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2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 2/4

…Zeigt das Prüfergebnis eine fehlerfreie Durchführung, bedarf es keiner zusätzlichen Dokumentation der durchgeführten Prüfung. 3.5.3.3. Behandlung von Fehlersituationen bei der Startbelegprüfung Bei fehlgeschlagener Startbelegprüfung ist so rasch wie möglich die Fehlerursache zu klären und zu beheben. Kassenherstellern steht dafür unter https://github…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 4/6

…1 letzter Satz WiEReG legt zudem fest, dass Rechtsträger, die nicht gemäß § 6 WiEReG von der Meldepflicht befreit sind, binnen vier Wochen nach der Fälligkeit der jährlichen Überprüfung gemäß § 3 Abs. 3 WiEReG die bei der Überprüfung festgestellten Änderungen zu melden oder die gemeldeten Daten…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…nehmen. Zu diesem Zweck kann der Verpflichtete verantwortliche Personen des Auslagerungsdienstleisters oder Vertreters als User im Unternehmensserviceportal anlegen. 8.1.1 Einsicht im Rahmen der Anwendung von Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden Der Begriff "Verpflichtete" wurde aus der Richtlinie (EU) 2015/849 auch für das WiEReG übernommen…

GebR 2025 Rz 630–64110.13. Zeugnisse (§ 14 TP 14 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Name des Antragstellers falsch geschrieben wurde. Aufgrund dieses Fehlers muss die Behörde den Staatsbürgerschaftsnachweis erneut ausstellen. Es fällt dafür lediglich eine einfache Zeugnisgebühr von 14,30 Euro an. 10.13.1.2. Gebührenfreie amtliche Mitteilung Rz 635: Kein gebührenpflichtiges Zeugnis, sondern eine gebührenfreie amtliche Mitteilung…

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…kein amtlicher Gebrauch durch Verwendung als Beilage gemacht wird | Z 15 | Auszüge über Daten aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR), um die im diplomatischen Wege von auswärtigen Behörden entweder durch die österreichischen Gesandtschaften im Ausland oder durch die fremden, hierlands anwesenden Gesandten angesucht wird…

GebR 2025 Rz 642–64910.13.2. Amtliche Zeugnisse
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Umstände einer oder mehrerer Personen vom Aussteller mit einer einzigen Unterschrift bekundet, so liegt nur ein Zeugnis vor. Jede weitere auf derselben Schrift unterfertigte Bekundung von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächlichen Umständen, stellt ein weiteres Zeugnis dar und löst für sich die Gebührenpflicht aus.