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VPR 2021 Rz 365–3672.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…

VPR 2021 Rz 279–2832.2. Betriebsstättengewinnzurechnung - "AOA light"
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Überführung von Wirtschaftsgütern (siehe im Detail Abschnitt 2.2.3.). Unternehmensinterne Darlehens-, Miet- und Lizenzverträge führen demgegenüber bei keiner Unternehmenseinheit zu Betriebsausgaben bzw. Betriebseinnahmen. In solchen Fällen hat es daher gemäß Art. 7 Abs. 3 OECD-MA idF vor 2010 mit einer Zuordnung von Aufwendungen…

VPR 2021 Rz 288–2962.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report 2008 Z I/101…

VPR 2021 Rz 284–2872.2.2. Funktionsanalyse
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…siehe Rz 254), können zwar grundsätzlich Funktionen ausüben. In der Regel werden jedoch keine für die Zuordnung von Risiken und Wirtschaftsgütern notwendigen wesentlichen Mitarbeiterfunktionen ausgeübt werden; lediglich das die Betriebsstätte begründende Wirtschaftsgut wäre der Betriebsstätte zuzuordnen. Dementsprechend kann der Betriebsstätte lediglich wenig oder gar kein…

VPR 2021 Rz 297–3092.2.2.3. Risikozuordnung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…bilanzmäßig ausgewiesener originärer Firmenwert ist risikobehaftet, weil er das Risiko eines Wertverlustes in sich birgt. 2.2.2.4. Zuordnung von Dotationskapital Rz 300: Sobald im Rahmen der Funktionsanalyse feststeht, welche Wirtschaftsgüter und welche Risiken der Betriebsstätte zuzuordnen sind, ist als nächster Schritt zu ermitteln…

VPR 2021 Rz 343–3472.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Gründung der Betriebsstätte von dieser erzielten Einnahmen sind durch die vom Stammhaus getragenen Gründungsaufwendungen jedenfalls mitveranlasst. Die Gründungsaufwendungen sind daher nach tatsächlicher Betriebsstättenbegründung zu Lasten des Betriebsstättenergebnisses anzusetzen und können dort auch zu negativen Betriebsstätteneinkünften führen (EAS 3045). Eine (endgültige) Zuordnung von vorweggenommenem Gründungsaufwand zum…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 1/4

…BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 3/3

…| 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet: 1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…

GebR 2025 Rz 1630–163727.11.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1955). Mit dem Indossament werden alle Rechte aus dem Wechsel übertragen. Im Wechsel ist Zahlung an den Wechselnehmer oder an die von ihm zu bestimmende Person zugesagt. Der Wechselnehmer kann nun als erster Indossant den Wechsel durch Indossament an einen neuen Gläubiger (Indossatar) weitergeben. Dieser…

GebR 2025 Rz 66–693.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.2.3. Abfuhr (§ 3 Abs. 2 Z 2 GebG) Rz 66: Die in einem Kalendervierteljahr entrichteten Gebühren sind von der (einhebenden) Behörde (auch Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden, sind "funktionell" Behörden iSd GebG, siehe Rz 414) bis zum 15. Tag…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

2.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern Rz 328: Werden in der Betriebsstätte körperliche Wirtschaftsgüter des Stammhauses genutzt, ohne dass sie der Betriebsstätte als fiktiver wirtschaftlicher Eigentümerin zuzurechnen sind, dann ist die Betriebsstätte - nach der geltenden Rechtslage - nicht mit einer fiktiven fremdüblichen Miete zu belasten…

GebR 2025 Rz 1585–158727.10.2. Arten von Abtretungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.10.2. Arten von Abtretungen 27.10.2.1. Inkassozession Rz 1581: Bei der Inkassozession oder Zession zur Einziehung wird der Zessionar zwar Gläubiger, er ist aber verpflichtet, die eingehobene Leistung an den Zedenten abzuführen (siehe Rz 1595). Im Regelfall liegt die Übertragung eines…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 60: Die Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erfolgt nach den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 2/3

Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO zu beurteilen. Rz 39: Hinsichtlich der Zuordnung der Photovoltaikanlage zum Betriebsvermögen gelten die allgemeinen Grundsätze (EStR 2000 Rz 479 ff). Bei Überschusseinspeisung kann die Anlage sowohl betrieblich als auch privat genutzt werden. Überwiegende betriebliche Nutzung (Stromeinspeisung…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…62 UStG 1994 (Rechtslage von 1.1.2024 bis 31.3.2025) siehe Abschnitt 2.1.2. 2.2.2.2. Überschusseinspeisung bei anteiliger Privatnutzung Rz 57: Grundsätzlich steht dem Anlagenbetreiber bei voller Zuordnung der Anlage zum Unternehmen (zur abweichenden Zuordnung siehe UStR 2000 Rz…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder voll abzugsfähig oder (bei natürlichen Personen) gegebenenfalls von einem Betriebsausgabenpauschale erfasst. Soweit der mit der Anlage einer Körperschaft öffentlichen Rechts produzierte Strom hoheitlichen Zwecken dient, ist die…