8.3. Entstehung der Gebührenschuld bei den nicht ausdrücklich in § 11 GebG angeführten Schriften Rz 177: § 11 GebG enthält nicht für alle in § 14 GebG genannten Schriften eine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Für mehrere der in § 14 GebG genannten Schriften ist das Entstehen…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An wen die Zahlung der Betriebskosten erfolgt, ist für die Einbeziehung…
30. Exkurs: Ausgewählte Befreiungen außerhalb des Gebührengesetzes Rz 1780: Nur in denjenigen Gesetzen, in denen eine Gebührenbefreiung ausdrücklich Verfahren vor den Verwaltungsgerichten sowie vor dem Verwaltungsgerichtshof und dem Verfassungsgerichtshof umfasst, besteht eine Befreiung von der Gebühr nach der VwG-EGebV und nach § 24a VwGG oder…
…Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG) Erhebung der Gebührenerhöhung (§ 9 GebG) Bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr (…
…der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einer anderen Gebietskörperschaft oder einer Sonderbehörde zustehen. Rz 31: Unter die Befreiungsbestimmung fallen nur inländische Gebietskörperschaften. Es sind dies die neun Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände nach Art…
…Personen des öffentlichen Rechtes Rz 37: Juristische Personen des öffentlichen Rechtes sind solche Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die durch ein Gesetz ausdrücklich als Rechtsperson des öffentlichen Rechtes geschaffen oder anerkannt werden, oder solche, die auf Grund eines staatlichen Auftrages Aufgaben der öffentlichen staatlichen Verwaltung erfüllen…
…dessen Interessen zu fördern. Eigenmächtig ist ein Tätigwerden dann, wenn es ohne Bevollmächtigung erfolgt. Rz 1190: Genehmigt der Geschäftsherr die Geschäftsführung im Nachhinein ausdrücklich oder stillschweigend, oder hat er dadurch einen Vorteil erlangt, so ist er zur Entrichtung der durch die Handlung des Geschäftsführers begründeten…
…Keine Pflicht zur Anzeige der einzelnen Urkunden über das Rechtsgeschäft besteht bei Rechtsgeschäften, die sachlich gebührenbefreit sind, es sei denn, in der Befreiungsbestimmung selbst ist die Anzeigeverpflichtung ausdrücklich angeordnet (zB im Gesetz über die Gewährung von Gebührenbefreiungen für Anleihen von Gebietskörperschaften, BGBl. Nr. 24/1949)…
…gebührenrechtlich als solcher auf bestimmte Dauer anzusehen, wenn das Vertragsverhältnis vor Ablauf einer bestimmten Zeit von keinem der Vertragsteile einseitig beendet werden kann oder diese Möglichkeit auf einzelne im Vertrag ausdrücklich bezeichnete Fälle beschränkt ist. Rz 1323: Ein Bestandverhältnis, das zwar der Form nach auf…
…auf bestimmte Dauer abgeschlossen wurde, auf unbestimmte Zeit liegt vor, wenn der Vertrag nach Ablauf der bestimmten Vertragsdauer ausdrücklich auf unbestimmte Zeit oder auf eine unbestimmte Anzahl bestimmter Zeiträume verlängert wird (zB "... das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um x Jahre ..."). Die Bemessungsgrundlage für die Gebühr…
…oder durch einen zwar unselbständigen, aber sich regelmäßig im Inland aufhaltenden Vertreter Geschäfte betreibt. Im Rahmen der Gesetzwerdung des deutschen EStG 1925 wurde ausdrücklich festgehalten: Vertreter sei, wer ein Rechtsgeschäft für einen anderen und an dessen Stelle vornehme und zwar gleichgültig, ob er nach außen…
…Zulassung oder bei der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, das nach dem KFG 1967 zuzulassen wäre, mit dem Tag der Einbringung in das Inland. Ausdrücklich wird in der Bestimmung des § 82 Abs. 8 KFG 1967 klargestellt, dass die Frist von einem Monat ab der erstmaligen…
…der sich aus der Summe der Gebühren für alle einzelnen Leistungen ergibt. Als Nebenleistungen sind jene zusätzlichen Leistungen anzusehen, zu deren Gewährung ohne ausdrückliche Vereinbarung nach den allgemeinen Rechtsvorschriften keine Verpflichtung besteht (§ 19 Abs. 1 GebG). Dabei kommt es nur auf die vertraglich bedungenen Leistungen…
…14 TP 8 Abs. 4b GebG siehe Rz 512) ist derjenige Gebührenschuldner, in dessen Interesse die Amtshandlung erfolgt. Rz 187: Bei folgenden nicht ausdrücklich im § 13 GebG angeführten Schriften ergibt sich die Person des Gebührenschuldners aus der jeweiligen Tarifpost: Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8…
…Hälfteeigentümers erfolgte, rechtfertigt nicht die Annahme einer Willenseinigung von allen am Rechtsgeschäft beteiligten Parteien (VwGH 16.2.1984, 83/15/0040). Rz 1012: Verlangt das Gesetz ausdrücklich eine bestimmte Form für den Abschluss des Rechtsgeschäftes, wie zB bei Ehepakten die Form des Notariatsaktes, ist die…
…Nachmieterin in einen zwischen der Vermieterin und dem Vormieter seinerzeit abgeschlossenen Bestandvertrag mit allen Rechten und Pflichten vereinbart, wobei ausdrücklich ein allseitiger Konsens über den Mieterwechsel formuliert wird, so wird zwischen dem Bestandgeber und der neuen Mieterin mit Zustimmung des ausscheidenden Vormieters ein neues Bestandverhältnis…
…es sei denn, ein solcher wurde ausdrücklich vereinbart und beurkundet. Rz 1410: Erfolgt nach der Unterzeichnung eines Vertrages eine Erklärung über den Beitritt auf Seiten eines Vertragspartners durch einen Dritten, kann je nach dem Inhalt des Vertrages ein Schuldbeitritt oder ein Vertragsbeitritt vorliegen. Rz 1411…
… 33 TP 22 Abs. 3 GebG gebührenfrei sind. Rz 1422: Die Übernahme einer Wechselbürgschaft begründet nur dann eine Haftung nach bürgerlichem Recht, wenn dies von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Wird auch eine Haftung nach bürgerlichem Recht übernommen, liegt eine gebührenpflichtige Bürgschaft vor. 27.4…
…nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). 31.1.7. Verjährung Rz 1798: Da eine Verjährung im Bereich des öffentlichen Rechts nur stattfinden kann, wenn dies durch das Gesetz ausdrücklich bestimmt wird (vgl. VwGH 25.3.2010, 2007/05/0058) und eine solche nicht in der BVwAbgV…