…auch formelle Erledigungen (zB Zurückweisung, Gegenstandsloserklärung), es gibt keine zweite Beschwerdevorentscheidung. 2. Formalerledigungen 2.1. Zurückweisung (§ 260 BAO) 2.1.1. Einleitung Die Bescheidbeschwerde ist mit Beschwerdevorentscheidung (§§ 262 und 263 BAO) durch die Abgabenbehörde oder mit Beschluss (§ 278 BAO) des Verwaltungsgerichtes zurückzuweisen, wenn sie a)…
…wird und b) wenn die Abgabenbehörde die Bescheidbeschwerde innerhalb von drei Monaten ab ihrem Einlangen dem Verwaltungsgericht vorlegt. Das Antragsrecht kann nur in der Bescheidbeschwerde selbst, nicht aber in einer nachträglich ergänzenden Eingabe ausgeübt werden. Aus dem Antrag ergibt sich kein Rechtsanspruch auf Unterbleiben der…
…2 BAO) vorzugehen. Wenn die Antragstellung betreffend Festsetzung von Beschwerdezinsen unmittelbar mit Einbringung der Beschwerde gegen einen Festsetzungsbescheid erfolgt, ist der Antrag bescheidmäßig als unzulässig zurückzuweisen, weil noch keine Herabsetzung der Abgabenschuldigkeit als Folge einer Beschwerde erfolgt ist. Die Zurückweisung steht einer neuerlichen Antragstellung nach…
…wenn auch der Antragsteller die schriftliche Erledigung erhält. Beispiel: Zurückziehung des verfahrenseinleitenden Antrages im Mehrparteienverfahren: Die Einstellung des Verfahrens wird den Parteien mit Ausnahme desjenigen, der den verfahrenseinleitenden Antrag gestellt hat, schriftlich zur Kenntnis gebracht; es entsteht keine Gebührenschuld. Rz 167: Als abschließend - und damit…