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961 Treffer399 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

VPR 2021 Rz 394–4012.3.3. Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Personengesellschaft
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Besteuerung gemäß Art. 7 iVm Art. 23 DBA freizustellen. Sollte allerdings im Verhältnis zum DBA-Partnerstaat infolge unterschiedlicher innerstaatlicher Rechtsvorschriften ein Qualifikationskonflikt eintreten (insb. im Fall von Staaten, die die Intransparenzmethode anwenden) und sollte der DBA-Partnerstaat auf der Grundlage von Art. 15 DBA den…

KfzBStR 2021 Rz 376–379A.3.7.4. Legitimationskarte
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Hauptträger, ausgenommen: Familienangehörige, die Fremde mit gültigem Aufenthaltstitel in Österreich oder österreichische Staatsbürger sind, sofern nicht andere österreichische Rechtsvorschriften die Ausstellung von Lichtbildausweisen für diese Personen vorsehen; Familienangehörige von Honorarkonsuln; Familienangehörige von privaten Hausangestellten. Familienangehörige sind: der Ehegatte und minderjährige Kinder des Hauptberechtigten bzw. des…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Abzug zu bringen sind. Eine an den Versicherungsnehmer zahlbare Dividende umfasst insoweit keine Zahlungen, die als Zinsen zu qualifizieren sind, die an den Kontoinhaber gezahlt oder gutgeschriebenen werden, als diese Zahlungen den Mindestzinssatz übersteigen, der nach örtlichen Rechtsvorschriften in Bezug auf den Vertragswert anzuwenden ist.

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…zu machen: Bezeichnung, Anschrift und Sitz des Antragstellers, Rechtscharakter bzw. Organisationsform des Antragstellers, Bezeichnung der Urkunden und/oder Rechtsvorschriften, mit welchen die rechtliche Existenz des Antragstellers nachgewiesen wird (Bestandsnachweis), Datum der Gründung oder des sonstigen Zustandekommens und die Dauer des Bestandes, wenn dieser zeitlich begrenzt…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…den Betrag von EUR 1.500.000 nicht unterschreiten (bis zu einem Kreditbetrag von EUR 1.500.000 sind die einschlägigen Rechtsvorschriften des KMU-Förderungsgesetzes und die dazu erstellte Richtlinie anzuwenden). Die Obergrenze des garantierten Obligos darf pro Projekt den Betrag von EUR 25 Mio…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…von den spezifischen Regelungen zur Belegerteilungspflicht (§ 132a BAO) und zur Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO und RKSV) sind diese Rechtsvorschriften auch - neben anderen - für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und Kassensysteme maßgebend. Aufzeichnungen, die nach den Grundsätzen des § 131 BAO geführt werden und die…

VPR 2021 Rz 13–171.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…

GMSR Rz 1–21. Allgemeine Bestimmungen (§§ 1 bis 6 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…des globalen Standards für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen. Aufgrund der Richtlinie sind Finanzinstitute verpflichtet, Melde- und Sorgfaltsvorschriften anzuwenden, die mit denen des gemeinsamen Meldestandards der OECD uneingeschränkt in Einklang stehen. Am 29. Mai 2013 unterzeichnete Österreich das Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe…

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…materielle Rechtsgrundlage für die Gewinnaufteilung. Es verweist dafür auf die jeweils anwendbaren DBA und auf das EU-Schiedsübereinkommen. Daher sind auch im Rahmen der Verfahren nach dem EU-BStbG die OECD-Grundsätze anzuwenden. 1.1.2.2. Betriebsstätten Rz 9: Art. 7 OECD-MA legt…

GebR 2025 Rz 1790–179931.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31.1.3. Vorschreibung von Verwaltungsabgaben Rz 1790: Ergeht im Zusammenhang mit einer Amtshandlung, für die eine Bundesverwaltungsabgabe zu entrichten ist, ein Bescheid, so ist die Vorschreibung der Verwaltungsabgabe in dessen Spruch aufzunehmen. Dies gilt auch für Bescheide der Berufungsbehörden, wenn der Anlass für die…

VPR 2021 Rz 1–51. Teil: Multinationale Konzernstrukturen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1. Teil: Multinationale Konzernstrukturen 1.1. Rechtsgrundlagen der Einkünfteabgrenzung 1.1.1. Der OECD-Fremdvergleichsgrundsatz Rz 1: Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung im Falle von Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992) Rz 1358: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz besteuert grundsätzlich jedes einzelne Kraftfahrzeug (jeden einzelnen Anhänger); die Bestimmung des § 1 Abs. 2 Z 2 KfzStG 1992 normiert die Ausnahme von diesem Grundsatz und ist entsprechend eng auszulegen. Rz 1359…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei den Verwaltungsgerichten (VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV): Beschwerden, Wiedereinsetzungs- oder Wiederaufnahmeanträge und sonstige…

KfzBStR 2021 Rz 1320–1325B.14. Verweisungen (§ 14 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden. B.15. Inkrafttreten und Übergangsregelungen (§ 15 NoVAG 1991) B.15.1. Inkrafttreten (Allgemeines) Rz 1321: Das NoVAG 1991 ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1991 anzuwenden. B.15.2. Umsatzsteuer von 32…

GebR 2025 Rz 590–59510.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Oktober 2022 eingeführt und war ursprünglich auf Ansuchen anzuwenden, die nach dem 30. September 2022 gestellt wurden, sowie auf Erledigungen anzuwenden, deren Ansuchen nach dem 30. September 2022 gestellt wurden. § 14 Tarifpost 12 GebG idF BGBl. I Nr. 113/2024 ist demgegenüber auf Ansuchen anzuwenden…

KfzBStR 2021 Rz 1130–1135B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.9. Aufzeichnungspflicht (§ 9 NoVAG 1991) B.9.1. Allgemeines Rz 1130: Der Unternehmer, der normverbrauchsabgabepflichtige Vorgänge ausführt, muss darüber im Inland Aufzeichnungen führen, aus denen eindeutig hervorgeht, welchem Vorgang ein Steuerbetrag zuzuordnen ist. Um die Vollständigkeit der steuerpflichtigen Vorgänge nachvollziehen zu können, müssen die…

KfzBStR 2021 Rz 1351–1357C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

C. Kraftfahrzeugsteuer (KfzStG 1992) C.1. Steuergegenstand (§ 1 KfzStG 1992) C.1.1. Allgemeines Rz 1351: Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegen in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht (hzGG) von mehr als 3,5 Tonnen, in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr…

KfzBStR 2021 Rz 1532–1540C.5.5. Im Ausland zugelassene Kraftfahrzeuge
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Wirksamwerden der Änderungen Rz 1540: Die Anpassungen gelten ab dem 1. Jänner des Folgejahres nach dem Wirksamwerden der Änderungen und sind für jene Kraftfahrzeuge anzuwenden, die ab dem Wirksamwerden der Änderungen bis zum Wirksamwerden der Änderungen des Folgejahres erstmalig zugelassen werden. Randzahlen 1541 bis 1559…

GMSR Rz 7–92. Allgemeine Sorgfaltspflichten (§§ 7 bis 9 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…GMSG) Rz 9: Den Finanzinstituten wird die Möglichkeit eingeräumt, die Verfahren, die zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten bei Neukonten gelten, auch für bestehende Konten anzuwenden. In gleicher Weise können die Verfahren, die für Konten von hohem Wert gelten, auch für Konten von geringem Wert angewendet werden…