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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…dann anzunehmen, wenn objektive und eindeutige Anhaltspunkte vorliegen, die für das Vorliegen einer Kontrolle auf andere Weise sprechen. Die Anhaltspunkte sind zu dokumentieren. Bloße Gerüchte oder Vermutungen sind nicht ausreichend. Durch eine Kontrolle auf andere Weise kann sich ein zusätzlicher wirtschaftlicher Eigentümer ergeben, wenn durch…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…die keine entsprechenden Kostenelemente aufweisen, sind diesfalls für den Reingewinnvergleich nicht ausreichend verlässlich. Auch Unterschiede bei Währungsgewinnen und -verlusten können die Verlässlichkeit von Drittvergleichsdaten gefährden. Rz 41: Der Nettogewinn kann zB zum Umsatz oder zu den Kosten in ein prozentuales Verhältnis gesetzt werden (Z 2…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…B. über 80%) hervor, dann ist die Standortvermutung jedenfalls widerlegt, auch wenn andere Anhaltspunkte im Rahmen der Gesamtbetrachtung (zeitlicher Aufenthalt, Garagierung, etc.) für einen dauernden Standort im Inland sprechen. Es bedarf jedenfalls eines Gegenbeweises; eine Glaubhaftmachung ist nicht ausreichend. Randzahlen 66 bis 99: derzeit frei

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…sublit. bb WiEReG). Bei eigentümerlosen Gesellschaften gelten die natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene angehören, als wirtschaftliche Eigentümer, sofern keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Gesellschaft direkt oder indirekt unter der Kontrolle einer oder mehrerer anderer natürlichen Personen steht (§ 2 Z 1 lit. b sublit. cc…