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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…BAO). Die Zurücknahme ist schriftlich oder mündlich zu erklären (§ 256 Abs. 1 zweiter Satz BAO). Die Zurücknahme der Beschwerde ist nicht widerrufbar (zB VwGH 3.4.1973, 1502/72; VwGH 8.3.1991, 90/17/0328). Eine bedingte Zurückziehung der Beschwerde ist wirkungslos (zB VwGH…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Begründung fristhemmende Wirkung. Diese Hemmung beginnt mit dem Tag der Einbringung des genannten Antrages. Sie endet mit dem Tag, an dem die Mitteilung der Begründung zugestellt wird. 4.3. Zurücknahme des Vorlageantrags Für Vorlageanträge ist § 256 BAO (Zurücknahme von Beschwerden) sinngemäß anzuwenden (zufolge § 264 Abs…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

…Angelegenheiten des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer betreffend Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO umfasst: Beschwerden gegen Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO Vorlageantrag gemäß § 264 Abs. 1 BAO zu einer Zwangsstrafe gemäß § 16 WiEReG iVm § 111 BAO Anträge auf Abänderung, Zurücknahme und Aufhebung…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…407). 10.5.7.4. Rechtsmittel Rz 427: Berufungen gegen Bescheide, mit denen ein Ansuchen abgewiesen wurde, unterliegen der gleichen Gebühr wie das abgewiesene Ansuchen. Zu Beschwerden an die Verwaltungsgerichte siehe Rz 447 ff. Rz 428: Rechtsmittelverzichte sind gebührenpflichtige Eingaben nach § 14 TP 6 Abs…