…Mittelberg (Vorarlberg). Diese Abgaben werden von den deutschen Zollbehörden erhoben. Rz 72: Zu den Aufgaben, die ausschließlich durch das Finanzamt Österreich zu erledigen sind und die deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe fallen, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt, gehören die…
…Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher Auslegungen zu einem Zuständigkeitsstreit (Rz 16). Die Anwendung der Zuständigkeitsregelung erweist sich aufgrund der besonderen Dringlichkeit einer Erledigung als nicht sinnvoll (Rz 17). Die Zuständigkeitsregelung wird…
…2 BAO diesbezüglich keine Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe begründet (siehe dazu auch UStR 2000 Rz 3536). Sinngemäß ist auch das Finanzamt Österreich zuständig für das Zulassungsverfahren zum IOSS-Vertreter gemäß § 25b Abs. 1 Z 2 letzter Satz UStG 1994. Hinsichtlich der vertretenen Unternehmer ist…
…der Antragstellung noch keine Steuernummer erhalten haben, siehe dazu unten, Rz 137. Diese Regelung ermöglicht eine zentrale Vergabe von Steuernummern und UID-Nummern durch das Finanzamt Österreich. Das gilt auch dann, wenn die ihre Tätigkeit neu aufnehmenden Abgabepflichtigen an und für sich in die Zuständigkeit…
2.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO Rz 47: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für die Erhebung folgender Abgaben: Feuerschutzsteuer (§ 6 Feuerschutzsteuergesetz 1952) Flugabgabe (§ 7 FlugAbgG) Gebühren (§ 3 GebG, § 9 Abs. 2 GebG, § 31 Abs. 1 GebG…
…dem 31. Dezember 2020 bekannt gegeben und damit wirksam wird, gilt als Erledigung der Abgabenbehörde, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens für die jeweilige Angelegenheit zuständig ist (§ 323b Abs. 3 BAO). Rz 7: Die Zuständigkeit ist von Amts wegen wahrzunehmen (§ 53 erster Satz BAO). Eine allfällige…
…auch für die Erhebung der Bodenwertabgabe zuständig (§ 7 BWAG). In den beiden letztgenannten Fällen ist aber für die Tätigkeit, an die angeknüpft wird, ausnahmslos das Finanzamt Österreich zuständig, sodass die Anknüpfung daran - anders als in den erstgenannten Fällen - immer zur Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich führt…
…es daher zu einem Auseinanderfallen der Zuständigkeiten zwischen Körperschaftsteuer und Stiftungseingangsteuer zwischen dem Finanzamt Österreich und dem Finanzamt für Großbetriebe. 3.32. Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Rz 165: Für die Androhung, Verhängung, Einhebung, Sicherung und Einbringung von Zwangsstrafen gemäß § 111 BAO wegen Unterlassung der Meldung gemäß …
…Rückforderung der Forschungsprämie richtet sich nach der Zuständigkeit für die Erhebung der Einkommen- bzw. der Körperschaftsteuer dessen, der die Forschungsprämie beantragt. Wird die Forschungsprämie von einer Mitunternehmerschaft beantragt, ist dasjenige Finanzamt für die Auszahlung oder die Rückforderung der Forschungsprämie zuständig, das die Einkünfte der Mitunternehmerschaft…
…punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich das Finanzamt Österreich zuständig ist. Rz 78: Davon umfasst sind: Die auf Grund völkerrechtlicher Verträge vorgesehene Rückzahlung von Abgaben (zB Art. 27 DBA-Deutschland). Die Rückzahlung oder Erstattung der Kapitalertragsteuer…
…das Finanzamt Österreich mitGewährung der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG-pauschalierten Beihilfe zu beauftragengemäß § 1a GSBG. Dessen unbeschadet kann ist das Finanzamt für Großbetriebe gestützt auf zuständig§ 54a Abs. 3 Z 2 BAO das Finanzamt Österreich mit der Durchführung der Außenprüfung betreffend die GSBG…
…61 Abs. 2 Z 15 BAO). Abgesehen von der Abgabenerhebung begründet das GSpG die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für konzessions- und aufsichtsrechtliche Aufgaben; siehe dazu oben, Rz 52 f. 3.18. Versicherungssteuer Rz 150: Für die Erhebung der Versicherungssteuer ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60…
…Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung der Körperschaftsteuer oder der Einkommensteuer…
…pauschal auf "die Abgabenbehörden des Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich aus § 60 Abs. 1 Z 1 BAO. 3.37. Beitrag zum Salzburger Tourismusförderungsfonds Rz 176: Das Salzburger Tourismusgesetz 2003 überträgt die Festsetzung und Einhebung der Fondsbeiträge nach § 50 lit…
…Abschnitt der BAO ausgedrückt. 3.5.7. Verspätungszuschlag gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 Rz 136: Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen gemäß Art. 21 Abs. 9 UStG 1994 obliegt jenem Finanzamt, das in Angelegenheiten der Zusammenfassenden Meldungen zuständig ist. Diese Zuständigkeit richtet sich gemäß Art…
…betreffende Abgabe oder Feststellung zuständige Finanzamt, subsidiär jenes Finanzamt, das bei der Verwirklichung des dem Antrag zugrunde gelegten Sachverhaltes voraussichtlich zuständig wäre, wären beide Finanzämter zur Beurteilung des Sachverhaltes zuständig, so richtet sich die Zuständigkeit danach, welches dieser Finanzämter als erstes Kenntnis vom Antrag erlangt.…
…im Gründungsjahr der Kapitalgesellschaft an das Finanzamt für Großbetriebe übertragen wird. Beispiel 2: Eine natürliche Person unterhält einen Betrieb, dessen Umsatzerlöse sich über einen längeren Zeitraum ständig um die Erlösschwelle gemäß § 61 Abs. 1 Z 1 BAO bewegen. Um eine ständig wechselnde Zuständigkeit der beiden…
…wenn bis zum 31. Dezember 2020 das Wohnsitzfinanzamt des Einbringenden das Finanzamt Wien 1/23 und nicht das Finanzamt Waldviertel war. Rz 13: Nach der Grundregel des § 53 erster Satz BAO hat ein Finanzamt seine Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Diese Bestimmung wurde durch das…
1.5. Zuständigkeitsaspekt der Gesamtrechtsnachfolge Rz 35: Bei Gesamtrechtsnachfolge (zB Erbfolge, Spaltung nach § 1 SpaltG) gehen bereits entstandene Abgabenschulden auf den bzw. die Gesamtrechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts (§ 19 Abs. 1 BAO). Für die Geltendmachung…
…Abs. 1 VPDG). Rz 61: MaßgeblichBis zum 20. Juli 2024 war für die Begründung der Zuständigkeit istmaßgeblich, ob der länderbezogene Bericht für das zweitvorangegangene Wirtschaftsjahr übermittelt wurde oder eingegangen ist (formale Anknüpfung) und nicht, ob er zu Recht oder verspätet übermittelt wurde oder eingegangen ist…