…der inländischen Kapitalgesellschaft als Darlehen verzinslich überlassen, dann unterliegen die hierfür gezahlten Zinsen der österreichischen Körperschaftsbesteuerung. Eine Zurechnung des Zinsenertrags als Betriebseinnahme der - in Österreich gemäß DBA steuerfrei zu stellenden - Auslandsbetriebsstätte wäre unzulässig, weil die Disposition über solche Finanzmittel, insbesondere wenn sie einen Zinsenertrag in…
…des Zuflusses (§ 19 EStG 1988) einer Ausschüttung bzw. im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses von ausschüttungsgleichen Erträgen steuerlich zuzurechnen ist. Maßgeblich für die Zurechnung bzw. die Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge bei einem Anleger ist, dass er im gesetzlich festgelegten Zuflusszeitpunkt den Investmentfondsanteil, der den ausschüttungsgleichen Ertrag…
…durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG fingiert. Zurechnung der Einkünfte: Mit fingiertem Zufluss am 20.12. (unabhängig von der Gewinnermittlungsart). Eine Anrechnung der inländischen KESt auf Dividenden (bzw. allfälligen ausländischen anrechenbaren Steuer) ist bei Zurechnung der Einkünfte als ausschüttungsgleicher Ertrag möglich. Meldet der Investmentfonds die…
…Besteuerungsrecht an den daraus erzielten Einkünften nach Artikel 23 DBA-Deutschland zur Gänze Österreich zu (zu den Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsstätte im Sinne des Artikel 7 OECD-MA siehe Rz 571). Ertragsteuerlich treten keine Zurechnungsänderungen ein. Ebenso wenig entsteht ein DBA-rechtlicher Qualifikationskonflikt…
…auch wenn Strom aus dieser Erzeugungsanlage für eine betriebliche Tätigkeit genutzt wird. Die Zurechnung der Anlage zum Betriebsvermögen der Stromerzeugung oder zum Betriebsvermögen der anderen betrieblichen Tätigkeit bzw. zum Privatvermögen hängt vom Ausmaß der Nutzung in den einzelnen Teilbereichen ab. Zur Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines…
…63, EAS 3403). Die funktionalen Zurechnungskriterien gelten im Übrigen auch im Falle von Personengesellschaften, also wenn ein Mitunternehmer nur eine (Personengesellschafts-)Betriebsstätte hat (VwGH 18.10.2017, Ro 2016/13/0014). Rz 289: Die Anwendung des AOA light in Bezug auf den Umfang des Betriebsstättenvermögens…
…den Generalunternehmer begründet werden, wenn der Generalunternehmer während der Zeit der Tätigkeit des Subunternehmers auf Grund der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls die faktische Verfügungsmacht über die Baustelle hat; eine Zurechnung von Gewinnen scheitert aber in vielen Fällen (EAS 3405, OECD-MK Art. 5 Z 54…
…die Zurechnung der Einkünfte zur Betriebsstätte maßgeblich ist, wenn es sich dabei um Sondervergütungen in der Form von Vergütungen für die Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Gewährung von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern handelt. Die nach innerstaatlichem Recht bestimmte Zurechnung der…
…Rz 286, 291 | EAS 3399 | 08.06.2018 | Deutschland | Vertriebsbüro einer Versicherungsgesellschaft keine Hilfsbetriebsstätte | Rz 251, 278a | EAS 3403 | 08.06.2018 | Deutschland | Zurechnung einer Beteiligung an eine deutsche Einheits-KG | Rz 288, 291, 375…
…auf Grund der vielfältigen Möglichkeiten sowohl der Erträge als auch der Anteilinhaber (natürliche Personen - juristische Personen, Privatvermögen - Betriebsvermögen) die steuerliche Behandlung der Erträge sehr unterschiedlich ausfallen kann. Diese direkte Zurechnung von Erträgen betrifft Erträge, die im Investmentfonds realisiert und an den Anteilinhaber ausgeschüttet werden bzw…
… 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung" an den Anteilinhaber. Bei tatsächlichen Ausschüttungen erfolgt die ertragsteuerliche Erfassung nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen. Rz 285: Für die Ermittlung der…
… 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw. der Realisierung im Fonds entscheidend, sondern die "Zurechnung" an den Anteilinhaber. Bei Fondsanteilen im Betriebsvermögen ist dabei je nach der Art der Gewinnermittlung des Anteilinhabers zu unterscheiden: Bei…
…6 ist steuerlich abzugsfähig. Im Ergebnis wirkt sich die eingekaufte Ausschüttung steuerlich nicht aus. Eine Anrechnung der KESt (bzw. allfälliger ausländischer anrechenbarer Steuern) ist bei Zurechnung der Einkünfte als Ausschüttung möglich. Bei der Ermittlung der Höhe der anrechenbaren Steuern ist darauf abzustellen, ob der steuerliche…
…werden. Rz 539: Die im innerstaatlichen Recht vorgenommene Zurechnung der Fondserträgnisse an die Anteilinhaber zeigt eine korrespondierende Wirkung auf der Ebene des internationalen Abkommensrechts. Der Umstand, dass - anders als bei "originären" Miteigentumsgemeinschaften - im Rahmen der steuerlichen Zurechnung eine geringfügige Veränderung des Einkünfteflusses vorgenommen wird (Periodenverschiebung…
…der inländischen Investmentfonds schlägt die innerstaatliche Zurechnung der Fondserträgnisse an die Anteilinhaber auf der Ebene des Abkommensrechts durch, sodass aus österreichischer Sicht die Erträgnisse auch abkommensrechtlich an die Anteilinhaber und nicht an den Fonds fließen. Da sich die Zurechnung der Einkünfte für steuerliche Zwecke immer…
…das wirtschaftliche Eigentum, auf ein Mietrecht, auf ein Recht zur Weiter- oder Untervermietung, auf ein Nutzungsrecht oder eine bloße Tätigkeit gründen. Zurechnungssubjekt ist derjenige, der aus der Tätigkeit das Unternehmerrisiko trägt, der also die Möglichkeit besitzt, die sich ihm bietenden Marktchancen auszunützen, Leistungen zu erbringen…
…vor, dass unter bestimmten Voraussetzungen Einkünfte einer Körperschaft einer natürlichen Person zugerechnet werden. Da unternehmensrechtlich die Einkünfte jedoch im Jahresergebnis der Körperschaft erfasst werden, stellt sich die Frage nach der Auswirkung dieser abweichenden Zurechnung auf den Stand der Innenfinanzierung bzw. der Einlagen. § 2 Abs. 4a…
…keine von 3.2.a. erfassten Regelungen handelt) 3.2.d. Grenzüberschreitende Vorbescheide über das (Nicht-)Vorliegen einer Betriebsstätte und/oder die Zurechnung von Gewinnen zu einer Betriebsstätte durch den Staat, der den Vorbescheid erteilt (sofern diese nicht schon von 3.2.b. erfasst sind) …
…und Weise der Verwendung fehlen. Da der Verwender das Ausmaß der privaten bzw. beruflichen Verwendung nicht dokumentieren kann, ist eine Zurechnung der Verwendung des Kraftfahrzeuges zum Dienstgeber nicht möglich. Daher ist die Verwendung dem Dienstnehmer zuzurechnen. Für das Kraftfahrzeug gilt sohin die Standortvermutung in Österreich…
…fehlen.Verwenders Da der Verwender das Ausmaß der privaten bzw2. beruflichen Verwendung nicht dokumentieren kann, ist eine Zurechnung der VerwendungDarauf beruhend standortmäßige Zuordnung des Kraftfahrzeuges zum Dienstgeber nicht möglich. Daher ist die Verwendung dem Dienstnehmer zuzurechnen. Für das Kraftfahrzeug gilt sohin die Standortvermutung in Österreich…