…Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957 anwendbar. Rz…
…Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (BGBl. III Nr. 182/2002 idF BGBl. III Nr. 32/2012) im Jahr 2000 abgeschlossen wurde, ist im Verhältnis zu Deutschland die in Art. 27 Abs. 2 des Abkommens festgelegte Frist von vier Jahren anzuwenden." Bundesministerium für Finanzen, 9. Juli 2019
…keinen Abgabenzahlungsanspruch (vgl. zB VwGH 22.3.1999, 98/17/0192). 3.9. Verjährung 3.9.1. Verlängerung der Verjährungsfrist (§ 209 Abs. 1 BAO) Beschwerdevorentscheidungen sind Amtshandlungen zur Geltendmachung des Abgabenanspruches, somit Amtshandlungen im Sinn des § 209 Abs. 1 BAO (vgl. zB VwGH 21.5…
…Abgabenschuldigkeit durch das Bundesfinanzgericht erfolgte. 7. Bemessungsverjährung Die Frist für die Verjährung der Festsetzung von Beschwerdezinsen beträgt fünf Jahre (die Beschwerdezinsen sind "übrige Abgaben" im Sinn des § 207 Abs. 2 erster Satz BAO) Die Entstehung des Abgabenanspruches für die Beschwerdezinsen richtet sich nach § 4 Abs…
… 6 Abs. 3 Z 7 VersStG 1953 vom Versicherer nur für das laufende und die zwei vorangegangenen Kalenderjahre erfolgen. Erstattungen über diesen Zeitraum hinaus bis zum Ablauf der Verjährungsfrist (grundsätzlich fünf Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuerschuld entstanden ist) sind vom Finanzamt…
…dann vor, wenn ein Kraftfahrzeug als Übersiedlungsgut ins Ausland oder bei Unternehmen in eine ausländische Betriebstätte verbracht wird. B.12.9.5. Nachweis der Lieferung/Verbringung Rz 1267: Für die Inanspruchnahme der Vergütung der Normverbrauchsabgabe im Sinne des § 12a NoVAG 1991 ist nachzuweisen, dass das…
…dem 29. November 2021 (Achtung, die entsprechende Änderung der ANB-Verordnung war bei Redaktionsschluss der KfzBStR 2021 noch nicht veröffentlicht) wird automationsunterstützt mit Ablauf der Gültigkeit des Nachweisdokumentes automationsunterstützt ein neues Ansuchen auf Befreiung in der Zulassungsevidenz hinterlegtgestellt. Dieses bleibt für zwei Jahre aufrecht. Wird…
…Eine Festsetzung kann nur so lange erfolgen, als nicht ein den Selbstberechnungszeitraum beinhaltender Jahresbescheid erlassen wurde. Ein Jahresbescheid kann frühestens ab April des darauffolgenden Jahres erlassen werden. C.7.5. Verjährung Rz 1587: Die Verjährungsfrist beträgt nach § 207 Abs. 2 erster Satz BAO fünf Jahre…
…die Anbringung des Vermerks auf der Schrift selbst nicht möglich (etwa bei elektronischen Akten) muss die Befreiung aus dem Verwaltungsakt - analog dem Vermerk auf der Schrift - nachvollziehbar sein (zB exakte Kanzleiverfügungen). 31.1.7. Verjährung Rz 1798: Da eine Verjährung im Bereich des öffentlichen Rechts…
…2001/16/0253), nicht mit Haftungsbescheid in Anspruch genommene Haftungspflichtige (zB VwGH 27.4.1994, 92/13/0016), lediglich zivilrechtlich gegenüber dem Abgabepflichtigen regresspflichtige Personen (vgl. VwGH 15.2.1985, 85/17/0006). Über den Personenkreis des § 246 Abs. 1 BAO hinaus erweitert § 246 Abs…
…maßgeblich. 5.11. Folgen der Fristversäumnis Rz 475: Erfolgt keine Ausschüttungsmeldung, ist die Ausschüttung zur Gänze steuerpflichtig, wobei damit kein Verlust des Meldestatus einhergeht. Wird zwar innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Ausschüttungsmeldung vorgenommen, weicht diese allerdings vom tatsächlichen Ausschüttungsbetrag ab, ist die Meldung als nicht…
…und Verjährungsbestimmungen der BAO zu beachten. Ist bereits die Verjährung eingetreten, kann diese nur noch in Umsetzung der Lösung eines Verständigungs- oder Schiedsverfahrens durchbrochen werden (vgl. Abschnitt B.6.46 der Info des BMF vom 24.7.20195.5.2022, BMF2022-010221/0237-IV/8…
…786: Gebührenschuldner ist für die Antragsgebühr (Abs. 1) der Antragsteller. Gebührenschuldner für die Erledigungsgebühr (Abs. 2) ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Ausweis ausgestellt wird. Gebührenschuldner für die Wiederausfolgung des Ausweises (Abs. 3) ist gemäß § 13 Abs. 1 Z 3 GebG derjenige…
…Dies bedeutet, dass jede Gewinnkorrektur - nach oben und nach unten - zwangsläufig eine Rückwirkung im (steuerlichen) Betriebsvermögen haben muss. Jede gewinnerhöhende Betriebseinnahme bewirkt damit eine Erhöhung des Betriebsvermögens; jede Betriebsausgabe zieht eine Betriebsvermögensverminderung nach sich. Wird daher bei grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen ein Verstoß gegen…
…jedoch in weiterer Folge heraus, dass die Vergütung der Normverbrauchsabgabe zu Unrecht erfolgt ist, kann die Rückforderung nicht mit Festsetzung bzw. (Null-)Festsetzung der Normverbrauchsabgabe (Festsetzungsbescheid im Sinne des § 11 NoVAG 1991 iVm § 201 BAO) erfolgen. Vielmehr ist in allen Fällen, in denen ein Antrag…
…Depotbank Rz 39: Die Verwahrung des Vermögens des OGAW wird einer Verwahrstelle (sog. Depotbank) übertragen (§ 39 InvFG 2011). Diese gewährleistet, dass der Verkauf, die Ausgabe, die Rücknahme, die Auszahlung und die Aufhebung der Anteile, die für Rechnung des Investmentfonds oder durch die Verwaltungsgesellschaft vorgenommen werden…
…unterliegen (siehe Rz 1364 ff); bloße Verwahrungsverträge (zB Depotvertrag, der die Übernahme von Wertpapieren durch die Bank zur Verwahrung zum Gegenstand hat; Verträge über Tierbetreuung); Vertrag über den Übergang der Hauptmietrechte; die Beurkundung des Überganges der Hauptmietrechte gemäß § 12a Abs. 1 MRG ist nicht gebührenpflichtig…
…gemäß § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 ermittelte ausschüttungsgleiche Ertrag bildet die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der Anleger hat die ausschüttungsgleichen Erträge im Jahr des Zuflusses (der Zufluss wird nach § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 für das jeweilige Kalenderjahr mit 31.12…
…Beendigung der gewerblichen Vermietung nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert worden ist. Rz 1251: Eine Vergütung ist nur auf Antrag, welcher innerhalb von fünf Jahren ab der Verwirklichung des Vergütungstatbestandes gestellt werden kann, möglich. Es kann kein höherer Betrag vergütet werden als tatsächlich entrichtet wurde.