3.1.1.5.9.2. Veräußerung von Anteilen an Nichtmeldefonds Rz 247: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 186 Abs. 3 InvFG 2011 Einkünfte gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar. Fließen derartige Einkünfte nicht über eine…
…auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten sowohl der Erträge als auch der Anteilinhaber (natürliche Personen - juristische Personen, Privatvermögen - Betriebsvermögen) die steuerliche Behandlung der Erträge sehr unterschiedlich ausfallen kann. Diese direkte Zurechnung von Erträgen betrifft Erträge, die im Investmentfonds realisiert und an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden bzw…
…Tätigkeit (§ 23 EStG 1988) vor. Die Steuerbefreiung gilt auch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Rz 43: Bei Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung sind die Einkünfte aus dem (Substanz)Nebenbetrieb in die Grenze von 55.000 € (seit der Veranlagung 2025) gemäß § 7 LuF…
…widerspiegeln (sofern diese nicht schon von 3.2.b. erfasst sind und es sich auch um keine von 3.2.a. erfassten Regelungen handelt) 3.2.d. Grenzüberschreitende Vorbescheide über das (Nicht-)Vorliegen einer Betriebsstätte und/oder die Zurechnung von Gewinnen zu einer Betriebsstätte durch…
…hat; eine Zurechnung von Gewinnen scheitert aber in vielen Fällen (EAS 3405, OECD-MK Art. 5 Z 54 idF 2017), beispielsweise wenn der Generalunternehmer an der Baustelle vor Ort keine Funktionen ausübt. Nur für jene Fremdfirmen, die von der Baustellenleitung selbst unter Vertrag genommen werden…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
…deren Gesellschafter natürliche Personen sind, erzielen die Gesellschafter Einkünfte in der jeweiligen betrieblichen Einkunftsart. Daher fällt im Falle der Veräußerung von Immobilien durch den Fonds keine Immobilienertragsteuer an - weder auf Ebene des Anteilinhabers, noch auf Ebene des Immobilienfonds. Diese Besteuerungslogik wurde auch im allgemeinen Investmentfondsbesteuerungsregime…
2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…
…Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report 2008 Z I/101…
…hinsichtlich der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen dem Lagestaat das Besteuerungsrecht zuweist und die Befreiungsmethode vorsieht oder die Einkünfte dieser Immobilie aufgrund einer Maßnahme gemäß § 48 BAO von der Besteuerung ausgenommen sind (siehe Rz 581). Tatsächliche Ausschüttungen und die Auszahlung der Kapitalertragsteuer stellen gemäß § 40 Abs…
…1.3. Besteuerung der Mitglieder Rz 129: Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer…
…Abs. 2 EStG 1988 für Aufwendungen und Ausgaben ist allerdings zu beachten. Somit kommt der Abgrenzung der Anschaffungsnebenkosten von den nicht abzugsfähigen Aufwendungen und Ausgaben eine besondere Bedeutung zu. Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die mit der Anschaffung in einem unmittelbaren (zeitlichen und kausalen) Zusammenhang stehen. Für…
…Vorschreibung der Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 4 EStG 1988 und verdrängt insoweit eine allfällige Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich für die Erhebung der Einkommensteuer des Empfängers der Kapitalerträge (siehe Rz 76). Rz 94: Wird Kapitalertragsteuer auf Grundlage von Meldungen gemäß § 186 Abs. 2 Z 2 Investmentfondsgesetz…
…10 je Anteil, gesamt 100), die einbehaltene KESt wird angerechnet. Im Ergebnis kommt es daher im Rahmen der Veranlagung zur Versteuerung von 40 (40% der Substanzgewinne, 4 je Anteil) mit 27,5%. Der steuerliche Buchwert ist je Anteil um 10 zu erhöhen. Da die KESt…
…12.2011: 35 Euro, 31.12.2012: 36 Euro. Sämtliche 500 Fondsanteile werden am 21.8.2013 um Euro 39,50 je Fondsanteil veräußert. Besteuerung der laufenden Erträge: 2011 Die Ausschüttung von 850 Euro (1,7 Euro x 500 Anteile), zugeflossen am 29.9.2011…
…der beschränkten Steuerpflicht unterliegen, unterliegen diese grundsätzlich auch bei ausländischen Anteilinhabern dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Von der Steuererhebung im Wege des Kapitalertragsteuerabzuges sind gemäß § 94 Z 8 EStG 1988 Kapitalerträge im Sinne des § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d (Aufwertungs…
…als wiederkehrende Leistungen anzusehen sind (siehe Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen. Rz 1308: Bei der Höhe der einzubeziehenden Investitionskosten kommt es nur auf die…
… 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt der Erträge an den Anteilinhaber abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung" an den Anteilinhaber. Bei tatsächlichen Ausschüttungen…
…Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 4.1.1.4.1. Allgemeines Rz 422: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 203 ff. 4.1.1.4.2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot 4.1.1.4…