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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 2/6

…bestimmte Rechte und Befugnisse vorbehält oder dass der Trustee selbst Rechte als Begünstigter hat, steht dem Bestehen eines Trusts nicht notwendigerweise entgegen. Das Vorliegen eines Trusts gemäß der obigen Definition kann auch nicht durch individuelle Rechte und Befugnisse des Trustors oder des Trustees eingeschränkt werden…

GebR 2025 Rz 1040–104511.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1991, 89/13/0098). Von einem einheitlichen Rechtsgeschäft ist beispielsweise auszugehen, wenn eine Schenkung einer Liegenschaft gegen Vorbehalt des Fruchtgenussrechtes an der Liegenschaft und die Einräumung des Fruchtgenussrechtes wiederum gegen laufende Zahlung von Beträgen in Höhe der AfA erfolgt (vgl. VwGH 3.9.2020, Ra…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich zivilrechtlich gegenüber dem Abgabepflichtigen regresspflichtige Personen (vgl. VwGH 15.2.1985, 85/17/0006). Über den Personenkreis des § 246 Abs. 1 BAO hinaus erweitert § 246 Abs…

2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

  1. Allgemeines Für Abgabepflichtige, die einen berufsmäßigen Parteienvertreter oder einen berechtigten Revisionsverband mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragt haben, gilt eine Einreichfrist bis 31.3. des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres (§ 134a Abs. 1 BAO). Dies gilt für Einkommensteuerklärungen, Körperschaftsteuererklärungen, Abgabenerklärungen für die Feststellung…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…begründen. 2.3.6 Kontrolle durch Finanzierunginstrumente Ein für die Ermittlung des wirtschaftlichen Eigentums relevantes Kontrollverhältnis kann auch durch Schuldtitel oder andere Finanzierungsvereinbarungen entstehen, beispielsweise, wenn sich ein Kreditgeber oder Gläubiger durch Bestimmungen des Kreditvertrags maßgeblichen Einfluss auf wesentliche geschäftliche Entscheidungen des Rechtsträgers vorbehält bzw…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 6/6

…gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 3 lit. a und b der Richtlinie (EU) 2015/849, sofern er seinen Sitz im Inland, einem anderen EU-Mitgliedstaat oder einem nach Maßgabe des § 13 Abs. 4 Z 1 u. 2 FM-GwG gleichzuhaltenden Drittland hat. Dritte, die…

GebR 2025 Rz 1332–134427.3.2.2.3. Unbestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…auszugehen (im Beispiel also zweifaches Jahresentgelt). 27.3.2.2.3.2. Präsentationsrecht und Weitergaberecht Rz 1337: Ein Präsentationsrecht des Bestandnehmers enthält nur die Verpflichtung des Vermieters gegenüber dem Mieter, unter gewissen Bedingungen mit einem vom Mieter vorgeschlagenen geeigneten Dritten einen Vertrag gleichen oder bestimmten…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…

VPR 2021 Rz 6–121.1.2. Internationale Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…neugefassten Art. 7 idF OECD-MA 2010, der noch in keinem österreichischen DBA enthalten ist (zu Österreichs Vorbehalt siehe Rz 280). Derzeit ergeben sich daher aus dem OECD-Kommentar zu Art. 7 gewisse Einschränkungen in der Umsetzung des AOA, die darauf zurückzuführen sind, dass Betriebsstätten…

VPR 2021 Rz 440–4463.2.3.2. Pflicht zur Erstellung eines länderbezogenen Berichts
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…2 Z 11 VPDG auftreten. Damit kann Parent Surrogate Filing grundsätzlich auf Grundlage des § 5 Abs. 3 VPDG erfolgen (vgl. OECD, Leitlinien zur Umsetzung der länderbezogenen Berichterstattung, V.1.). Dies steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass die in Z 1 bis 5 des § 5 Abs…

KfzBStR 2021 Rz 290–301A.3.6.3.3. Verfahren - Rechtslage seit 1. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…dem 29. November 2021 (Achtung, die entsprechende Änderung der ANB-Verordnung war bei Redaktionsschluss der KfzBStR 2021 noch nicht veröffentlicht) wird automationsunterstützt mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweisdokumentes automationsunterstützt ein neues Ansuchen auf Befreiung in der Zulassungsevidenz hinterlegtgestellt. Dieses bleibt für zwei Jahre aufrecht. Wird…

KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

… 13 iVm § 22 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz aufschiebende Wirkung. Wird der Beschwerde stattgegeben und das Nachweisdokument nachträglich beigebracht, steht die Befreiung ab Überreichung der Abgabenerklärung Kr 21 zu. Rz 306: Die Bestimmung des § 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 bietet die Möglichkeit, eine allfällige unrichtige Steuerberechnung zu…

KfzBStR 2021 Rz 363–371A.3.7.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (von Neufahrzeugen) im übrigen Unionsgebiet
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…konkret zu beurteilende Kraftfahrzeug durch den Steuerpflichtigen tatsächlich eingeführt wird, sondern darauf, dass bei einer allfälligen Einfuhr des Kraftfahrzeuges die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer theoretisch in Anspruch genommen werden könnte. Die Befreiung ist daher auch anwendbar, wenn der Diplomat das Kraftfahrzeug weder aus einem Drittland…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ergeben sich Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet. (1)Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Erkenntnis VwGH 22. Mai 2013, 2009/13/0031, entschieden, dass der Begriff…

2025-1.066.707Erlass zum Umgang mit elektronischen Signaturen und Siegeln im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.066.70702.01.2026

…Elektronische Siegel dienen als Nachweis dafür, dass ein elektronisches Dokument von einer juristischen Person ausgestellt wurde und belegen den Ursprung und die Unversehrtheit des Dokuments (ErwGr 59 eIDAS-VO). Erfordert eine Transaktion ein qualifiziertes elektronisches Siegel einer juristischen Person, ist eine qualifizierte elektronische Signatur eines…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bestehen lassen. 13.3. Wirksamkeit des Rechtsgeschäftes bei Bedingungen oder Genehmigung eines Beteiligten Rz 1096: Für das Entstehen der Gebührenschuld ist nicht ausschlaggebend, ob die Wirkung eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Rz 1097: Eine Bedingung ist ein…

GebR 2025 Rz 1319–133127.3.2.2.2. Bestimmte Dauer
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…liegt vor, wenn nach dem Vertragsinhalt beide Vertragsteile auf eine bestimmte Zeit an das Vertragsverhältnis gebunden sind. Rz 1320: Die Bemessungsgrundlage ist der Wert der vom Bestandnehmer während der gesamten vorgesehenen Vertragsdauer geschuldeten Leistungen, höchstens jedoch das 18-fache des Jahreswertes (§ 15 Abs. 1 dritter…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 vom Versicherer nur für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre erfolgen. Erstattungen über diesen Zeitraum hinaus bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist) sind vom Finanzamt…