…findet grundsätzlich kein KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702 und Rz 7738). Bei ausländischen Immobilienfondsanteilen hat die depotführende Stelle jedoch gemäß § 93 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 für…
…b EStG 1988 (bei ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen) und von der depotführenden Stelle gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 (adaptierte Anschaffungskosten bei Veräußerung der Anteile) dem KESt-Abzug gemäß § 93 EStG 1988 zugrunde gelegt. Werden die Anteile auf ausländischen Depots verwahrt…
3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…
…13 Abs. 5 OECD-MA, welcher dem Ansässigkeitsstaat des Anteilinhabers das Besteuerungsrecht zuweist. Ein inländischer Anteilinhaber, der Investmentfondsanteile über eine ausländische depotführende Stelle veräußert, hat, unabhängig von der Ansässigkeit des Investmentfonds, den Veräußerungsgewinn im Rahmen der persönlichen Einkommensteuerveranlagung zu erklären. 7.4.2. Alternative Investmentfonds…
…ff). Rz 21: Die veröffentlichten steuerlichen Daten werden sodann von den KESt-Abzugsverpflichteten dem KESt-Abzug zugrunde gelegt. Werden die Anteile auf ausländischen Depots verwahrt, kommt es zu keinem KESt-Abzug und der Anteilinhaber muss die veröffentlichten steuerlichen Daten im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung selbst berücksichtigen…
…über Depots verfügt oder, wenn der Steuerpflichtige negative Einkünfte aus ausländischen Depots bezieht, mit denen er inländische positive Einkünfte verrechnen kann. Rz 255: Erzielt daher ein Steuerpflichtiger Verluste aus der Veräußerung von Anteilscheinen eines Investmentfonds (Meldefonds wie Nichtmeldefonds), die sich auf einem ausländischen Depot befinden…
…Voraussetzung der Übermittlung einer berichtigten Bescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 siehe Rz 164). Führen Abzugsverpflichtete keine Korrektur durch, kann eine solche im Rahmen der Veranlagung erfolgen. Sind die Fondsanteile auf ausländischen Depots verbucht, ist der Selbstnachweis gegenüber dem Finanzamt zu erbringen.
…als Ausgabe geltend macht (vgl. EAS 1346) und der KESt-Abzug durch die inländische depotführende Stelle von der Nettodividende erfolgt. Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen Fällen nicht mehr in Betracht. Rz 546: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht von …
…führt die aus dem Fonds ausgezahlte Kapitalertragsteuer für den Fondsanteilinhaber an das zuständige Finanzamt ab. Rz 191: Ausländische Investmentfonds können nicht zur Auszahlung der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden Kapitalertragsteuer verpflichtet werden. In diesen Fällen muss die depotführende Bank die im Wege der Meldestelle gemäß …
3.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen Rz 258: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv…
…92/2012) bis zu 15% an tatsächlich bezahlter ausländischer Quellensteuer unabhängig vom Bestehen eines DBA angerechnet werden. Dabei kann vom Betrag der Dividenden abzüglich anteiliger Aufwendungen ausgegangen werden. Rz 172: Die inländische depotführende Stelle (Kreditinstitut) führt die vom inländischen Investmentfonds ausbezahlte Kapitalertragsteuer für den Anteilinhaber…
… 2 Abs. 2 und § 46 Abs. 1 InvFG 2011). Rz 28: Maßgebend für die Frage, ob ein inländischer oder ausländischer OGAW vorliegt, ist dessen Herkunftsstaat. Der Herkunftsstaat hängt davon ab, von welcher Behörde die Bewilligung erfolgte und die primäre Aufsicht wahrgenommen wird. Ein "inländischer" OGAW…
…verpflichtet, Kopien der Dokumente und Informationen, die für die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten erforderlich sind, wie beispielsweise Depotbestätigungen als Nachweis für Aktionäre von Inhaberaktien, einzuholen und aufzubewahren. 2.5 Oberste Rechtsträger Der Begriff des obersten Rechtsträgers ist nur im Zusammenhang mit indirektem wirtschaftlichem Eigentum relevant. Gemäß …
…bzw. ausschüttungsgleiche Erträge nicht aus inländischen Zinsen und Dividenden bestehen, unterliegen sie nicht der beschränkten Steuerpflicht, weil diese Einkünfte (zB Substanzgewinne, ausländische Zinsen und Dividenden) nicht von den unter § 98 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 angeführten Einkünften umfasst sind. Rz 271: Nach § 98 Abs…
…2.2. Kapitalertragsteuer und Endbesteuerung 3.2.2.1.2.2.1. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei inländischem Depot Rz 288: Zum Kapitalertragsteuerabzug siehe Rz 160 f. Der Abzug der Kapitalertragsteuer bei Ausschüttungen inländischer und ausländischer Fonds durch die inländische auszahlende Stelle gemäß § 95 Abs. 2…
… 27 EStG 1988 3.3.4.2.1.1. In- und ausländische Dividenden Rz 368: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1.2. Zinsen Rz 369: Siehe die Ausführungen zur Ausschüttung in Rz 178. 3.3.4.2.1…
…dazu Rz 194 ff. 4.1.1.3.8. Besteuerung der Erträge eines Meldefonds bei ausländischem Depot 4.1.1.3.8.1. Allgemeines Rz 418: Befindet sich ein Immobilienfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der Anleger verpflichtet…
…und länderspezifische Informationen). 1.2 Meldepflichtige Rechtsträger In den Anwendungsbereich des WiEReG fallen gemäß § 1 Abs. 2 WiEReG die folgenden Gesellschaften und sonstige juristische Personen mit Sitz im Inland sowie Trusts, trustähnliche Vereinbarungen und meldepflichtige ausländische Rechtsträger: offene Gesellschaften; Kommanditgesellschaften; Aktiengesellschaften; Gesellschaften mit beschränkter Haftung…
…Erträgen). Die von der ausschüttenden Körperschaft einbehaltene KESt aus inländischen Dividenden bzw. Gewinnanteilen ist auf die KöSt anrechenbar. Der KESt-Abzug durch die depotführende Bank des Anteilinhabers wird in der Regel durch eine Befreiungserklärung nach § 94 Z 5 EStG 1988 unterdrückt. Ein allfälliger KESt-Abzug…
…ersichtlich. Bei einer Ergänzung eines bestehenden Compliance-Packages wird die Einhaltung der Frist von sechs Wochen bei Existenz- und Eigentumsnachweisen von ausländischen relevanten übergeordneten Rechtsträgern nur im Hinblick auf die neu hinzugefügten Nachweise überprüft (zu begründeten Ausnahmefällen im Hinblick auf die Frist von sechs Wochen…