…ob unter Zusammenrechnung mit anderen direkt und indirekt gehaltenen oder kontrollierten Anteilen (Stimmrechten, sonstigen Kontrollrechten) ein wirtschaftliches Eigentum des Nominators (Treugebers) oder einer diesem übergeordneten natürlichen Person (etwa durch eine weitere Nominee-Vereinbarung) besteht. Ergibt sich auch unter Zusammenrechnung aller Anteile (Kontrollrechte) keine ausreichende Beteiligung…
…alle nicht ausdrücklich in § 5a Abs. 1 Z 2 WiEReG genannten Rechtsträger sind - außer in den unter den Abschnitten 7.2.5 (Treuhandschaften) und 7.2.6 (Sonstige Nachweise und Dokumente) beschriebenen Fällen- grundsätzlich keine Dokumente zu übermitteln. Das gilt somit für folgende Rechtsträger: Erwerbs…
…Voraussetzungen für die subsidiäre Meldung noch vorliegen. Liegen diese weiterhin vor, so ist dieser Umstand bei der Meldung zu bestätigen und anzugeben ob nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten die wirtschaftlichen Eigentümer nicht festgestellt und überprüft werden konnten (§ 5 Abs. 1 Z 3 lit b Variante 1…
…IV.2). Unter den Begriff der "Erträge" im Sinne der Anlage 1 zum VPDG fallen daher sämtliche Erträge aus dem Kerngeschäft, dem Veranlagungsgeschäft und alle sonstigen Erträge des Unternehmens. Als einzige Ausnahme gelten Beteiligungserträge (Rz 462). Dabei ist sowohl bei Banken als auch bei Versicherungen…
…natürlicher Personen und von Rechtsträgern (§§ 51 und 52 GMSG) Rz 50: Für die Zwecke der Bestimmung des Gesamtsaldos oder -werts von Finanzkonten einer natürlichen Person muss ein meldendes Finanzinstitut alle von ihm geführten Finanzkonten zusammenfassen, jedoch nur insoweit, als die computergestützten Systeme des meldenden Finanzinstituts…
…Hüttenumsätze Zur Berechnung der Umsatzgrenze siehe Abschnitt 6.2.1.8. Alle Umsätze eines Abgabepflichtigen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Hütten getätigt werden, werden für die Berechnung der Umsatzgrenze von 45.000 Euro zusammengerechnet. Eine Zusammenrechnung mit Umsätzen im Freien erfolgt allerdings nicht. Beispiele: Ein…
…Tax Accrued" bzw. "zu entrichtende Ertragsteuer" bezeichnet. Hierzu führt die OECD aus: "Die zu entrichtenden Ertragsteuern (laufendes Jahr) entsprechen dem Betrag der zu entrichtenden laufenden Steueraufwendungen auf zu versteuernde Gewinne oder Verluste des Berichtswirtschaftsjahrs aller Konzernunternehmen, die im betrachteten Steuerhoheitsgebiet steuerlich ansässig sind, unabhängig davon…
…zwischen Stammhaus und Betriebsstätte werden hingegen nur sehr eingeschränkt anerkannt und führen daher nur vereinzelt zu Erträgen oder Aufwendungen der einzelnen Unternehmensteile (Rz 281). Es sind alle in den OECD-VPL vorgesehenen Methoden anwendbar (AOA Report 2008 Z I/219; siehe dazu Rz 25 ff)…