…kein Zustellungsbevollmächtigter vorhanden ist, so sind die Androhung und Verhängung einer Zwangsstrafe an den Rechtsträger selbst zuzustellen. 5 Meldung der Daten durch die Rechtsträger Sofern der Rechtsträger nicht von der Meldepflicht befreit ist (§ 6 WiEReG), ist dieser gemäß § 5 WiEReG dazu verpflichtet, seine wirtschaftlichen Eigentümer…
…Umsatzsteuervoranmeldungen (vgl. UFS 11.05.2010, RV/1092-L/08 zu einer Buchhaltungs-KEG). Eine weitere Ausnahme betrifft die Berechtigung zur Beschwerdeerhebung gegen WiEReG-Zwangsstrafen. Auch für Buchhalter und Personalverrechner ist eine Vertretung vor dem Bundesfinanzgericht bzw. im Rechtsmittelverfahren gemäß § 3 BiBuG 2014 und § 4…
…Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß § 5 WiEReG ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 14 Abs. 6 und § 16 WiEReG); siehe oben, Rz 54. 3.33. Digitalsteuer Rz 166: Für die…
…der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Geldwäschevorbeugung (§ 52b GSpG und § 52c GSpG). Rz 54: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG sowie deren Einhebung, Sicherung und Einbringung (§ 14 Abs. 6 WiEReG); siehe unten, Rz 165.
13. Strafbestimmungen, Missbrauch und interne Kontrollmaßnahmen (§§ 107 bis 111 GMSG) Rz 94: Für die Verletzung der Meldepflicht sowie die Verletzung der Sorgfaltsverpflichtung bestehen gesonderte Strafbestimmungen. § 107 Abs. 1 sieht entsprechend wirksame Strafbestimmungen im Falle der vorsätzlichen Verletzung der Meldepflichten nach § 3 GMSG vor. Von dieser…