…42 ImmoInvFG findet im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung das in § 40 ImmoInvFG vorgesehene Transparenzprinzip auch auf ausländische Immobilienfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und deshalb ungeachtet der Behandlung des ausländischen Immobilienfonds im ausländischen Steuerrecht. Im ausländischen Rechtskreis als intransparent behandelte Fonds werden daher auf…
…aus der Veräußerung eines Investmentfondsanteils siehe unten, Rz 154. 3.1.1.1.3. Ordentliche Erträge und außerordentliche Erträge Rz 150: Dem Transparenzprinzip entsprechend sind Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge jeweils in ihre Ertragsbestandteile zu zerlegen. Dies ist erforderlich, weil einzelne Ertragskomponenten bei den verschiedenen Anlegergruppen…
…und nicht die Kommanditbeteiligung auszuweisen ist. Einkünfte einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GmbH & Co KG sind nicht gemäß § 188 BAO festzustellen. Ausländische Grundstücks-Gesellschaft: Bei ausländischen Grundstücks-Gesellschaften ist das Transparenzprinzip anzuwenden. Werden Immobilien über ausländische Grundstücks-Gesellschaften erworben, sind die daraus erzielten Gewinne gemäß…
…österreichischen Rechtsordnung das sich aus § 186 InvFG 2011 ergebende Transparenzprinzip auch auf ausländische Investmentfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und daher auch ungeachtet der Behandlung des ausländischen Investmentfonds im ausländischen Steuerrecht (siehe dazu im Detail Rz 13 ff). Nach ausländischem Steuerrecht als intransparent behandelte…
…Ausschüttung 3.2.2.1.1. Zeitliche Erfassung 3.2.2.1.1.1. Rechtslage für Fondsgeschäftsjahre, die nach dem 30. September 2015 enden Rz 284: Das Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs…
…1.3.3.3. AIF-Einkünfte Rz 175: Bei AIF können auf Grund der Konstruktion alle Einkünfte des EStG 1988 vorliegen. Im Wege des Durchgriffs ("Transparenzprinzip") werden auch diese den Anteilinhabern zugerechnet. Bei der Ermittlung der Einkünfte können Aufwendungen abgezogen werden. In der Meldung der…
…2.3.1. Transparenz- und Intransparenzprinzip Rz 375: Nach österreichischem Steuerrecht werden Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt, sondern es werden die von ihnen erwirtschafteten Gewinne anteilig in den Händen der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip). Aus dieser auf der Bilanzbündeltheorie fußenden Sichtweise folgt, dass nicht…
1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…
…ab. Soweit ersichtlich treten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Änderungen ein. Die Sonderregeln der Fondsbesteuerung gehen jedenfalls dem Transparenzprinzip vor (zB Besteuerung von Substanzgewinnen bei natürlichen Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft). 7.1.2.2. Deutsche Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.2.1. Vermögensverwaltende…
…Es wird keine KESt abgeführt. Der Zufluss wird mit 31.12. fingiert. 3.2.2.2.1.2. Rechtslage bis zum 30. September 2015 Rz 301: Das Transparenzprinzip ist hinsichtlich des Besteuerungszeitpunktes beim Anteilinhaber nicht unmittelbar anzuwenden. § 186 Abs. 1 InvFG 2011 und § 40 Abs…
3. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten 3.1. Allgemeine Dokumentationsvorschriften 3.1.1. Rechtsgrundlagen Rz 402: § 124 BAO sieht vor, dass derjenige, der nach Unternehmensrecht oder anderen gesetzlichen Vorschriften zur Führung und Aufbewahrung von Büchern verpflichtet ist, diese Verpflichtungen auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen…
5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
4.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen Rz 514: Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen…
4. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung 4.1. Abgabenbehördliche Berichtigungen 4.1.1. Einleitung Rz 498: Entsprechen die Verrechnungspreise eines multinationalen Konzerns nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz, so kann die Abgabenbehörde in einem Land den Gewinn eines verbundenen Unternehmens berichtigen (Primärberichtigung). Im anderen betroffenen Land muss sodann der Gewinn…
2.2.3. Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses 2.2.3.1. Allgemeine Grundsätze Rz 310: Aufbauend auf die Funktionsanalyse ist im zweiten Schritt auf Basis des Fremdvergleichsgrundsatzes das Betriebsstättenergebnis zu ermitteln. Dafür sind der Betriebsstätte Außentransaktionen (Erträge und Aufwendungen) dem Kausalitätsprinzip entsprechend zuzuordnen. Fiktive Liefer- und…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
1. Teil: Multinationale Konzernstrukturen 1.1. Rechtsgrundlagen der Einkünfteabgrenzung 1.1.1. Der OECD-Fremdvergleichsgrundsatz Rz 1: Verrechnungspreise dienen der Herbeiführung einer sachlich gerechtfertigten Ergebnisaufteilung im Falle von Wirtschaftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen. Werden grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen zu verbundenen Unternehmen unterhalten, müssen diese für steuerliche Belange so…
1.1.3. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen Rz 13: Hat sich in einem ausländischen Außenprüfungsverfahren (zutreffend) gezeigt, dass der im Ausland versteuerte Gewinn zu nieder und der in Österreich versteuerte Gewinn zu hoch angesetzt worden ist, dann bedarf eine korrespondierende Gewinnkorrektur auf österreichischer Seite keiner innerstaatlichen materiell…