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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…3 BAO ist nur anwendbar, wenn der Bescheid einer nach § 81 BAO vertretungsbefugten Person zugestellt wird sowie wenn er einen Hinweis auf die Zustellfiktion enthält. § 101 Abs. 3 BAO gilt auch für Zustellungen nach Beendigung der Personenvereinigung (Personengemeinschaft) ohne eigene Rechtspersönlichkeit (zB nach Beendigung einer…

2022-0.891.470Beschwerdezinsenerlass
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2022-0.891.47020.12.2022

…zur Zustellung der nunmehrigen Beschwerdeentscheidung), weil der strittige Betrag (10.000 €) die Obergrenze für die Beschwerdezinsen ist 6. Zuständigkeit Für die Erhebung der Beschwerdezinsen (zB Erledigung des Antrages, Zinsenfestsetzung, Verbuchung der Gebarung) ist jene Abgabenbehörde zuständig, die zum Zeitpunkt der Erledigung des Antrages für…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…Präsidenten der zuständigen Landeskammer zur Entscheidung vorzulegen. Auf dieses Verfahren sind die Vorschriften des AVG sinngemäß anzuwenden (nach § 128 Abs. 5 WKG). Gegen den Bescheid des Präsidenten der Landeskammer kann binnen vier Wochen ab Zustellung Beschwerde an das Verwaltungsgericht erhoben werden. Das unterbrochene Rechtsmittelverfahren ist…