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PV-Erlass Rz 26–312.1.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

2.1.2. Umsatzsteuer Rz 26: Der Betrieb einer Photovoltaikanlage bei Volleinspeisung begründet eine unternehmerische Tätigkeit gemäß § 2 UStG 1994 (VwGH 25.7.2013, 2013/15/0201 mVa EuGH 20.6.2013, C-219/12, Fuchs). Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich…

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug aus dem öffentlichen Netz ist unbeachtlich. Da der Betrieb der Photovoltaikanlage als Tätigkeit iSd § 1 Abs. 1 LVO…

ZustRL Rz 161–1663.28. Normverbrauchsabgabe
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

3.28. Normverbrauchsabgabe Rz 161: Für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe ist in jenen Fällen, in denen der Abgabenschuldner ein Unternehmer iSd § 2 UStG 1994 ist, das für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständige Finanzamt zuständig (§ 11 Abs. 1 Z 1 NoVAG 1991). Diese Norm kann somit…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…daher für den Anlagenbetreiber ein Vorsteuerüberhang von 13.002,00 €. Für die EEG ergibt sich folgende Beurteilung: Die Energiegemeinschaft erzielt 3.600,00 € (24.000 kWh à 15 Cent) zzgl. 720,00 € USt. Somit entsteht eine Umsatzsteuerschuld von 1.296,00 €…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 22 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung kommt. Die Überschusseinspeisung unterliegt dann dem pauschalen Steuersatz von 13%. Beispiel 20: Mit einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 12.000 kWh Strom produziert und wie folgt verwendet: 3.600 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für…

PV-Erlass Rz 612.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der Anlagenbetreiberhaftet für diese Steuer. Beispiel 25: Eine Anlage wird auf dem Rathaus errichtet und versorgt dieses unmittelbar mit Strom. Der nicht unmittelbar verwendete Strom wird in das Netz eingespeist und verkauft. Nach…

VPR 2021 Rz 521–5244.1.4. Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Gemäß § 4 Abs. 9 UStG 1994 ist die Bemessungsgrundlage für die Lizenzgewährungsleistung für die Jahre 1 bis 4 jeweils 600.000 €, sodass 20.000 € Umsatzsteuer pro Jahr nachzuerheben sind. Die von der kanadischen Konzernmuttergesellschaft eingestellte Verrechnungspreisforderung führt zu keiner Änderung dieser Bemessungsgrundlage. Beispiel…

2025-1.035.238Liste der begünstigten Luftverkehrsunternehmer - Stand 1. Jänner 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.035.23817.12.2025

… 9 Abs. 2 Z 1 UStG 1994) - Stand 1. Jänner 2026 | Name des Luftverkehrsunternehmers | Sitz des Unternehmens | ABC Bedarfsflug GmbH | 6020 Innsbruck | AFS Alpine Flightservice GmbH | 6850 Dornbirn | Air Link LuftverkehrsGmbH | 5020 Salzburg | Alpi Jets GmbH…

ZustRL Rz 133–1373.5.4. Entgegennahme von Erklärungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…2 UStG 1994), ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Zentralregulierers zuständige Finanzamt (§ 60 Abs. 1 BAO bzw. § 61 Abs. 1 und 2 BAO). 3.5.6. Entgegennahme der Voranmeldung Rz 135: Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 ist das für die Einhebung der…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

… 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben genannten Voraussetzungen unterbleiben. Beispiel 18: Mit einer netzgekoppelten 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 30…

2021-0.103.774Erlass zur Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.103.77412.02.2021

  Aufgrund des Finanz-Organisationsreformgesetzes (FORG), BGBl. I Nr. 104/2019 sowie der Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes (NoVAG 1991), BGBl. Nr. 695/1991, durch das BGBl. I Nr. 18/2021, sind die Punkte 1.2, 1.4 und 4.3 des Erlasses zur Verordnung des Bundesministers…

KfzBStR 2021 Rz 679–687B.3.6. Befreiung für Menschen mit Behinderungen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Rz 682: Der Inhalt des Begriffs Fahrschulkraftfahrzeug ist mit jenem des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. b UStG 1994 ident. Danach ist unter einem Fahrschulkraftfahrzeug ein Kraftfahrzeug zu verstehen, das in einer Fahrschule für Unterrichtszwecke verwendet wird (VwGH 25.04.1995, 95/14/0051)…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…B. bei Übersiedlung) nach Österreich eingebracht wird. In Fällen des innergemeinschaftlichen Erwerbs wird die Normverbrauchsabgabe dagegen vom Entgelt im Sinne des § 4 UStG 1994 bemessen (siehe Rz 801). Rz 808: Nach der Rechtsprechung des EuGH ist Art. 90 EG (nunmehr Art. 110 AEUV) dahin auszulegen…

KfzBStR 2021 Rz 400–404B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…tatsächliche Lieferung im Sinne des § 3 Abs. 1 UStG 1994 (und nicht der Abschluss des Kaufvertrages) durch den Fahrzeughändler an den "Letztverbraucher" aus. Als Letztverbraucher ist in diesem Zusammenhang aber nicht nur eine natürliche Person zum privaten Gebrauch gemeint, sondern beispielsweise auch eine juristische Person…

KfzBStR 2021 Rz 411–420B.1.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 1 Z 2 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…neuer Kraftfahrzeuge jedenfalls als für das Unternehmen ausgeführt (vgl. UStR 2000 Rz 3658). Rz 416: Unabhängig von der Erwerbsschwelle liegt auch beim Erwerb neuer Kraftfahrzeuge durch Schwellenerwerber jedenfalls ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. B.1.2.2.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Kraftfahrzeuge durch Nichtunternehmer Rz 417…

KfzBStR 2021 Rz 1160–1173B.11. Abgabenerhebung (§ 11 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Steuerschuld mit Ablauf eines Kalendermonats entsteht, § 21 Abs. 1 UStG 1994 (Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum) nachgebildet. Zum Unternehmerbegriff siehe Rz 402 ff. Die Normverbrauchsabgabe ist vom Abgabenschuldner spätestens am 15. des auf die Entstehung der Steuerschuld zweitfolgenden Kalendermonats selbst zu berechnen, anzumelden und zu entrichten (z…

KfzBStR 2021 Rz 1264–1270B.12.9.4. Definition Kraftfahrzeug, Verbringen bzw. Lieferung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…4 ff UStG 1994 bzw. der Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 idgF zu führen, während für Verbringungsfälle der Nachweis dann als erbracht anzusehen ist, wenn das Kraftfahrzeug (nachweislich) im Ausland amtlich zugelassen oder registriert worden ist (vgl. UStR 2000 Rz 1075 bis Rz 1099 sowie…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

Aufgrund des § 50 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes, BGBl. Nr. 659/1994, des § 5 Abs. 5 und des § 20 Abs. 6 des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. Nr. 663/1994, des § 5 Abs. 6 des Versicherungssteuergesetzes 1953, BGBl. Nr. 133/1953, sowie des § 3 Abs. 3 des Feuerschutzsteuergesetzes 1952…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Italien zugelassen und weist im Zeitpunkt des Erwerbs einen Kilometerstand von 2.000 Kilometer auf. Das Vereinigte Königreich hat mit AblaufDa es sich bei dem Kraftfahrzeug um ein neues Fahrzeug im Sinne des 31Art. 1 UStG 1994. Jänner 2020 handelt (Übergangsperiode bissiehe Rz 419 31…

ZustRL Rz 130–1323.5. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Personenvereinigung oder Vermögensmasse in erheblichem Umfang privatwirtschaftlich organisiert und ausgerichtet ist und eine Steuerbefreiung zur größeren Wettbewerbsverzerrungen führen könnte. Die Zulassung eines Fiskalvertreters ist in § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994 keinem bestimmten Finanzamt zugewiesen. Zuständig ist das Finanzamt Österreich aufgrund von § 60 Abs…