…I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass des BMF vom…
…sind sie anzuwenden, soweit nicht für diese Zeiträume andere Bestimmungen in Gesetzen, Verordnungen oder günstigere Regelungen in den GebR 2025 bzw. in anderen Erlässen Gültigkeit hatten. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar. Die GebR 2025 sind als Zusammenfassung des geltenden Gebührenrechts…
…Die verbleibenden 5.000 stellen jedenfalls eine Gewinnausschüttung dar. Durch diesen Geschäftsfall ändert sich das Evidenzkonto zum Zeitpunkt der Beschlussfassung wie folgt: | Evidenzsubkonten | Beginn Wj X2 | Zugang | Abgang | Umbuchung | aktueller Stand | indisponible Einlagen | 100.000 | |…
…für das dieser seinerzeit die Normverbrauchsabgabe zu tragen hatte. Ein Vergütungsanspruch steht dem Taxiunternehmer nicht zu, weil der Erwerb nicht abgabepflichtig ist. Rz 1210: Anders ist vorzugehen, wenn eine Leasinggesellschaft lediglich zum Zweck der Finanzierung dazwischengeschaltet wird. In diesem Fall besteht eine Berechtigung auf Vergütung…
…279 Abs. 3 BAO angeordneten Bindung nicht anderes ergibt. Diese Bindung an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss (des Verwaltungsgerichtes) dargelegte Rechtsanschauung bzw. an die für das Erkenntnis maßgebliche, dort dargelegte Rechtsanschauung besteht nur für die Abgabenbehörden (nicht aber für die Verwaltungsgerichte). Sie…
1. Allgemeines und Anwendungsbereich Im Folgenden gibt das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht über die steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen und Energiegemeinschaften bekannt. Dieser Erlass ersetzt a.den Erlass des BMF vom 24.2.2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013, BMF-AV Nr. 8/2014…
…BGBl. I Nr. 108/2022, stellen die Rechtsansicht des Bundesministeriums für Finanzen dar, die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus diesem Erlass abgeleitet werden. Der Erlass vom 21…