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ZustRL Rz 36–392. Zuständigkeit der Finanzämter
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994, sowie alle Aufgaben, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG, BGBl. Nr. 139/1979, einer "Finanzbehörde" übertragen sind (zB § 7 Abs. 5 WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz 37: § 60 Abs. 1 BAO ist nicht so zu verstehen, dass in…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…einschlägigen Rechtsgrundlage insoweit als "bevollmächtigter Vertreter" des Bundesministers für Finanzen anzusehen. Gewisse Aufgaben, die sich aus einem Staatsvertrag oder einer anderen einschlägigen Rechtsgrundlage ergeben, behält sich der Bundesminister für Finanzen allerdings vor, nämlich die Betreuung der Liste zur Ernennung von Schiedsrichtern (zB § 5 EU-BStbG)…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

…für Großbetriebe zuständig (§ 4 StiftEG). § 61 Abs. 1 Z 6 BAO sieht die Zuständigkeit für Privatstiftungen im Sinn des PSG und vergleichbare ausländische Einrichtungen vor. Ausländische privatrechtliche Stiftungen oder vergleichbare Vermögensmassen, die nicht mit einer Privatstiftung nach dem PSG vergleichbar sind, fallen daher nicht auf…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…gemäß § 97 BAO) gegeben sein; sie richtet sich daher nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Amtshandlung (VwGH 20.1.2010, 2006/13/0015). Rz 6: Eine vor dem 1. Jänner 2021 vom zuständigen Finanzamt genehmigte Erledigung, die erst nach dem 31. Dezember 2020…

ZustRL Rz 40–462.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

2.1.2. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen der BAO Rz 40: § 60 Abs. 2 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…20 Abs. 1 zweiter Satz B-VG). Kompetenzstreitigkeiten können vor allem zwischen den beiden Finanzämtern, allenfalls auch zwischen einem Finanzamt und dem Zollamt Österreich auftreten. Denkbar sind auch Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen einem Finanzamt und einer Finanzstrafbehörde (Amt für Betrugsbekämpfung oder Zollamt Österreich) oder zwischen einem Finanzamt…

VPR 2021 Rz 271–2782.1.3. Ständige Vertreter als DBA-Vertreterbetriebsstätten
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Satz OECD-MA 2017; vgl. auch OECD-MK Art. 5 Z 109 sowie Z 38.6 idF vor 2017); dies ist zB dann der Fall, wenn nur die Produkte der Muttergesellschaft oder sonst Konzernprodukte kommissionsweise für die Muttergesellschaft vertrieben werden. Im Übrigen kann auch das…

InvFR 2018 Rz 457–4655. Meldung der steuerlichen Daten
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2 Z 1 ImmoInvFG eine Meldeverpflichtung für relevante steuerliche Daten vor. Dabei müssen steuerliche Vertreter die Zusammensetzung der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge an die OeKB (als Meldestelle gemäß § 12 KMG) melden, die diese Daten…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…

ZustRL Rz 188–2003.38.4. Änderung der Satzung
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.38.4. Änderung der Satzung Rz 188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO…

ZustRL Rz 81–923. Zuständigkeitsregelungen in Abgabenvorschriften des Bundes
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…in § 41a ASVG, in § 14 Kommunalsteuergesetz 1993 sowie im PLABG vor. Rz 86: Die Erhebung der Lohnsteuer für Bezüge und Vorteile von Arbeitgebern ohne Betriebsstätte im Sinne des § 81 EStG 1988 im Inland sowie die Entgegennahme und Bearbeitung von Lohnbescheinigungen gemäß § 84a Abs. 1 EStG…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.3. Stabilitätsabgabe Rz 122: Die Erhebung der Stabilitätsabgabe obliegt dem Finanzamt für Großbetriebe (§ 8 StabAbgG). 3.4. Umgründungssteuergesetz 3.4.1. Allgemeines Rz 123: Das Umgründungssteuergesetz teilt punktuell Zuständigkeiten einem der beiden Finanzämter zu und bezieht sich dabei entweder auf die Zuständigkeit zur Erhebung…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.5. Umsatzsteuer 3.5.1. Allgemeine Zuständigkeitsregel Rz 130: Die Erhebung der Umsatzsteuer obliegt nach Maßgabe der Voraussetzungen der §§ 60 und 61 BAO entweder dem Finanzamt Österreich oder dem Finanzamt für Großbetriebe, soweit durch die Abgabenvorschriften die Erhebung nicht anderen Behörden übertragen ist. Anderen…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.5.4. Entgegennahme von Erklärungen Rz 133: Das UStG 1994 enthält zahlreiche Bestimmungen über spezifische Erklärungen oder Anträge, die an "das Finanzamt" zu richten sind (zB Verzicht auf die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG 1994 und dessen Widerruf gemäß…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 2/2

Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 387/2014) festgestellter pauschalierter Kostenersatz in Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht betreffend Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erstattungskodex (§ 351j Abs. 2 letzter Satz ASVG). Rz 50: Aufgrund folgender ausdrücklicher Bestimmungen ist das Finanzamt Österreich zuständig für bestimmte Tätigkeiten im Zusammenhang…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der GSBG-Beihilfe ein Ermittlungsbedarf festgestellt worden ist. Durch diese Regelung sollen Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung und Belastungen des Beihilfenwerbers durch doppelte Außenprüfungen vermieden werden. Hinweis: Für Erklärungen, die ein Kalenderjahr vor dem Jahr 2024 betreffen, ist weiterhin das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 61 Abs…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

3.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz 3.34.1. Mehrkindzuschlag Rz 167: Für die Gewährung des Mehrkindzuschlags ist das für die Erhebung der Abgaben vom Einkommen zuständige Finanzamt zuständig (§ 9b Familienlastenausgleichsgesetz 1967). Diese Norm kann die Zuständigkeit entweder des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für…

ZustRL Rz 144–1523.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

3.12. Gebühren nach dem Gebührengesetz 1957 Rz 144: Für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren ist das Finanzamt Österreich zuständig (§ 60 Abs. 1 BAO). Im GebG selbst werden beispielsweise folgende Aufgaben des Finanzamtes Österreich ausdrücklich erwähnt: Aufgaben im Zusammenhang mit der Selbstberechnung (§ 3 GebG…