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BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 1/2

…Telefonische Bescheide sind unwirksam (vgl. zB VwGH 17.11.2005, 2001/13/0279). Die Hemmung der Beschwerdefrist tritt ein (§ 245 Abs. 2 und 3 BAO) durch einen Antrag auf Mitteilung der einem Bescheid ganz oder teilweise fehlenden Begründung, durch einen Antrag auf Verlängerung der Beschwerdefrist…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

… 269 Abs. 3 BAO) zurückgenommen werden. Die Zurücknahme hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen. Eine telefonische Zurücknahme ist unzulässig und daher unwirksam. Die Zurücknahme ist nicht widerrufbar. Sie ist allerdings bei Willensmängeln (zB List, Zwang, Drohung) ungültig. Bei Zurücknahme des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wieder…

2026-0.818.673Erlass zum Berechtigungsumfang, zur Vollmacht und zur Akteneinsicht von Bilanzbuchhaltungsberufen im Abgabenverfahren
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.818.67330.09.2026Teil 1/2

… 3 Abs. 1 Z 7 FOnV 2027) [Faktisch erfolgt die Übermittlung durch den Fachverband Unternehmensberatung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer Österreich (FV UBIT).] Diese Mitteilung ist durch eine entsprechende Eintragung in der Grunddatenverwaltung der Bundesfinanzverwaltung verarbeitet worden. Die Klienten des Bilanzbuchhalters, bei denen eine Berufung auf…

2023-0.291.356Erlass zur Akteneinsicht gemäß § 90 Bundesabgabenordnung
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.291.35617.04.2023

… 85 Abs. 3 lit. b BAO mündlich gestellt werden, wenn dies für die Abwicklung des Abgabenverfahrens zweckmäßig ist, nicht aber telefonisch oder per E-Mail. Mündliche Anbringen sind nach § 87 Abs. 1 BAO ihrem wesentlichen Inhalt nach in einer Niederschrift festzuhalten. Dies ist insbesondere dann…