…Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 4a Abs. 75 Z 13 und…
…die entstandene Gebührenschuld iSd § 17 Abs. 5 GebG (siehe Rz 1099 ff) nicht auf. Eine Erstattung der Gebühr ist daher nicht vorgesehen. Der Widerruf der gerichtlichen Bewilligung (§ 200 Abs. 1 ABGB) erfolgt hingegen mit rückwirkender Kraft (ex tunc) und ist gemäß § 295a BAO zu berücksichtigen…
…UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß § 6 Abs. 3 UStG 1994). Weitere solche Bestimmungen sind: …
…sind Abgabenbeträge, die aufgrund von Abgaben- oder Haftungsbescheiden zu entrichten sind. Abgesehen von einer Festsetzung oder Selbstberechnung können sie sich auch aus dem Widerruf einer Löschung, Nachsicht oder Entlassung aus der Gesamtschuld sowie aus der Aufhebung von Löschungs- oder Nachsichtsbescheiden bzw. Bescheiden betreffend die Entlassung…
…8 BUAG) Zulassung einer übermittlungspflichtigen Organisation zur elektronischen Datenübermittlung betreffend Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Z 2 der Verordnung BGBl. II Nr. 289/2016) Zuerkennung und Widerruf der Spendenbegünstigung und Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen (§ 4a Abs. 5 Z 3 und 4 EStG 1988, § 18 Abs…
…4 DPMG), die Mahnung von meldenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 1 DPMG), den Widerruf der Registrierung von beharrlich die Meldepflicht verletzenden Plattformbetreibern (§ 10 Abs. 2 DPMG), die Beantragung der Löschung von in Österreich registrierten meldenden Plattformbetreibern aus dem zentralen Register (§ 11 DPMG) und die Kontrolle der…
1. Allgemeines In Umsetzung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 (BGBl. I Nr. 51/2012) wurde das Rechtsmittelverfahren in der BAO neu geregelt. An Stelle der Berufungen treten ab 1. Jänner 2014 die Bescheidbeschwerden. Die Beschwerdevorentscheidungen (= bescheidmäßige Erledigungen von Bescheidbeschwerden durch die Abgabenbehörde) ersetzen die bisherigen…