…primäre innerstaatliche Rechtsgrundlage für Gewinnerhöhungen zur Wahrnehmung des in Art. 9 der DBA verankerten Fremdvergleichsgrundsatzes bildet § 6 Z 6 EStG 1988. Diese originär innerstaatliche Bestimmung stellt die abkommensrechtlich erforderliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes sicher. Dies verlangt nach Übereinstimmung des innerstaatlichen und des zwischenstaatlichen Fremdvergleichsgrundsatzes (Hinweis auf…
…depotführende Stelle iSd § 95 Abs. 2 Z 2 lit. a EStG 1988 hat den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln und gemäß § 93 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 der Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Die Anschaffungskosten sind dabei…
… 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 zu besteuern. Rz 246: Der Steuerpflichtige hat dabei den Veräußerungsgewinn durch Gegenüberstellung des Veräußerungspreises (Rücknahmepreises) und der adaptierten und fortgeschriebenen Anschaffungskosten zu ermitteln. Die Anschaffungskosten sind dabei um die in den Jahresmeldungen und Ausschüttungsmeldungen veröffentlichten Beträge ("Korrektur Anschaffungskosten…
…Lohnsteuer 3.1.2.1. Abfuhr der Lohnsteuer Rz 83: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzuges vom Arbeitslohn ist das Finanzamt des Arbeitgebers zuständig. Das Finanzamt des Arbeitgebers ist jenes Finanzamt, das nach den Bestimmungen des § 60 BAO oder des § 61 BAO für die…
…die Wahrnehmung der Angelegenheiten der Abzugsteuern für Privatstiftungen obliegt. 3.1.4. Immobilienertragsteuer 3.1.4.1. Abfuhr der Immobilienertragsteuer Rz 97: Nach § 30c Abs. 2 Z 1 EStG 1988 hat der Parteienvertreter dem für den Steuerpflichtigen zuständigen Finanzamt (dh. dem Finanzamt des Veräußerers des…
…5.1. Abfuhr der Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 Rz 99: Für die Wahrnehmung der Angelegenheiten des Steuerabzuges gemäß § 99 EStG 1988 ist das Finanzamt zuständig, das für die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Schuldners der abzugsteuerpflichtigen Einkünfte (also des Abzugsverpflichteten) zuständig ist; § 101…
…maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt keine Ausschüttungsmeldung, ist die Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig, wobei damit kein Verlust des Meldestatus einhergeht. Wird zwar innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Ausschüttungsmeldung vorgenommen, weicht diese allerdings vom tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht…
…besteht für sogenannte AIF-Einkünfte, die nicht in Kapitaleinkünfte transformiert werden und somit auch nicht dem besonderen Steuersatz unterliegen. Diese Einkünfte können im Rahmen des Verlustausgleichs nicht mit sondersteuersatzbesteuerten Einkünften ausgeglichen werden. Die verfahrensrechtlichen Regelungen zum Verlustausgleich finden sich in § 93 Abs. 6 und in …
…für alle Aufgaben, die nicht einer anderen Abgabenbehörde des Bundes übertragen sind. Das betrifft alle mit der Erhebung von Abgaben im Sinn des § 1 Abs. 3 BAO zusammenhängenden Aufgaben. Die Verwendung der Wendung "Wahrnehmung einer Aufgabe" ist ein Hinweis auf die Möglichkeit, dass dem Finanzamt…
…der auch Zustellungsbevollmächtigter sein muss, mit der Wahrnehmung der Sorgfaltspflichten zu beauftragen. Vor der Beurkundung oder Aufnahme einer Notariatsurkunde zum Zwecke des Erwerbs eines im Inland gelegenen Grundstücks haben Trusts und trustähnliche Vereinbarungen, deren Verwaltung sich nicht im Inland oder in einem anderen Mitgliedstaat befindet…
…Sache der Verwaltungsangelegenheit umschriebene Aufgabenbereich des Finanzamtes verstanden. Die Zuständigkeit hat immer eine sachliche Komponente - dh. das Finanzamt ist für die Erhebung einer bestimmten Abgabe oder für die Wahrnehmung einer bestimmten Angelegenheit zuständig. Die Zuständigkeit kann aber auch eine bestimmte auf die Person des Abgabepflichtigen (…
…Auslegung des § 53 erster Satz BAO kann sich an jener des § 50 erster Satz BAO aF orientieren. Die amtswegige Wahrnehmung der Zuständigkeit bedeutet, dass ein Anbringen, das bei einem unzuständigen Finanzamt eingebracht worden ist, von diesem nicht erledigt werden darf, sondern (auf Gefahr des Einschreiters…
…2016, BGBl. I Nr. 77/2016, erfährt der Anwendungsbereich des § 5 Z 12 KStG 1988 wesentliche Erweiterungen. Funktionäre iSd § 29 Z 4 EStG 1988 für die in Wahrnehmung dieser Funktion ausgeübte Tätigkeit, da dies nicht als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit gilt. Liebhaberei, dh. eine Tätigkeit…
…als Nominator (Treugeber) zu erfassen. 2.3.5 Wahrnehmung einer Organfunktion durch einen Eigentümer eines Rechtsträgers Verfügt ein Gesellschafter einer GmbH oder ein Aktionär einer Aktiengesellschaft nicht über die erforderliche Beteiligung an dem Rechtsträger und übt dieser gleichzeitig eine Organfunktion des betreffenden Rechtsträgers aus (Geschäftsführer…
…die für Geschäftsjahre bis einschließlich 2012 entstanden sind oder Substanzverluste, die ab dem Geschäftsjahr 2013 entstanden sind. Rz 502: Verlustvorträge für Geschäftsjahre bis einschließlich 2012 sind negative Substanzgewinne, die nach den Vorschriften des § 40 Abs. 1 InvFG 1993 ermittelt und noch nicht verrechnet wurden. Bei…
…weil diese das nächste Fondsgeschäftsjahr betrifft. Diese kann bei fristgerechter Meldung im nächsten Jahr auf Verlangen des Anteilinhabers korrigiert werden; die reguläre Meldung gilt in diesem Fall als Selbstnachweis. Variante 2 - verspätete Meldung für X1 nach dem Jahresultimo: Wird nach Ablauf der Meldefrist (31.7…
…Im Rahmen einer Reorganisation von S ist zu berücksichtigen, dass aus der Sicht des Fremdvergleichsgrundsatzes eine Entschädigungsklausel in die Verträge mit S aufgenommen hätte werden müssen (Z 9.78 OECD-VPL). Die Vertragsverhältnisse sind in solchen Fällen - ungeachtet der formalrechtlichen Vertragsformulierungen - als langfristig gültig zu…
…Beispiele: 1. Das Geschäftsjahr des thesaurierenden Investmentfonds I endet am 30.10. Die Ausschüttung der KESt wird am 20.12. durchgeführt, mit diesem Tag wird der Zufluss der Erträge fingiert. 2. Das Geschäftsjahr des thesaurierenden ausländischen Investmentfonds I endet am 30.10. Es wird keine…
…erfolgen, Verluste werden unter Kennzahl 892 eingetragen. Bis 2015 waren die Gewinne unter der Kennzahl 865 zu erfassen. Beispiel: Anschaffung von 500 Anteilen des ausschüttenden Nichtmeldefonds "AB-Invest-Direkt (A)" am 15.4.2014 über ein ausländisches Kreditinstitut; Anschaffungskosten: Euro 31,50 je Fondsanteil zzgl…