…oder europäischen Genossenschaften durch Verschmelzung oder Umwandlung erfolgen kann. Vereine gemäß § 1 VerG: Bei einem Verein handelt es sich gemäß § 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) um einen freiwilligen, auf Dauer angelegten und auf Grund von Statuten organisierten Zusammenschluss mindestens zweier Personen zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen…
…1 Z 1, 2 und 7 WiEReG. Bei diesen werden im Auszug anstelle der Wohnsitze der direkten und indirekten wirtschaftlichen Eigentümer nur das Wohnsitzland sowie der Hinweis, dass eine Auskunftssperre gemäß Vereinsgesetz 2002 vorliegt, angezeigt. Wenn nach natürlichen Personen gesucht wird, die wirtschaftliche Eigentümer eines…
2.3.3.2. Vereinigungen, die ausschließlich wissenschaftliche, Humanitäts- oder Wohltätigkeitszwecke verfolgen (§ 2 Z 3 GebG) 2.3.3.2.1. Begünstigte Vereinigungen Rz 48: Gemäß § 2 Z 3 GebG sind juristische Personen des Privatrechtes (Vereine, aber auch Kapitalgesellschaften, Privatstiftungen oder Genossenschaften), die ausschließlich wissenschaftliche…
2.3.3. Öffentlich-rechtliche Körperschaften und bestimmte Vereinigungen hinsichtlich des Schriftverkehrs (§ 2 Z 3 GebG) Rz 35: § 2 Z 3 GebG befreit gewisse juristische Personen persönlich von der Gebühr, der Umfang der Befreiung ist allerdings auf den Schriftverkehr mit den öffentlichen Behörden und Ämtern…