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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…wird, so wird es bei einer GmbH auf einer Zwischenebene im Regelfall nicht erforderlich sein, Dokumente zu übermitteln. Bei OG, KG, EWIV, AG und SE sind hingegen immer Dokumente erforderlich, da diesfalls die Beteiligungsverhältnisse nicht im Firmenbuch eingetragen sind. Wenn für einen übergeordneten Rechtsträger gemäß …

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…eines Gesellschafters der KG) nicht entgegen. 2.1.2.8. Unzulässigkeit abgesonderter Rechtsmittel Gegen nur das Verfahren betreffende Verfügungen ist ein abgesondertes Rechtsmittel nicht zulässig. Sie können erst in der Bescheidbeschwerde gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid angefochten werden (§ 244 BAO). Um die Rechtswidrigkeit einer…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…wurden und die Kosten einer Werksschließung in fremdüblicher Weise stets von dem von der Schließung betroffenen Unternehmen selbst zu tragen seien. Da anlässlich der Werksschließung konzernintern keine materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter übertragen werden, kann sich eine Entschädigungsleistung gegenüber der Y-GmbH nur aus der Vertragsbeendigung…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Mangels Parteienidentität handelt es sich nicht um einen Zusatz oder Nachtrag iSd § 21 GebG. Es ist in diesem Fall die Bestandvertragsgebühr entsprechend der insgesamt zwischen S und M vereinbarten Vertragsdauer von 10 Jahren zu entrichten. Wäre S hingegen der Erbe des V und damit sein…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

Hinweis Da für kleine und mittelgroße GmbH bilanzielle Erleichterungen bestehen, kann die Evidenzkontoführung vereinfacht erfolgen. Zu näheren Ausführungen samt Beispielen siehe Anhang I . Weiters ist in Anhang II eine tabellarische Kurzübersicht über mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten enthalten. 1. Voraussetzungen für Einlagenrückzahlungen…