RIS AI
10 Treffer406 msnur geltende Fassungen
ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

… 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1.3.4. Tätigwerden von Organen einer eigentlich unzuständigen Behörde Rz 18: Die in § 54 BAO aufgezählten Befugnisse stehen Organen sämtlicher Abgabenbehörden unabhängig von ihrer eigentlichen Zuständigkeit zu. Die genannten Amtshandlungen können von Organen aller Abgabenbehörden des Bundes (Finanzamt…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…Eine allfällige Unzuständigkeit ist somit in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen (vgl. zB VwGH 11.12.1992, 88/17/0104; VwGH 26.1.1995, 92/16/0145; VwGH 21.5.2001, 2001/17/0043). Rz 8: Die Erlassung eines Bescheides durch eine unzuständige Behörde führt…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Finanzamt Österreich, das Finanzamt für Großbetriebe oder das Amt für Betrugsbekämpfung zuständig ist, können bis 31. Dezember 2021 auch unter Verwendung der Bezeichnung eines vor dem 1. Jänner 2021 bestehenden Finanzamtes wirksam eingebracht werden. Beispiel: Ein Anbringen, das beim Finanzamt Österreich eingebracht wird, ist von…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…sie bloß in Vertretung von Privatpersonen (als Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater) oder in Verfolgung ihrer Privatinteressen eingebracht werden. 10.5.4. Organ einer Gebietskörperschaft Rz 411: Gebietskörperschaften sind der Bund, die neun Bundesländer, die Gemeinden sowie die Gemeindeverbände nach Art. 116a B-VG. Rz 412: Organe…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…2. (ersatzlose) Aufhebung Eine solche Aufhebung hat zu erfolgen, wenn kein Bescheid zu erlassen gewesen wäre (vgl. zB VwGH 24.1.2002, 2001/16/0472 bis 0475; VwGH 23.2.2006, 2003/16/0119 bis 0121), somit beispielsweise bei (sachlicher oder örtlicher) Unzuständigkeit der Behörde…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…7.1. Unzuständigkeit der Abgabenbehörde Ab Stellung des Vorlageantrages bzw. in den Fällen des § 262 Abs. 2 bis 4 BAO (Unterbleiben einer Beschwerdevorentscheidung) ab Einbringung der Bescheidbeschwerde können Abgabenbehörden beim Verwaltungsgericht mit Bescheidbeschwerde angefochtene Bescheide und allfällige Beschwerdevorentscheidungen bei sonstiger Nichtigkeit weder abändern noch aufheben (§…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Behörden, Ämtern und öffentlich-rechtlichen Körperschaften (siehe Rz 37 ff) die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Diese im § 34 Abs. 2 GebG normierte Nachschauermächtigung ist eine Spezialbestimmung zu den in der BAO enthaltenen Regelungen (siehe hiezu § 143 BAO - Auskunftsverlangen, § 144 BAO - allgemeine Nachschaubefugnis und …

GebR 2025 Rz 30–342.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich einer anderen Gebietskörperschaft oder einer Sonderbehörde zustehen. Rz 31: Unter die Befreiungsbestimmung fallen nur inländische Gebietskörperschaften. Es sind dies die neun Bundesländer, die Gemeinden und die Gemeindeverbände nach Art…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…jenes Finanzamt, das den die Beitragsgrundlage der Kammerumlage bildenden Grundsteuermessbetrag bzw. besonderen Messbetrag festzusetzen hat (Finanzamt Österreich). Nur im steiermärkischen Landwirtschaftskammergesetz erfolgt eine Übertragung pauschal auf "die Abgabenbehörden des Bundes". In diesem Fall ergibt sich die Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich aus § 60 Abs. 1 Z…

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…für Finanzen vorbehalten. 2.2.5. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen in anderen Bundesgesetzen Rz 80: Aufgrund folgender ausdrücklicher bundesgesetzlicher Bestimmungen ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig für die Prüfung der Gründungserklärung einer Stiftung oder eines Fonds gemäß Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015 (§ 9 Abs…