche wie immer gearteten gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten endgültig bereinigt und verglichen" sein sollen, lässt den Vergleichscharakter eines Rechtsgeschäftes erkennen. Dazu zählen zB: noch vor der Eheschließung (auch während der Ehe) zB in Ehepakten getroffene Vereinbarungen über die Regelung der Vermögens- und Unterhaltsverhältnisse im…
1. Allgemeines 1.1. Übermittlung von Anbringen Abgabenrechtliche Anbringen zur Geltendmachung von Rechten und Pflichten oder zur Erfüllung von Verpflichtungen sind grundsätzlich schriftlich einzubringen (§ 85 Abs. 1 BAO). Das bedeutet, dass sie mit einer eigenhändigen Unterschrift des Einschreiters versehen sein müssen. Von der Unterschrift des…
…sind hingegen Pachtverträge (VwGH 14.5.2024, Ro 2024/16/0004). Rz 1354: Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen Miet- und Pachtvertrag ist die vertragliche Zweckbestimmung in der Vertragsurkunde - unabhängig davon, ob das Rechtsgeschäft als Miet- oder Pachtvertrag bezeichnet wird. Gemäß § 1091 ABGB ist ein Bestandvertrag…
…Beispiele für nicht gebührenpflichtige Verträge Rz 1286: Know-how Verträge; die Überlassung rechtlich nicht geschützten Erfahrungswissens stellt im Gegensatz zu Patenten, Marken und Mustern kein Recht und damit keine unverbrauchbare Sache iSd bürgerlichen Rechts und somit auch keine unverbrauchbare Sache iSd § 33 TP 5 Abs…
…oder Abänderung von Rechtsverhältnissen gerichtet sind. Das Gebührengesetz 1957 knüpft hinsichtlich des Abschlusses von Rechtsgeschäften an das Vertragsrecht des bürgerlichen Rechts an. Es umschreibt die Tatbestände des § 33 GebG im Allgemeinen mit Begriffen des Zivilrechts. Für die Abgrenzung unterschiedlich geregelter gebührenpflichtiger Rechtsgeschäfte ist daher deren…
…1178: Die bürgerlich-rechtliche Vereinbarung, wonach ein Dritter die Kosten der Vergebührung trage, kann eine über die abgabenrechtliche Verpflichtung iSd § 28 Abs. 1 Z 1 lit. a GebG hinausgehende Abgabenschuld nicht begründen (siehe VwGH 29.1.1997, 96/16/0181). 22.2. Einseitig verbindliche Rechtsgeschäfte …
…eine Leibrente ganz ohne Überlassung einer (beweglichen) Sache eingeräumt, liegt eine Schenkung der Leibrente an den Leibrentenberechtigten vor und unterliegt nicht der Leibrentengebühr. Rz 1498: Bei nur teilweisem Entgelt ist ein einheitliches Rechtsgeschäft anzunehmen, das nach dem Wert der Leibrente oder dem höheren Wert der…
…sein, wenn sie nach außen hin selbstständig auftreten. Zivilrechtliche Rechts- oder Geschäftsfähigkeit ist nicht erforderlich. Anderseits gibt es keine Unternehmereigenschaft kraft Rechtsform: Auch Personengesellschaften und juristische Personen sind nur Unternehmer, wenn sie mit Leistungen an Dritte im Wirtschaftsleben in Erscheinung treten (VwGH 17.3.1976…
…der Gesellschaft gelegen. Ebenso ist das Protokoll über die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft jedenfalls auch im Interesse der Aktionäre gelegen, da diese ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft in der Hauptversammlung ausüben. Rz 191: Auch gesetzliche Vertreter, die im Namen des Vertretenen gebührenpflichtige Handlungen setzen…
… 23 GebG besagt, dass unschätzbare Leistungen außer Ansatz bleiben, wenn in einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft schätzbare und unschätzbare Leistungen bedungen sind. Rz 1152: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar, wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge…
11.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften Rz 1006: Voraussetzung für die Gebührenpflicht des Rechtsgeschäfts ist, dass es gültig zustande gekommen ist. Dies ist nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechtes zu beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG…
…über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung von abgabenrechtlichen Ansprüchen gegenüber einer Person in ihrer Eigenschaft als Gesamtrechtsnachfolger ist das für den Rechtsvorgänger zuständig gewesene Finanzamt zuständig (VwGH 18.3.1987…
…Zusatz von der Gebühr befreit. Rz 1628: Unterfertigt ein Wechselbürge mit oder ohne Zusatz "als Bürge" einen Schuldschein, so liegt eine nach bürgerlichem Recht zu beurteilende Bürgschaft oder ein Schuldbeitritt vor (siehe Rz 1400 ff). Rz 1629: Dem Wechsel sind nach § 33 TP 22 Abs…