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KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Erwerbers bzw. Zulassungswerbers nach § 1 Z 3 NoVAG 1991). Rz 404: Im Ergebnis trifft die Steuerpflicht nach § 1 Z 1 NoVAG 1991 einen Fahrzeughändler im engeren Sinn, aber auch beispielsweise einen Händler für Waren aller Art unter Einschluss des regelmäßigen Handels mit Kraftfahrzeugen (gewerblicher Fahrzeughandel).

KfzBStR 2021 Rz 354–362A.3.7.2. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…4.Das Formular ist auch dem Finanzamt zu übermitteln, das einen Sperrvermerk in der Genehmigungsdatenbank einträgt, wenn dieser nicht bereits durch den liefernden Unternehmer gesetzt wurde. Eine Bescheinigung betreffend die Lieferung ist nur für jeweils ein Kraftfahrzeug auszustellen. Bei Vergütungsberechtigten im Sinne des § 1 Abs…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Liebhaberei ist ausgeschlossen (vgl. LRL 2012 Rz 173). Der Vorsteuerabzug steht diesfalls nur insoweit zu, als die Anlage zur Produktion von Strom dient, der gegen Entgelt ins Netz eingespeist bzw. für einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art genutzt wird. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…echter Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600,00 €. Die Umsatzsteuerschuld für die Stromlieferung geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Die Umsatzsteuerschuld von 198,00 €, die auf die anteilige Privatnutzung entfällt, kann nicht auf die Leistungsempfänger (Energiegemeinschaft und Energieversorgungsunternehmen) übergehen. Der Vorsteuerabzug im Jahr der Anschaffung beträgt 13.200,00 €. Insgesamt ergibt sich daher für den Anlagenbetreiber…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…kann, wenn die Entfernung der Photovoltaikanlage ohne Zerstörung der Substanz des Gebäudes leicht möglich ist). Der Verkauf des Stroms an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft kann in den Fällen, in denen der Vorsteuerabzug für Anschaffung, Inbetriebnahme und Betrieb der Anlage gemäß § 12 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 1219–1251B.12.5. Nachweis über die Höhe des Vergütungsanspruchs
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kauft ein neues Kraftfahrzeug von einem inländischen Fahrzeughändler und lässt es sofort als Taxi zu. Für die Geltendmachung des Vergütungsanspruchs ist eine Rechnung mit Ausweis der Normverbrauchsabgabe oder eine Bescheinigung des AutohändlersFahrzeughändlers ausreichend. Beispiel 2: Ein Autoliebhaber kauft einen Sportwagen von einem inländischen Fahrzeughändler, welcher…

KfzBStR 2021 Rz 818–822B.5.4. Besondere Fälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sind als gleichwertig zu betrachten. Zur Berechnung des Tarifs bei vervollständigten Kraftfahrzeugen der Klasse N1 siehe Rz 910. Rz 820: Zur Sicherstellung eines einheitlichen Vollzuges der Normverbrauchsabgabe haben Fahrzeughändler bei Lieferung eines unvollständigen oder vervollständigten Kraftfahrzeuges der Klasse N1 für jedes verkaufte Kraftfahrzeug die FIN…

KfzBStR 2021 Rz 1018–1022B.6.2.5. Reduktion Wert der Konstante in Berechnungsformel und Verordnungsermächtigung (§ 6 Abs. 5 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Unionsgebiet zum Verkehr zugelassen waren, ist für die Berechnung der Normverbrauchsabgabe die jeweilige Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung in Österreich anzuwenden gewesen wäre. Für nähere Ausführungen siehe Rz 930 bis 937935. Rz 1021: Bei Tatbestandsverwirklichung bis 30. Juni 2021 ist der Abzugsposten…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…kommt es umsatzsteuerlich häufig zur Anwendung der Differenzbesteuerung. Auch bei der Differenzbesteuerung ist die Umsatzsteuer nicht Teil der Berechnungsgrundlage für die Normverbrauchsabgabe. Rz 1024: Im Fall der Differenzbesteuerung ist bei der Berechnung der Normverbrauchsabgabe zu unterscheiden, ob es sich um einen Fahrzeughändler oder einen Import…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…tatsächliche Nutzung des Kraftfahrzeuges findet hauptsächlich in Österreich statt. Wöchentlich bzw. 14-tägig wird für Besuchsfahrten zu Verwandten nach Deutschland gefahren. Der innergemeinschaftliche Erwerb ist in dem Land steuerbar, in dem der Endverbrauch des Kraftfahrzeuges stattfindet, daher in dem die endgültige und dauerhafte Verwendung des…

KfzBStR 2021 Rz 671–678B.3.5. Ausfuhrlieferungen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…das Kraftfahrzeug in das Drittland befördert oder versendet (Abholfall). Darüber hinaus muss hinsichtlich der steuerfreien Ausfuhrlieferung ein Ausfuhrnachweis und Buchnachweis vorliegen. Für Lieferungen (Beförderung und Versendung) in das übrige Gemeinschaftsgebiet ist die Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 über den Nachweis der Beförderung oder Versendung und…

KfzBStR 2021 Rz 405–410B.1.1.2. Lieferung von im Vergütungsverfahren befreiten Kraftfahrzeugen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…österreichischer Generalimporteur liefert ein Kraftfahrzeug an den Großhändler, der Großhändler liefert weiter an den Einzelhändler und dieser an ein Leasingunternehmen. Für Generalimporteur und Großhändler ergibt sich keine Normverbrauchsabgabepflicht. Diese liefern das Kraftfahrzeug an einen Unternehmer zur gewerblichen Weiterveräußerung. Die Lieferung des Einzelhändlers an das Leasingunternehmen…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…inländischen Huckepackverkehr befördert, entfällt auf Antrag der dafür zu entrichtende Jahressteuerbetrag zur Gänze. Unter dem Begriff "Kraftfahrzeug" sind auch Sattelanhänger zu verstehen, sodass die 15%-Ermäßigung auch für den Sattelanhänger gilt, selbst wenn nur dieser befördert wird. Der Verkehr findet im Inland statt, wenn der…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…diesem Fall nach der Rechtslage am 20. Oktober 2021 zu bestimmen. Dabei ist wiederum für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Die Wertentwicklung kann daher über das Wertverhältnis zwischen dem Entgelt bzw. dem gemeinen Wert und dem Neuwagenwert…

KfzBStR 2021 Rz 543–544B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge, die nicht mehr mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand in einen bestimmungsgemäßen Zustand gebracht werden können. Die Erläuterungen zum Harmonisierten System (ErlHS) besagen ganz allgemein, dass zur…

KfzBStR 2021 Rz 650–657B.3. Steuerbefreiungen (§ 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…lit. a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 142/2000 für mehrspurige Kleinkraftwagen ist bereits im Zeitpunkt der Lieferung des entsprechenden Kraftfahrzeuges vom Fahrzeughändler zu berücksichtigen. Rz 653: Mit der Rechtslage ab 1. Juli 2021 (NoVAG 1991 geltenden Rechtslage (NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung alleine ist allerdings noch nicht ausreichend, um das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Neben der eingetragenen Verwendungsbestimmung in der Zulassungsbescheinigung sind bei der Beurteilung der Zuerkennung der Befreiung weitere Kriterien heranzuziehen (z.B. Nachweis eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs…

KfzBStR 2021 Rz 1358–1366C.1.3. Überzählige Anhänger (§ 1 Abs. 2 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…4.Feststellung der Anzahl der anderen Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, 5.Differenz von Punkt 3 minus Punkt 1 und Punkt 4 minus Punkt 2 ergibt Überbestand an Anhängern, 6.Nichterhebung der Steuer für den jeweils zum 1…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Probefahrtkennzeichen innerhalb desselben Besteuerungszeitraumes von mehreren Verwendern auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland benutzt, ohne dass Probefahrten durchgeführt werden (widerrechtliche Verwendung siehe Rz 36 bis 64), ist die Kraftfahrzeugsteuer jedem Verwender - auch für denselben Zeitraum - vorzuschreiben. C.2.2.4. Omnibusse, Mietwagen und Taxis (…