…Rz 301: Das Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den Fonds bzw…
…Zeitpunkt des Zuflusses an den Fonds beim Anteilinhaber erfasst werden. Tatsächlich erfolgt die Besteuerung nur bei Ausschüttung aus dem Fonds sowie - alternativ bzw. ergänzend - einmal jährlich nach dem Fondsgeschäftsjahresende in Form der Besteuerung der ausschüttungsgleichen Erträge (siehe dazu näher Rz 152 f). Für den Zeitpunkt…
…steuerlichen Vertreter des Fonds in der Ausschüttungsmeldung bzw. der Meldung der ausschüttungsgleichen Erträge der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) übermittelten und dort veröffentlichten Steuerdaten heranzuziehen. Die Besteuerung der laufenden Erträge eines Investmentfonds ist immer bei dem Anleger vorzunehmen, dem der Fondsanteil im Zeitpunkt des Zuflusses …
…und in gleicher Weise auch der bei einer späteren Veräußerung des Fondsanteils erzielbare Preis. Rz 232: Die gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 pauschal zu ermittelnden ausschüttungsgleichen Erträge sind beim Anteilinhaber im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses (der Zufluss wird jeweils mit 31.12…
…3.1.1.4.2.1. Ausschüttungen Rz 206: Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fondsanteilinhaber in voller Höhe dem KESt-Abzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Eine Korrektur kann nur im…
…Erträge Rz 152: Die Besteuerung von Erträgen eines Investmentfondsvermögens erfolgt beim Anteilinhaber nicht bereits mit dem Zufluss der einzelnen Erträge an den Investmentfonds, sondern werden die Erträge zunächst im Fonds gespeichert. Steuerpflicht beim Anteilinhaber entsteht erst im tatsächlichen oder fingierten Zeitpunkt des Zuflusses beim Anteilinhaber…
…als zugeflossen. Erfolgt keine Auszahlung der Kapitalertragsteuer bis zur Veröffentlichung der steuerlichen Daten, gelten die ausschüttungsgleichen Erträge in diesem Zeitpunkt als zugeflossen. Der frühere Zeitpunkt des Zuflusses der KESt-Ausschüttung kommt nur bei inländischen Investmentfonds in Betracht, weil nur diese zur Auszahlung der Kapitalertragsteuer gemäß §…
…Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs. 1 ImmoInvFG normieren den Zuflusszeitpunkt der Erträge an den Anteilinhaber abweichend von § 19 EStG 1988. Für die Zurechnung ist nicht schon der Zeitpunkt des Zufließens an den…
…Anteile zum Zuflusszeitpunkt gemeldet hat (entsprechend Fonds-Melde-Verordnung 2015, Anlage 3, Z 4 Fileaufbau, Beschreibung Datensatz Start, Feld 20). Liegen diese Daten vor, ist die Anzahl der Anteile im Zuflusszeitpunkt zu verwenden. Andernfalls erfolgt die Anrechnung nur für Anteile, die zum Zeitpunkt des Fondsgeschäftsjahresendes…
…40 | 2.200,00 Der Gewinn aus der Veräußerung der Fondsanteile stellt Einkünfte iSd § 27 Abs. 3 EStG 1988 dar, die im Zeitpunkt des Zuflusses dem Kapitalertragsteuerabzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988 unterliegen. Mit dem Abzug der Kapitalertragsteuer sind die Einkünfte abschließend besteuert.
…1 Euro. Im Zeitpunkt des jeweiligen Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge per 30.4.2011 und per 30.4.2012 erfolgt durch das inländische Kreditinstitut (inländische depotführende Stelle) eine Belastung des Verrechnungskontos des Anlegers mit der auf die ausschüttungsgleichen Erträge entfallenden (von der Meldestelle gemäß § 12…
…ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Immobilienfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte ist dieser Betrag mit der Anzahl der im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge auf dem Wertpapierdepot des Anlegers befindlichen Investmentfondsanteile zu multiplizieren…
…ausschüttungsgleichen Erträge (Jahresmeldung) des steuerlichen Vertreters des Investmentfonds veröffentlichte Betrag, der sich jeweils auf einen Fondsanteil bezieht. Zur Ermittlung der Kapitaleinkünfte ist dieser Betrag mit der Anzahl der im Zeitpunkt des fiktiven Zuflusses der ausschüttungsgleichen Erträge auf dem Wertpapierdepot des Anlegers befindlichen Investmentfondsanteile zu multiplizieren…
…Quellen im Zeitpunkt der Erzielung Rz 590: Österreichische Dividenden, die einem ausländischen Immobilieninvestmentfonds zufließen, sind gemäß § 93 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 mit KESt belastet. Fließen einem ausländischen Fonds somit österreichische Dividenden zu, könnte es zu einer Doppelbesteuerung kommen, wenn der Ansässigkeitsstaat des Fonds…
…nicht als Barumsatz zu behandeln. Der Wertgutschein ist als Barumsatz im Zeitpunkt der Einlösung zu erfassen, weil erst dann die Lieferung oder sonstige Leistung erbracht wird. Es ist immer der Nominalwert des eingelösten Wertgutscheins als Barumsatz anzusetzen. Beim Kauf von Prepaid-Karten steht im Regelfall…
…Beispiel: Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20.12. durchgeführt, mit diesem Tag wird der Zufluss der Erträge fingiert. Würde keine Ausschüttung der KESt erfolgen, würde der Zufluss der Erträge zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der…
…von Umsatzsteuerfestsetzungsbescheiden (§ 21 Abs. 3 UStG 1994) treten. § 253 BAO gilt auch dann, wenn im Zeitpunkt der Erlassung des Änderungsbescheides (§ 295 Abs. 1 BAO) die Bescheidbeschwerde vorübergehend (durch eine Beschwerdevorentscheidung) als erledigt gilt. Durch einen rechtzeitigen Vorlageantrag wird sie wieder unerledigt. Damit gilt die gegen…
…zu Grunde zu legen. Darüber hinaus wird der Zufluss der ausschüttungsgleichen Erträge (unabhängig vom Datum der Abgabe des Selbstnachweises) vom 31.12. auf sieben Monate nach Ablauf des Fondsgeschäftsjahres verschoben; damit ist der Anteilbestand zu diesem Zeitpunkt für die Besteuerung relevant. Zu den Details bzw…
…Verlust des Meldestatus, wobei vom Abzugsverpflichteten zunächst keine KESt abgezogen wird. Da der Fonds B nunmehr ein Nichtmeldefonds ist, werden die ausschüttungsgleichen Erträge nach der pauschalen Ermittlungsmethode der §§ 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und 40 Abs. 2 Z 2 ImmoInvFG angesetzt. Der Zufluss…
…gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses (der Zufluss wird nach § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 für das jeweilige Kalenderjahr mit 31.12…