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2024-0.436.555Erlass zur Quotenregelung gemäß § 134a BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2024-0.436.55512.06.2024Teil 1/2

…1 QuRV nicht eingereicht, ist die betroffene Steuernummer gemäß § 5 Abs. 3 QuRV mit einer verfahrensleitenden Verfügung von der Quotenregelung auszuscheiden. Nach Ausscheiden der Steuernummer aus der Quotenregelung kann nur dem Abgabepflichtigen selbst eine Zwangsstrafe (§ 111 BAO) angedroht werden. Eine Zwangsstrafe gegen den Vertreter ist…

PV-Erlass Rz 66–702.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…und Verbrauchsspitzen ermöglicht wird (siehe auch § 4 Abs. 7 ElAbg-ESBV betreffend die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung im Wege einer Vergütung). Hingegen sind Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden, von der Befreiung nicht erfasst (§ 3 Abs. 5 ElAbg-ESBV). Eine Selbsterzeugung…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Im Falle von Überschusseinspeisern gilt dies grundsätzlich nicht, es sei denn, die Aufzeichnungen der EEG erstrecken sich auch auf jene Mengen an elektrischer Energie, die vom Überschusseinspeiser selbst verbraucht oder an Energieversorgungsunternehmen oder die OeMAG geliefert und nicht der EEG zur Verfügung gestellt werden. Die…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 7 IStVG). 3.23. Energieabgabenvergütung Rz 155: Für Vergütungen nach dem Energieabgabenvergütungsgesetz ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Vergütungsberechtigten zuständige Finanzamt zuständig (§ 2 Abs. 4 Energieabgabenvergütungsgesetz). Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. 3.24…

PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Stromlieferungen an das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder die Energiegemeinschaft steuerbar und idR steuerpflichtig. Besteht die Haupttätigkeit des Abnehmers in Bezug auf die Stromlieferungen in deren Weiterlieferung und ist dessen eigener Verbrauch dieser Stromlieferungen von untergeordneter Bedeutung, geht die Steuerschuld auf das Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder…

PV-Erlass Rz 110–1123.1.2.4. Übersicht
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…und der Wartung kann sich die Energiegemeinschaft eines Dritten bedienen. Rz 112: Wird die gesamte erzeugte Energie an die Energiegemeinschaft geliefert bzw. dieser zur Verfügung gestellt (Volleinspeiser), geht die Betriebs- und Verfügungsgewalt zur Gänze an die Energiegemeinschaft über und diese ist auch Inhaber des Zählpunktes…

PV-Erlass Rz 14–152.1.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…liegt keine Betriebsaufgabe iSd § 24 EStG 1988 vor. Als Einspeisung von elektrischer Energie gilt auch die (anteilige) Einräumung der Betriebs- und Verfügungsmacht an einer Photovoltaikanlage durch den zivilrechtlichen Eigentümer an eine Energiegemeinschaft, da es sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise um eine Energielieferung handelt (siehe Rz 133…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Einspeisung sind steuerfrei. d) Die Gewerbetreibende E errichtet auf dem Dach ihres Betriebsgebäudes eine Photovoltaikanlage mit 20 kWp. Von den erzeugten 20.000 kWh Strom verbraucht sie 15.000 kWh im Betrieb und 5.000 kWh werden eingespeist. Die Einkünfte aus der Einspeisung sind steuerfrei…

PV-Erlass Rz 161–1633.2.4. Gebühren
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…162: Die Bemessungsgrundlage für die Bestandvertragsgebühr ist abhängig vom vertraglich vereinbarten Bestandzins und der vereinbarten Dauer des Bestandvertrages (siehe dazu GebR 2025 Rz 1287 ff). Die Bestandvertragsgebühr beträgt 1% von der Bemessungsgrundlage. Rz 163: Näheres zur Abfuhr der Bestandvertragsgebühr siehe GebR 2025 Rz 77 ff.

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Strom versorgt. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird der EEG zu Verfügung gestellt. Nach Maßgabe einer Tätigkeit von wirtschaftlichem Gewicht liegt bei der Stromeinspeisung ein unternehmerischer Betrieb gewerblicher Art vor. Die Lieferung des nicht unmittelbar verwendeten Stroms an die EEG ist steuerbar und steuerpflichtig. Die…

PV-Erlass Rz 120–1283.2. Steuerliche Beurteilung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Es werden daher nur diese Rechtsformen behandelt. Bei diesen beiden Rechtsformen wird - anders als bei Kapitalgesellschaften - keine Mindestkörperschaftsteuer fällig. 3.2.1.2.1. Keine abgabenrechtlichen Begünstigungen Rz 123: Hauptzweck der Energiegemeinschaften (EEG und BEG) ist die Erzeugung von Energie, deren Verbrauch, Verkauf und Speicherung (…

PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…

PV-Erlass Rz 129–1353.2.1.3. Besteuerung der Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…1.3. Besteuerung der Mitglieder Rz 129: Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Tätigkeit (§ 23 EStG 1988) vor. Die Steuerbefreiung gilt auch für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Rz 43: Bei Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung sind die Einkünfte aus dem (Substanz)Nebenbetrieb in die Grenze von 55.000 € (seit der Veranlagung 2025) gemäß § 7 LuF…

PV-Erlass Rz 76–862.3. Inselbetrieb
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…479 ff). Die Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage stellen Betriebsausgaben oder Werbungskosten dar und sind entweder voll abzugsfähig oder (bei natürlichen Personen) gegebenenfalls von einem Betriebsausgabenpauschale erfasst. Soweit der mit der Anlage einer Körperschaft öffentlichen Rechts produzierte Strom hoheitlichen Zwecken dient, ist die…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2014, betreffend die Änderung des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen vom 24. Februar 2014, BMF-010219/0488-VI/4/2013 (Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen - Photovoltaikerlass), soweit er die Elektrizitätsabgabe betrifft. Der Erlass ist ab der Veranlagung 2025 anzuwenden, insoweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist…

2025-0.856.956Strompreis 2026 für das Aufladen emissionsfreier arbeitgebereigener KFZ
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.856.95624.10.2025

Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025

PV-Erlass Rz 10–132. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2. Steuerliche Beurteilung von Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig…

PV-Erlass Rz 100–1093. Energiegemeinschaften
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Die Regelung, zu welchen Teilen Strom den jeweiligen Energiegemeinschaften zur Verfügung gestellt wird bzw. aus den jeweiligen Energiegemeinschaften bezogen wird, erfolgt durch den Teilnahmefaktor. Randzahlen 103 bis 105: derzeit frei 3.1.2. Arten von Energiegemeinschaften 3.1.2.1. Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) Rz…

PV-Erlass Rz 136–1473.2.1.3.2. Allgemeines zu Körperschaften als Mitglieder
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2. Entgeltliche Überlassung einer Energieerzeugungsanlage Rz 139: Die entgeltliche Überlassung einer oder mehrerer bestehender Energieerzeugungsanlagen an eine oder mehrere EEG (unabhängig von ihrer Rechtsform) durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts stellt (bei Überschreiten der 2.900 Euro-Grenze) jeweils einen Betrieb gewerblicher Art dar. Bei…