…die Entgelte vereinnahmt worden sind. Eine wirksame Option zur Sollbesteuerung ist auch für die Normverbrauchsabgabe maßgeblich. Rz 1055: Eine Anzahlungsbesteuerung ist nicht vorgesehen. Es besteht keine Möglichkeit, den Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld durch eine spätere Rechnungsausstellung zu verschieben. Randzahlen 1056 bis 1099: derzeit frei
…Berechnung der Vergütung Rz 1260: Als maßgeblicher Steuersatz ist jener Steuersatz anzuwenden, welcher nach der Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der ursprünglichen Abgabenschuld in Geltung war. Rz 1261: Ein allenfalls bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert…
…mit dem Zustandekommen des Vertrages. Wann der Vertrag zustande kommt, richtet sich nach §§ 861 ff ABGB, dh. zu dem Zeitpunkt, zu dem das Annahmeschreiben an den Anbotsteller ausgehändigt wird oder ihm im Falle der Übersendung zukommt. 12.4. Entstehen der Gebührenschuld bei Wetten Rz 1078:…
…Bedingnung, sondern hat die Bewertung der Leistung gemäß § 26 GebG nach den allgemeinen Bestimmungen des BewG 1955 zu erfolgen (VwGH 4.5.2023, Ra 2020/16/0157). Rz 1173: Auflösende Bedingungen werden - entsprechend den bewertungsrechtlichen Bestimmungen - zum Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld nicht berücksichtigt. Entsprechend…
21. Bewertungsvorschriften (§ 26 GebG) 21.1. Grundsätze der Bewertung Rz 1163: Im Allgemeinen ist die Bewertung gebührenpflichtiger Gegenstände auf den Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht zu beziehen. Wovon die (Hundertsatz-)Gebühr zu berechnen ist, wird in den einzelnen Tarifposten des § 33 GebG geregelt. Sofern die…
…Kraftfahrzeuges zum Zeitpunkt der Entstehung der Normverbrauchsabgabepflicht, sohin die Einreihung zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Zulassung. Beispiel 1: Ein Privater verbringt einen Klein-Lkw der Position 8704 von Deutschland nach Österreich. Vor der Zulassung in Österreich wird das Kraftfahrzeug zu einem Pkw der Position 8703…
…des Zeugnisses. Daher richten sich der Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld sowie die Person des Gebührenschuldners nach den Regelungen der Zeugnisgebühr (siehe Rz 654 f). 10.1.6.1. Gebührenschuld Rz 266: § 11 GebG enthält für Abschriften keine Bestimmung über das Entstehen der Gebührenschuld. Die…
…Leistung der Normverbrauchsabgabe aus (§ 1 Z 3 NoVAG 1991). Der Fahrzeughändler A hat die Normverbrauchsabgabe nach § 11 Abs. 1 NoVAG 1991 spätestens am 15. Mai 2020 (= Fälligkeitstag) an das zuständige Finanzamt unter Einreichung einer NoVA-Anmeldung zu entrichten. Der Zeitpunkt für die Entstehung der…
…zB Gestaltungsrechten) vorgenommen oder von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch (vgl. § 8 GebG) gemacht wird. Auch hier muss die Urkunde bzw. die beglaubigte Abschrift in das Inland eingebracht werden, die Gebührenschuld entsteht allerdings erst im Zeitpunkt der Vornahme der rechtserheblichen Handlung oder des amtlichen Gebrauches…
…Zeitpunkt des Vertragsabschlusses im Inland befinden. Die Einbringung der bei Vertragsabschluss im Ausland gelegenen Sache in das Inland führt daher nicht zum nachträglichen Entstehen der Gebührenschuld. 12.2.2.2. Erfüllungsort im Inland Rz 1068: Bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften (zB Miete) genügt für die Entstehung…
…Wechsel (zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 1058 ff) beträgt die Gebühr 1/16% (= 0,0625%) der Wechselsumme. Wird ein solcher Wechsel nachträglich im Inland zahlbar gemacht oder gelangt er im Inland zu einem amtlichen Gebrauch, so ist in diesem Zeitpunkt die Gebühr auf…
…Bemessungsgrundlage ist der Wert der Leistung, bei einem Geldbetrag der Nominalwert. Der Gebührensatz beträgt 2% vom Wert der Leistung. 27.2.3. Entstehung der Gebührenschuld, Gebührenschuldner, Haftung Rz 1276: Gemäß § 16 Abs. 1 Z 2 GebG entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Aushändigung der Anweisung…
…Entstehung der Steuerschuld, Abgabenerklärung und Festsetzung Rz 45: Entstehung der Steuerschuld, Abgabenerklärung und Festsetzung: Normverbrauchsabgabe Gemäß § 7 Abs. 1 Z 2 NoVAG 1991 entsteht die Steuerschuld bei der Verwendung eines Kraftfahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, mit dem Zeitpunkt der Einbringung…
…Beschwerdezinsen ist der Zeitpunkt der tatsächlichen Entrichtung maßgebend. Daher sind diesbezüglich die Bestimmungen über Respirofristen (§ 211 Abs. 2 BAO) nicht relevant. Die Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit führt nur dann zur Entstehung eines Anspruchs auf Beschwerdezinsen dem Grunde nach, wenn sie entweder vor der Bekanntgabe der Beschwerdeerledigung…
…Entstehung des Vergütungsanspruchs (Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung) Rz 1252: Gemäß § 15 Abs. 16 NoVAG 1991 ist § 12a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 118/2015 auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2015 anzuwenden. Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist somit, dass für ein Kraftfahrzeug der Vergütungstatbestand (erstmalig…
…sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle vermitteln können. 2.Die Eintragungen sollen der Zeitfolge nach geordnet, vollständig, richtig und zeitgerecht vorgenommen werden. 3.Die einzelnen Geschäftsvorfälle sollen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen. 4.Soweit nach den …
…Ehrenerklärungen und dergleichen. Rz 1153: Lässt sich der Umfang oder der Wert einer Leistungspflicht zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld noch nicht feststellen, führt das nicht zu einer Unschätzbarkeit der Leistung. In einem solchen Fall ist - vorbehaltlich der Anwendung besonderer Vorschriften des GebG (wie zB …
…Lauf und Ende der Fristen gemäß § 108 Abs. 3 BAO wird hingewiesen. Rz 1167: Die Steuerschuld entsteht in diesen Fällen im Zeitpunkt des innergemeinschaftlichen Erwerbs durch Nichtunternehmer (§ 7 Abs. 1 Z 1a für Nichtunternehmer iVm § 1 Z 2 NoVAG 1991, siehe Rz 1050), der Zulassung …
…März 2015, Ra 2015/04/0005). 31.1.4. Entstehen der Verwaltungsabgabenschuld Rz 1793: Die Pflicht zur Entrichtung der Verwaltungsabgabe tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem die Berechtigung rechtskräftig verliehen ist oder die Amtshandlung vorgenommen wird. 31.1.5. Rückerstattung von Verwaltungsabgaben Rz 1794…
…Regelung des § 1351 ABGB (Gültigkeit der Hauptschuld) anzuwenden. Danach können Verbindlichkeiten, welche nie zu Recht bestanden haben oder schon aufgehoben sind, weder übernommen noch bekräftigt werden. Die Schuld des Beitretenden ist zum Zeitpunkt ihrer Entstehung davon abhängig, dass die Schuld, der er beitritt, besteht (vgl…